Berichtsvorlage - 0211/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Kurzfassung:

 

Im Förderjahr 2025 entwickelte sich die öffentliche Wohnraumförderung ausgesprochen positiv. Die bereitgestellten Mittel konnten komplett verausgabt werden. Darüber hinaus wurden zusätzliche Fördergelder in allen Segmenten aufgestockt. Die Regelbudgets für das Förderjahr 2026 wurden inzwischen zugewiesen und haben sich gegenüber den Vorjahren erhöht.

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Für das Förderjahr 2025 wurden der Stadt Hagen folgende Regelbudgets zugewiesen: 6,3 Mio. EUR für den Mietwohnungsneubau, 1,1 Mio. EUR für den Eigenheimbereich und 1,2 Mio. EUR für die Modernisierungsförderung 

 

Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurde das Budget im Laufe des Jahres mehrfach aufgestockt, so dass insgesamt 26,8 Mio. EUR bewilligt wurden. Damit werden in den nächsten Jahren 126 geförderte Mietwohnungen neu errichtet. Diese Wohnungen stehen Haushalten, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A oder B sind, zur Verfügung.

 

Auch im Rahmen der Modernisierungsförderung lagen zahlreiche Anträge für qualitätsvolle Vorhaben vor, so dass das Regelbudget bereits zu Beginn des Jahres ausgeschöpft wurde. In dem Fördersegment wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.5 Mio. EUR verausgabt. Unter anderem wurde eine Quartiersmaßnahme im Rahmen der Modernisierungsoffensive des Landes NRW gefördert. Dort erfolgt eine umfangreiche Modernisierung von insgesamt 66 Wohneinheiten. Die Gebäude sollen barrierefrei sowie energetisch modernisiert werden. Darüber hinaus sind zahlreiche Wohnumfeldverbesserungen beabsichtigt. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln muss ein zukünftiger Haushalt bei einer Neuvermietung im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sein.  

 

Im Bereich der Eigenheimförderung wurde das Regelbudget ebenfalls im Laufe des Jahres aufgestockt und Förderzusagen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR erteilt. 

 

Die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren im Bereich der Wohnraumförderung haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich erhöht. Während im Jahr 2023 Gebühreneinnahmen in Höhe von 39.560 EUR erzielt wurden, beliefen sich diese im Jahr 2024 auf 66.189 EUR. Im Jahr 2025 ist ein weiterer deutlicher Anstieg auf 181.316 EUR zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf die deutlich gestiegene Anzahl erteilter Förderzusagen im Bereich der Wohnraumförderung zurückzuführen. 

 

 

Auswertung der statistischen Daten zu den Förderzahlen im geförderten Wohnungsbau

 

 

Förderjahr 2023

Förderjahr 2024

Förderjahr 2025

Förderjahr 2026

Mietwohnungsbau

 

 

 

 

Budget

6,3 Mio. EUR

6,3 Mio. EUR

6,3 Mio. EUR

7,2 Mio. EUR

Aufstockung

 

2,9 Mio. EUR

13,5 Mio. EUR

 

insgesamt verausgabt

1,2 Mio. EUR

1,6 Mio. EUR

19,8 Mio. EUR

 

Quartiersförderung

 

 

 

 

Budget Neubau

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Budget Modernisierung

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Zuweisung Neubau

0,00 EUR

7,9 Mio. EUR

7 Mio. EUR

 

Zuweisung Modernisierung

0,00 EUR

0,00 EUR

12,2 Mio. EUR

 

insgesamt verausgabt

0,00 EUR

7,9 Mio. EUR

19,7 Mio. EUR

 

Eigentumsförderung

 

 

 

 

Budget

800.000 EUR

1,1 Mio. EUR

1,1 Mio. EUR

1,3  Mio. EUR

Aufstockung

2,6 Mio. EUR

700.000 EUR

600.000 EUR

 

insgesamt verausgabt

3,4 Mio. EUR

1,8 Mio. EUR

1,4 Mio EUR

 

Modernisierungsförderung

 

 

 

 

Budget

1,1 Mio. EUR

1,1 Mio. EUR

1,2 Mio. EUR

1,6 Mio. EUR

Aufstockung

100.000 EUR

3,1 Mio. EUR

2,5 Mio. EUR

 

insgesamt verausgabt

1,2 Mio. EUR

4,2 Mio. EUR

3,3 Mio EUR

 

Summen

5,8 Mio EUR

15,5 Mio. EUR

44,2 Mio EUR

 

 

 

Für das Förderjahr 2026 wurden der Stadt Hagen folgende Regelbudgets zugewiesen: 7,2 Mio. EUR für den Mietwohnungsneubau, 1,3 Mio. EUR für den Eigenheimbereich und 1,6 Mio. EUR für die Modernisierungsförderung 

 

Die Nachfrage nach Fördermitteln im Rahmen der Wohnraumförderung bleibt landesweit in allen Fördersegmenten weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch bei der Stadt Hagen liegen aktuell wieder zahlreiche Förderanträge für unterschiedliche Maßnahmen der Wohnraumförderung vor, die sich derzeit in der Prüfung bzw. Bearbeitung befinden. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob und ggf. in welchem Umfang eine Aufstockung der Förderbudgets im laufenden Jahr erfolgen wird.

Obwohl die Förderaktivität in Hagen zugenommen hat, wirkt sich die jahrelange Zurückhaltung der Investoren*Innen in Bezug auf den geförderten Mietwohnungsbau sowie durch vorzeitige Ablösung der valutierenden öffentlichen Darlehen weiterhin negativ auf den Bestand an geförderten Mietwohnungen aus. Aktuell beläuft sich der Bestand auf 3.112 geförderte Mietwohnungen (Stand 01.01.2026). Da in den nächsten zehn Jahren noch ca. 1.850 Wohneinheiten aus der öffentlichen Bindung fallen, besteht weiterhin ein großer Bedarf an geförderten Mietwohnungen. Ein besonderer Bedarf ist erkennbar bei älteren Menschen sowie Schwerbehinderten, Haushalten mit Kindern und Haushalten im Sozialleistungsbezug. 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

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Beschlüsse

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19.03.2026 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen