Mitteilung WBH - 1013/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Fußgängerbrücken Gneisenaustr., Lortzingstr. und Klosterstr. über die Saarlandstraße - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Freigabe durch:
- Henning Keune - Vorstandssprecher, Hans-Joachim Bihs - Vorstand, Jörg Germer - Kfm. Vorstand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Infrastrukturausschuss
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Kenntnisnahme
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16.03.2026
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Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Kenntnisnahme
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04.02.2026
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Sachverhalt
Der WBH saniert zurzeit die Fußgängerbrücken, die über die Saarlandstraße führen:
- Brücke Gneisenaustraße (1. Brücke aus der Innenstadt kommend)
- Brücke Klosterstraße (2. Brücke aus der Innenstadt kommend)
- Brücke Lortzingstraße (3. Brücke aus der Innenstadt kommend)
Aktuell erfolgen Arbeiten an den Brücken Gneisenaustraße und der Lortzingstraße.
Ursprünglich sollten die Maßnahmen in 2025 abgeschlossen werden.
Eine wesentliche Sanierungsleistung ist die Erneuerung der Brückenbeschichtung (Oberflächenschutzsystem) im Gehwegbereich. Die Systeme sind sehr witterungsempfindlich und können nur bei trockenem Wetter und mindestens 10°c eingebaut werden. Dies gilt auch während des Austrocknens. Da das System aus mehreren Lagen besteht, sind die Bedingungen über einen längeren Zeitraum erforderlich. Entgegen der Erwartung ergab sich im Oktober d.J. kein Zeitraum, in dem der Einbau möglich gewesen wäre. Ende Oktober hat der WBH sich dann für ein Produktwechsel entschieden. Das neue System härtet deutlich schneller aus, wodurch sich der Zeitraum für die erforderlichen Bedingungen reduziert.
Im November hatte der WBH tatsächlich die Gelegenheit das System bei der Brücke Lortzingstraße einzubauen. Leider wurde die Zwischenschicht durch unbefugten Zutritt auf die Brücke beschädigt und in Teilbereichen mit Flüssigkeit bespritzt, wodurch das Material seine Eigenschaften verlor und instandgesetzt werden muss. Durch diesen Zwischenfall konnte der Einbau nicht abgeschlossen und die Brücke in der Konsequenz nicht geöffnet werden. Eine provisorische Öffnung ist ausgeschlossen, da die aktuelle Oberfläche sehr glatt und dadurch die Unfallgefahr zu groß ist.
Im Bereich der Gneisenaustraße ist der Sanierungsumfang deutlich größer. Dort wird zusätzlich ein neues Geländer eingebaut (spätere Nutzung als Radweg) sowie die Beschichtung der Außenseite der Gesimse und die Deckenplatte beim Widerlager Nord erneuert. Für die Geländermontage und die Beschichtung der Gesimse ist ein Gerüst erforderlich. Die Beschichtung der Gesimse konnte bereits abgeschlossen werden; der Aufbau des Geländers folgt im Dezember, so dass das Gerüst zum Ende des Jahres wieder zurückgebaut werden kann. Bezüglich der Beschichtung des Gehwegbereiches bleibt die Problematik der Witterungsempfindlichkeit, wie schon bei der Brücke Lortzingstraße.
Das ausführende Unternehmen ist grundsätzlich Leistungsbereit. Es bleibt aber zu befürchten, dass ein Einbau im Winter nicht möglich sein wird.
Grundsätzlich muss immer eine Brücke für Umleitungsverkehre geöffnet bleiben, daher wird erst nach Abschluss der Sanierung der Brücke Gneisenaustr. und Lortzingstr. die Sanierung der Brücke Klosterstraße mit einem deutlich geringeren Umfang saniert. Hier ist z.B. nur eine Ausbesserung des Oberflächenschutzsystems geplant.
gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstandssprecher Vorstand Kfm. Vorstand
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
4nnnnn |
Bezeichnung: |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrertrag (-) |
4nnnnn |
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Minderaufwand (+) |
5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition: |
6nnnnn |
Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrein- zahlung (-) |
6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) |
7nnnnn |
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Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
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Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
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Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: |
4/5nnnnn |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) |
4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
