Stellungnahme - 0091/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Stellungnahme zu Vorlage 0091/2026

Anfrage der BfHo/DIE PARTEI hier: Kommunale Wärmeplanung

 

1. Allgemeiner Sachstand

 

a) In welchem Bearbeitungsstand befindet sich derzeit die kommunale Wärmeplanung der Stadt Hagen? (nach der Eignungsprüfung aktuell die Bestandsprüfung 12/2025)

 

- Im Februar 2026 wurde die Potenzialanalyse veröffentlicht. Aktuell wird der vierte und letzte Schritt -Zielszenarien und Strategie - erarbeitet.

 

b) Welche wesentlichen Zwischenergebnisse liegen bislang vor und welcher Zeitplan ist bis zur Fertigstellung vorgesehen?

 

- Es liegen vor: Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse. Die Fertigstellung des Kommunalen Wärmeplans ist bis zum 30.06.2026 vorgesehen. Eine Kurzzusammenfassung der bisherigen Ergebnisse finden Sie auf der Webseite der Kommunalen Wärmeplanung unter Stand der Wärmeplanung.

 

2. Sozioökonomische Auswirkungen und Bezahlbarkeit

 

a) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu den sozioökonomischen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf die Bevölkerung in Hagen vor?

 

- Der Verwaltung liegen hierzu bisher keine Erkenntnisse vor.

 

b) Wie wird sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger in einer strukturell und finanziell stark belasteten Kommune wie Hagen bezahlbar bleiben?

 

- Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Maßnahmen konkret geplant. Dies ist eine Aufgabe für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung.

 

c) Welche Auswirkungen werden insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, ältere Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter erwartet?

 

- Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Rahmenplanung zur Erreichung der Ziele der Klima- und Energiegesetzgebung und eine Strategie zur Wärmewende. Sie dient als Orientierung für Eigentümer*Innen für deren Entscheidung über die Wärmeversorgung ihrer Gebäude. Finanzielle Auswirkungen für Dritte sind nicht Bestandteil der Wärmeplanung.

 

3. Kosten, Förderung und soziale Abfederung

 

a) Welche Investitions- und Folgekosten sind für verschiedene Versorgungsoptionen (z.B. Wärmenetze, Wärmepumpen, hybride Lösungen) absehbar?

 

- Der Verwaltung liegen hierzu bisher keine Erkenntnisse dazu vor.

 

b) Welche Förderprogramme von Bund und Land werden hierbei berücksichtigt, und wie will die Stadt Hagen Bürgerinnen und Bürger bei der Inanspruchnahme dieser Fördermittel unterstützen?

 

- Förderprogramme für Dritte sind gesetzlich nicht Gegenstand der Kommunalen Wärmeplanung. Beratungsmöglichkeiten zu Förderprogrammen bietet unter anderen die Verbraucherzentrale an.

 

c) Sind kommunale Instrumente oder soziale Ausgleichsmechanismen geplant, um Härten zu vermeiden?

 

- Die Kommunale Wärmeplanung sieht gesetzlich keine kommunalen Instrumente oder soziale Ausgleichsmechanismen vor (Finanzierung).

 

4. Dezentrale Struktur und Topografie

 

a) Wie berücksichtigt die kommunale Wärmeplanung die dezentrale Siedlungsstruktur sowie die besondere Topografie des Hagener Stadtgebiets insgesamt?

 

- Sowohl die Siedlungsstruktur als auch die Topographie werden bei der Bewertung von Gebieten hinsichtlich deren Eignung für Fernwärme berücksichtigt. Die Siedlungsstruktur spiegelt sich in den Wärmedichten und Wärmeliniendichten wider. Die Topographie ist in Bezug auf die Kosten und die Machbarkeit von Leitungstrassen relevant.

 

b) Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für den Ausbau von Wärmenetzen oder alternativen Versorgungslösungen, und wie sollen diese bewältigt werden?

 

- Siedlungsstrukturen und Topographien können sich auf die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus von Fernwärmenetzen auswirken. Für dünn besiedelte Gebiete mit großen Höhenunterschieden ist die zentrale Wärmeversorgung somit alleine aus wirtschaftlichen Gründen unwahrscheinlich.

 

5. Einbindung von Stadtentwicklung und Politik

 

a) Wie werden die Ergebnisse der Wärmeplanung mit der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung verzahnt?

 

- Die Verwaltung wird hierzu einen effizienten Prozess entwickeln.

 

b) Wie und wann sollen die zuständigen politischen Gremien sowie die Öffentlichkeit informiert und beteiligt werden?

 

- Der Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 18.02.2026 über den Sachstand der Kommunalen Wärmeplanung informiert. Für die Öffentlichkeit findet am 16.03. eine Veranstaltung im Ratssaal statt, die über die Kommunale Wärmeplanung informiert und Möglichkeiten zur Beteiligung bietet. Der Zugang ist niederschwellig. Auf eine Pflicht zur Anmeldung wurde daher verzichtet.

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Beschlüsse

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19.03.2026 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen