Stellungnahme - 0196/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hagen
hier: Vermietung von Räumlichkeiten durch den Fachbereich Museen und Archive
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Freigabe durch:
- Prof. Dr. Rainer Stamm (Fachbereichsleiter 49), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2026
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Sachverhalt
1. Wie häufig wurden die durch den FB49 angebotenen Räumlichkeiten (Osthaus-Museum, Wasserschloss Werdringen und Hohenhof) in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) jeweils vermietet? Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Jahr und einzelnem Raum.
Durch die Umstellung des SAP-Systems ist eine Auswertung des Jahres 2023 nur mit hohem Aufwand und manuell möglich.
Bei der Beantwortung der vorliegenden Stellungnahme hat sich der FB 49 daher zunächst auf die Jahr 2024 und 2025 beschränkt. Das Jahr 2023 kann im Rahmen der Niederschrift nachgeliefert werden, sofern dies ausdrücklich gewünscht wird.
Auflistung der Vermietungen und Verpachtungen siehe Anlage.
2. Welche Einnahmen wurden in den jeweiligen Haushaltsjahren durch die Vermietung der Räumlichkeiten erzielt?
Auflistung der Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung siehe Anlage.
3. In welcher Form wird die Verfügbarkeit dieser Räumlichkeiten über Kanäle der Stadt Hagen und z.B. externe Veranstaltungsseiten öffentlich beworben?
Die Verfügbarkeit der städtischen Museumsräume, einschließlich des Osthaus Museums, des Haupthauses im Wasserschloss Werdringen und des Hohenhofs, wird derzeit ausschließlich im städtischen Intranet im Zusammenhang mit Ambientetrauungen beworben. Eine umfassendere Bewerbung auf externen Veranstaltungsplattformen, die durch den Fachbereich Museen und Archive verwaltet werden, erfolgt nicht.
Seit dem Jahr 2025 wird der von der Recke-Saal im Wasserschloss Werdringen für private Feiern über die Schlosscafépächterin, Frau Ekinci, angemietet. In diesem Zusammenhang wird das Catering ausschließlich von ihr organisiert. Die Vermietung und Bekanntmachung der Verfügbarkeit der genannten Räumlichkeit erfolgt somit vorwiegend über Mund-zu-Mund-Propaganda.
4. Für welche Zwecke (z.B. private Feiern, Firmenevents, kulturelle Veranstaltungen, politische Veranstaltungen) stehen diese Räumlichkeiten grundsätzlich zur Verfügung?
Die Nutzung der städtischen Museumsräume ist grundsätzlich auf bestimmte Zwecke beschränkt. Ausschließlich der von der Recke-Saal im Haupthaus Wasserschloss Werdringen ist auch für private Feiern vorgesehen, wobei die Organisation und Durchführung ausschließlich durch Frau Ekinci (Schlosscafé Werdringen) erfolgt.
Die größeren Räumlichkeiten im Osthaus Museum Hagen und im Hohenhof stehen grundsätzlich für städtische Veranstaltungen mit externer Beteiligung, Firmenevents sowie kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung.
Für politische Veranstaltungen gelten die Vorgaben des Ältestenrats, nach denen städtische Räumlichkeiten nicht an politische Parteien vergeben werden. Dieser Beschluss, der auf dem Prinzip der Gleichbehandlung basiert, hat weiterhin Gültigkeit. Sollte eine politische Partei eine Nutzung der Räumlichkeiten beanspruchen, müsste dies für alle weiteren politischen Gruppierungen ebenfalls ermöglicht werden.
5. Nach welchen konkreten Kriterien werden Anfragen für eine Anmietung geprüft und beschieden?
Folgendes Prüfschema wird bei einer Anfrage herangezogen:
- Vereinbarkeit mit dem Museumsauftrag
kulturelle, wissenschaftliche und/oder bildungsbezogene Veranstaltung;
keine Beeinträchtigung des Images der der Neutralität des Museums;
keine politischen, diskriminierenden oder extremistischen Inhalte;
leistet Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung oder kulturellen Bildung
- Schutz von Sammlung und Gebäude
Gefährdung von Exponaten ausgeschlossen;
Belastung durch Besucherzahl innerhalb der zulässigen Grenzen; Einhaltung von Flucht- und Rettungswegen evtl. Steuerung von Besucherströmen;
Auf- und Abbau ohne Risiko für Inventar und Bausubstanz;
- Sicherheit und Aufsicht
Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften;
klare Verantwortlichkeiten;
sind ggfls. zusätzliche Aufsichts- und/oder Sicherheitskräfte erforderlich?
Sicherheitskonzept bei größeren Veranstaltungen;
- Kapazität und organisatorische Machbarkeit
Terminliche Verfügbarkeit der Räumlichkeiten;
keine Beeinträchtigung des regulären Museumsbetriebs;
ausreichende Sanitär und Infrastrukturkapazitäten (Internet, Beamer etc.);
Machbarkeit von Aufbau, Technik und Logistik;
personelle Ressourcen im Fachbereich 49 (Fachdienst Verwaltung) für die Begleitung der Planung der Veranstaltung und Durchführung;
- Art der Veranstaltung
zugelassen werden häufig: Vorträge, Lesungen, kulturelle Veranstaltungen, Empfänge, wissenschaftliche Tagungen
6. Welchen konkreten Neutralitätsvorgaben bzw. Ausschlusskriterien folgt der Fachbereich bei der Vergabe seiner Räumlichkeiten? Handelt es sich dabei um grundsätzlich Vorgaben der Stadt Hagen oder spezifische Vorgaben des Fachbereiches?
siehe Stellungnahme auf Frage 4 und 5
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,9 kB
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