Mitteilung - 0089/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand der Kommunalen Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Talha Sipahi
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.02.2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Sachverhalt
Bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landes-Wärmeplanungsgesetz NRW (LWPG). Ziel der KWP ist die Entwicklung einer Wärmewendestrategie hin zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung und Umsetzungsmaßnahmen für eine künftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Hagener Stadtgebietes.
Bei dem Kommunalen Wärmeplan handelt es sich um eine Rahmenplanung vergleichbar der Flächennutzungsplanung. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den Hagener Haupt-Akteuren, der sogenannten Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe besteht aus den Geschäftsführungen der beteiligten Institutionen oder deren Vertretungen, wie z. B. Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Wärmelieferanten und anderen Haupt-Stakeholdern der Wärmeplanung.
Übergeordnetes Ziel der Wärmeplanung ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 (Zielsetzung der Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz (KSG)). Der Wärmeplan ist bis 2045 nach gesetzlichen Vorgaben alle fünf Jahre zu aktualisieren und fortzuschreiben. Das Umweltamt ist planungsverantwortliche und ausführende Stelle für alle Aufgaben der KWP inkl. der Beratung von institutionellen Akteur*innen und Bürger*innen im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Umstellung auf eine dekarbonisierte Wärmeversorgung.
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung liegt im Zeitplan.
Abgeschlossene KWP-Schritte
- Eignungsprüfung: Ausweisung von Gebieten, in denen voraussichtlich künftig die dezentrale Versorgung mit Wärme vorherrschen wird. Dies dient der frühzeitigen Information der dortigen Eigentümer*innen, damit diese sich darauf einstellen können, selbst entsprechend den Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes tätig werden zu müssen.
- Bestandsanalyse: Analyse des Status Quo von Gebäudebestand und Wärmeversorgung als Basis für die darauf aufbauende Entwicklung der Wärmewendestrategie und von Zielpfaden dahin.
- Potenzialanalyse: Analyse von Wärmeerzeugungspotenzialen, Energieträgersubstitution und zur Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden. Die gesetzlich vorgeschriebene Potenzialanalyse der Stadt ist soweit abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Analyse erfolgt sobald der Stadt eine noch ausstehende Antwort eines wissenschaftlichen Akteurs dazu vorliegt.
Weitere KWP-Schritte
- Zielszenarien (2030, 2035, 2040, 2045): Einteilung des Stadtgebiets in Teilgebiete und Arten der künftigen Wärmeversorgung in Koordination mit der Lenkungsgruppe sowie Zielpfade zu deren künftigen Entwicklung hin zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung bis 2045
- Wärmewende- und Verstetigungsstrategie mit Umsetzungsmaßnahmen: Definition von konkreten ersten Maßnahmen und Projekten zur Erreichung der Zielszenarien.
Fortschreibung (nach Fertigstellung des 1. Wärmeplans)
- Projektmanagement der in der KWP festgelegten Umsetzungsmaßnahmen
- Entwicklung eines Controllings und Evaluation der Umsetzung
- Implementierung des Wärmeplans in städtische Prozesse
- Anpassung und Weiterentwicklung der Evaluation
- Fortlaufende Datenaktualisierung und -analyse
- Beratung und Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Ergebnisse aus dem 1. Treffen mit der Lenkungsgruppe
- Bedarfsbekundung nach zentraler Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz Altenhagen/Am Ischeland: Baublöcke rund um die Müllverbrennungsanlage (MVA) Hagen und in der Nähe zur Fernwärmeleitung (z.B. entlang der Boelerstraße) und Justizgebäudekomplex mit JVA. Zur Realisierung des zusätzlichen Bedarfs sind Netzausbau und zusätzliche Wärmeeinspeisung (durch die MVA) notwendig. Auch die Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden. Das genannte Hauptentscheidungskriterium, um solche Vorhaben anzugehen, ist die Wirtschaftlichkeit.
- Die MVA ist derzeit die Hauptlieferantin von Fernwärme in Hagen. Die Anlage ist zukunftsfähig bis 2045 mit derzeit drei Kesseln. Eine Untersuchung zur Erhöhung der möglichen Wärmelieferung erfolgt durch die MVA. Das Ergebnis wird in ca. einem Jahr erwartet. Ein Ausbau der Anlage ist aufgrund des dafür benötigten hohen Investitionsvolumens nicht geplant. Dies wurde seitens der MVA mit fehlender Wirtschaftlichkeit und erforderlicher umfangreicher Genehmigungsverfahren begründet.
- Die nötige Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes Emst wird seitens der ENERVIE aktiv angegangen (Netztransformationsplanung).
- Die Bereitstellung von Abwärme aus der Biomasse-Verstromungsanlage auf dem ehemaligen Gelände der Papierfabrik wird durch die ENERVIE im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
- Die Betreiberin des Fernwärmenetzes Helfe (E.ON) plant den Ausbau ihres Netzes für ein Gebiet in süd-westlicher Richtung vom Bestandsnetz (Zeithorizont ca. 2 Jahre).
- Wasserstoff wird durch den Energieversorger ENERVIE als ein Schwerpunkt-Thema für die Dekarbonisierung der Netze betrachtet. Die Tauglichkeit des Erdgas-Verteilnetzes liegt lt. ENERVIE bei einem hohen prozentualen Anteil. Die Bereitschaft für Investitionen in Netzertüchtigung durch den Netzbetreiber sei demnach grundsätzlich gegeben. Eine erforderliche Verfügbarkeit von Wasserstoff über das H2-Kernnetz wird wahrscheinlich ab 2032 gegeben sein. Wasserstoff-Heizungen können eine Alternative für Luft-Wärmepumpen sein, z. B. in dicht bebauten Gebieten.
- Derzeit fehlt im Rahmen der Wasserstoffstrategie des Bundes jedoch der politische Rahmen für die Nutzung von Wasserstoff für die Wärmeversorgung.
- Dezentrale Wärmeversorgung: Es besteht in Gebieten für die dezentrale Versorgung lokal die Notwendigkeit für den Ausbau des Stromnetzes aufgrund des erhöhten Energiebedarfes durch den erwarteten Hochlauf von Wärmepumpen. Die Wärmeplanung ist somit auch eine Grundlage für die gebietsweise Lokalisierung des benötigten Stromnetzausbaus.
- Der zweite und voraussichtlich letzte Termin mit der Lenkungsgruppe ist für die zweite Monatshälfte im April avisiert und wird derzeit von 69/3 koordiniert.
Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation
Für Mitte März ist eine Bürgerinformationsveranstaltung im Ratssaal in Planung, die zusammen mit einem Dienstleister durchgeführt werden soll.
Die Zielszenarien und die Wärmewende- sowie Verstetigungsstrategie mit Umsetzungsmaßnahmen wird unter Beteiligung der Lenkungsgruppe fachlich erarbeitet.
Der Kommunale Wärmeplan wird bis zum 30.06.2026 fertiggestellt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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