Stellungnahme - 0956/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme zur Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier: Beleuchtung der wichtigsten Haltestellen im Bezirk Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Beteiligt:
- HVG GmbH
- Freigabe durch:
- VB 5 (Henning Keune)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Kenntnisnahme
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25.03.2026
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Sachverhalt
Die nachfolgende Stellungnahme nimmt Bezug auf den Antrag der Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Beleuchtungssituation an den 20 wichtigsten Haltestellen im Bezirk Nord (Beschluss zur Vorlage mit der DS.-Nr. 0956/2025). Nachfolgend wird erläutert, wie sich die Beleuchtungssituation an den 20 wichtigsten Haltesteigen derzeit darstellt und wie sich diese zukünftig entwickeln wird.
Zur Beantwortung der Fragestellungen des Antrags wurden in Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn zunächst die 20 wichtigsten Haltesteige im Bezirk Nord ermittelt. Dabei wurden sowohl die fahrplanmäßigen Halte als auch die Ein- und Aussteigerzahlen an den Haltestellen in den Abend- und Nachtstunden einbezogen.
Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Hagener Straßenbahn wurde anschließend geprüft, ob an den Haltesteigen eine direkte Beleuchtung gegeben ist. Eine direkte Beleuchtung liegt vor, wenn an den Haltesteigen ein Fahrgastunterstand mit Beleuchtung vorhanden ist. Zudem wurde geprüft, welche sonstigen relevanten Beleuchtungsquellen vor Ort vorzufinden sind. Das Ergebnis der Prüfung ist der Liste „Übersicht Beleuchtungssituation im Bezirk Nord“ in der Anlage sowie der untenstehenden Tabelle 1 „Derzeitige Beleuchtungssituation“ zu entnehmen.
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Derzeitige Beleuchtung der 20 wichtigsten Haltesteige im Bezirk Nord |
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Fahrgastunterstand mit direkter Beleuchtung |
11 Haltesteige |
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Fahrgastunterstand ohne direkte Beleuchtung |
7 Haltesteige |
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Haltesteige ohne Fahrgastunterstand |
2 Haltesteige |
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Haltesteige mit Straßenbeleuchtung |
20 Haltesteige |
Tab. 1: Derzeitige Beleuchtungssituation
Demnach verfügen insgesamt 11 der 20 wichtigsten Haltesteige bereits heute über eine direkte Haltestellenbeleuchtung durch die Beleuchtung im Fahrgastunterstand (s. Spalten „Fahrgastunterstand vorhanden“ und „Direkte Beleuchtung im Fahrgastunterstand vorhanden“ in der Liste in der Anlage). An 7 der 20 Haltesteige ist zwar ein Fahrgastunterstand vorhanden, diese verfügen allerdings nicht über eine ausreichende direkte Beleuchtung. An 2 der 20 wichtigsten Haltesteige ist dagegen derzeit kein Fahrgastunterstand vorhanden und damit auch keine direkte Haltestellenbeleuchtung. An allen geprüften Haltesteigen ist Straßenbeleuchtung als sonstige Beleuchtungsquelle vorhanden (s. Spalte „Sonstige Beleuchtung“).
Im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus (Konzeptvorstellung: DS.-Nr.: 0035/2018) werden die Haltestellen in der Regel mit einem Fahrgastunterstand inkl. Beleuchtung ausgestattet (sofern dies baulich möglich ist und noch kein neuwertiger Unterstand vorhanden ist). In der Liste in der Anlage wird daher auch dargestellt, bei welchen Haltesteigen der barrierefreie Ausbau noch ansteht (s. Spalte „Barrierefreier Ausbau“) und wann dieser umgesetzt werden soll (s. Spalte „Umsetzungshorizont“).
Der barrierefreie Haltestellenausbau wird in Bauabschnitte unterteilt. In jedem Bauabschnitt befinden sich in der Regel ca. 30-40 Haltesteige. Die Bauabschnitte 6-8 werden in den kommenden Jahren ausgebaut. 12 der 20 Haltesteige befinden sich in diesen Bauabschnitten, ein weiterer Haltesteig wird im Rahmen der Umsetzung einer Mobilstation, noch ein weiterer durch die Hagener Straßenbahn (im Zusammenhang mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur) ausgebaut. Die Haltesteige erhalten in diesem Zuge eine direkte Haltestellenbeleuchtung.
Der zukünftige Zustand hinsichtlich der direkten Haltestellenbeleuchtung wird in der Spalte „Zukünftiger Zustand“ dargelegt. Eine Übersicht über die zukünftige Beleuchtungssituation an den 20 Haltesteigen ist außerdem der untenstehenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die Darstellung der zukünftigen Beleuchtungssituation bezieht sich auf den Zustand im Jahr 2030.
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Zukünftige Beleuchtung der 20 wichtigsten Haltesteige im Bezirk Nord |
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Fahrgastunterstand mit direkter Beleuchtung |
16 bis 17 Haltesteige |
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Fahrgastunterstand ohne direkte Beleuchtung |
2 bis 3 Haltesteige |
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Haltesteige ohne Fahrgastunterstand |
1 Haltesteig |
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Haltesteige mit Straßenbeleuchtung |
20 Haltesteige |
Tab. 2: Zukünftige Beleuchtungssituation
16 bis 17 der 20 wichtigsten Haltesteige werden zukünftig über direkte Haltestellenbeleuchtung verfügen (80-85 %) An 2 bis 3 der 20 wichtigsten Haltesteige im Bezirk Nord wird sich weiterhin ein Fahrgastunterstand ohne direkte Beleuchtung befinden (10-15 %). Lediglich ein Haltesteig verbleibt auch nach dem barrierefreien Ausbau ohne Fahrgastunterstand und damit ohne direkte Haltestellenbeleuchtung (5 %). Straßenbeleuchtung ist an allen Haltesteigen vorhanden. Die Hintergründe für das Fehlen direkter Haltestellenbeleuchtung an einigen Haltesteigen wird nachfolgend dargelegt.
Die Haltesteige, die auch zukünftig über einen Fahrgastunterstand ohne Beleuchtung verfügen werden, wurden bereits barrierefrei ausgebaut (Haltestelle „Borgenfeldstr.“ (beide Richtungen) und evtl. „Eichendorffstr.“ (stadtauswärts)). Die beiden Haltesteige an der Haltestelle „Borgenfeldstr.“ wurden vor langer Zeit teilweise barrierefrei ausgebaut (bevor das Konzept zum barrierefreien Haltestellenausbau existierte). Die beiden Haltesteige verfügen über einen erhöhten Buskapstein, ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. Die teilweise barrierefrei ausgebauten Haltestellen im Hagener Stadtgebiet verbleiben zunächst im jetzigen Zustand. Nachdem der barrierefreie Ausbau aller vorgesehenen Haltesteige abgeschlossen ist, können die Haltesteige, die nicht nach aktuellem Standard ausgebaut wurden, erneut für den barrierefreien Ausbau vorgesehen werden. Hier sind in beiden Fahrtrichtungen Fahrgastunterstände vorhanden, die im Eigentum einer Werbefirma liegen. Die Handlungsoptionen sind entsprechend eingeschränkt.
Der stadtauswärtige Haltesteig der Haltestelle „Eichendorffstr.“ wurde im Rahmen des 4. Bauabschnitts des barrierefreien Haltestellenausbaus umgebaut, in diesem Zuge blieb der bereits vorhandene Fahrgastunterstand ohne direkte Beleuchtung erhalten. Inzwischen hat sich der Standard hinsichtlich der Haltestellenausstattung deutlich erhöht. So wird die Beleuchtung der Fahrgastunterstände inzwischen im Zuge des barrierefreien Ausbaus höher priorisiert und bei Erhalt eines Fahrgastunterstand nachgerüstet (sofern baulich möglich und noch nicht vorhanden). Hier wird nun geprüft, ob die nachträgliche Ergänzung einer Beleuchtung im Fahrgastunterstand (Eigentum der Hagener Straßenbahn) finanzierbar und baulich möglich ist.
Da beengte Platzverhältnisse das Aufstellen eines Fahrgastunterstands an der Haltestelle „Grimmestr.“ (stadtauswärts) nicht zulassen, verbleibt dieser auch nach dem barrierefreien Ausbau ohne Unterstand und damit ohne direkte Haltestellenbeleuchtung. Der Ausbau dieses Haltesteigs erfolgt zeitnah.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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517,3 kB
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