Stellungnahme - 0021/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der HAK-Fraktion
hier: Ordnungssystem für E-Scooter in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Lasse Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Geplant
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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18.03.2026
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Sachverhalt
Die HAK-Fraktion hat für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. Februar 2026 einen Antrag zur Erarbeitung eines Ordnungssystems für E-Scooter (nachfolgend E-Tretroller genannt) in Hagen gestellt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Hintergrund:
Seit Juni 2019 sind E-Tretroller laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland zugelassen. Die E-Tretroller sollen als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten.
In der jüngeren Vergangenheit waren in Hagen die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und Hoppy nacheinander wirtschaftlich tätig und haben, in Abstimmung mit der Verwaltung und Politik, hier ein sogenanntes stationsgebundenes Verleihsystem für E-Tretroller betrieben. Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl haben beide Anbieter ihren Betrieb in Hagen zwischenzeitlich wieder eingestellt. Im Rahmen der Projektarbeit mit den beiden Anbietern konnte die Verwaltung jedoch zahlreiche Erfahrungen sammeln, u.a. auch wie E-Tretroller-Verleihsysteme gesteuert und reguliert werden können. Auf Grundlage dieser Erfahrungen hat der Rat der Stadt Hagen im Mai 2024 die Einführung eines hybriden Verleihsystems für E-Tretroller beschlossen (siehe Vorlage 0335/2024). Seit Ende Mai 2024 ist nun das Unternehmen LimeBike Germany GmbH in Hagen aktiv (nachfolgend Lime genannt) und bietet interessierten Kunden im Rahmen eines hybriden Verleihsystems in einem großen Teil des Stadtgebiets E-Tretroller zum Ausleihen an.
Einrichtung fester Abstellzonen („Parkzonen“) für E-Tretroller in der Innenstadt, im Bahnhofsbezirk sowie an weiteren stark frequentierten Standorten:
Die Einführung eines hybriden Verleihsystems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet obligatorische Abstellflächen für die E-Tretroller gibt. Im restlichen Stadtgebiet können interessierte Nutzer die E-Tretroller entweder an optionalen Abstellflächen oder im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung frei im öffentlichen Straßenraum ausleihen und wieder abstellen. Die Abstellflächen dienen hierbei dazu den Nutzern an hochfrequentierten Standorten (z.B. ÖPNV-Umsteigepunkten & am Rande/außerhalb von Fußgängerzonen) eine obligatorische Möglichkeit zu bieten die E-Tretroller geordnet abzustellen. Insgesamt hat die Verwaltung zusammen mit dem Anbieter Lime über 50 Abstellflächen im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Zusätzlich sollen bis Frühjahr 2026 sieben zusätzliche Abstellflächen in den Stadtbezirken Mitte (2), Haspe (3), Eilpe-Dahl (1) und Nord (1) eingerichtet werden.
Von diesen Abstellflächen befinden sich sechs (+2) in der Innenstadt und zwei am Hagener Hauptbahnhof. Eine Übersicht der festen Abstellflächen in der Innenstadt bzw. am Hauptbahnhof finden Sie im Anhang.
Verbot des Abstellens außerhalb dieser definierten Zonen, wo dies aus Gründen der Barrierefreiheit, Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist:
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um ein geordnetes Stadtbild sicherzustellen existiert in der Hagener Innenstadt – inklusive der Umgebung des Hagener Hauptbahnhofs – eine obligatorische Parkzone (blauer Bereich in Abbildung 1), in der die E-Tretroller nur an festen Abstellflächen ausgeliehen und abgestellt werden können. Hierbei handelt es sich um die acht (+2 geplante) oben und im Anhang genannten festen Abstellflächen.
Abbildung 1: Obligatorische Parkzone in der Hagener Innenstadt (Darstellung aus Lime App)
Darüber hinaus existieren auch in anderen Stadteilen kleinere obligatorische Parkzonen (z.B. in Dahl & Eckesey).
Die obligatorische Parkzone in Eckesey wurde hierbei von Lime zusammen mit Vertretern des Blindenwerks Westfalen eingerichtet um sicherzustellen, dass die blinden Beschäftigten sich sicher zwischen Wohnung, Bus und Arbeitsplatz bewegen können.
Abbildung 2: Obligatorische Parkzone in Eckesey (© Lime)
Abschluss einer neuen Vereinbarung mit den E-Tretroller Anbietern:
Die ursprüngliche Vereinbarung zwischen LimeBike Germany, als einzigem in Hagen aktiven Anbieter, und der Stadt Hagen zum Betrieb des E-Tretroller-Verleihsystems war bis zum 31.12.2025 befristet. Um den Nutzern in Hagen weiterhin E-Tretroller anbieten zu können wurde die Vereinbarung mit einigen Anpassungen am 15.12.2025 auf unbestimmte Zeit verlängert.
So hat sich die Anschrift des Anbieters LimeBike Germany zwischenzeitlich geändert und musste in der Vereinbarung entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus hat sich die Zahl, der durch Lime bedienten festen Abstellflächen seit der Unterzeichnung der ursprünglichen Vereinbarung von sieben auf derzeit 61 Abstellflächen erhöht. Die verlängerte Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Einführung klarer Abstellregeln:
Die Vereinbarung zwischen dem Anbieter LimeBike Germany und der Stadt Hagen legt fest, dass das E-Tretroller-Verleihangebot als hybrides System angeboten wird (siehe oben).
Alle von der Stadt Hagen bereitgestellten Abstellflächen (obligatorisch & optional) müssen in der App des Anbieters Lime ausgewiesen werden. Die Einrichtung weiterer Abstellflächen kann kurzfristig und nach Abstimmung mit der zuständigen Bezirksvertretung erfolgen. Ebenfalls kann die Zahl der Abstellflächen nach Abstimmung mit der zuständigen Bezirksvertretung reduziert werden.
Zudem hat Lime sicherzustellen das die E-Tretroller nur im öffentlichen Raum und in den obligatorischen Parkzonen nur auf den ausgewiesenen Abstellflächen abgestellt werden. Darüber hinaus sind die E-Tretroller stets so aufzustellen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Personen mit Mobilitätseinschränkungen) behindert werden. Lime gewährleistet, dass zuwiderhandelnde Personen ordnungsrechtlich verfolgt werden können.
Abbildung 3: Aufklärung der Nutzer über Abstellregeln in der Lime App (© Lime)
Einführung technischer Einschränkungen (Geofencing):
Um einen stadtbildverträglichen Betrieb des E-Tretroller Verleihsystems zu gewährleisten verpflichtet sich Lime dazu die Abstellflächen, die obligatorischen Parkzonen und Parkverbotszonen durch die Einrichtung einer virtuellen Grenze (Geofencing) zu kennzeichnen.
Durch das Geofencing soll sichergestellt werden, dass die E-Tretroller innerhalb der obligatorischen Parkzonen nur an den festen Abstellflächen abgestellt werden können bzw. dass das Abstellen von E-Tretrollern und das Beenden von Mietvorgängen in Parkverbotszonen nicht möglich ist.
In Gebieten mit optionalen Abstellflächen sind die Abstellflächen nicht durch Geofencing begrenzt da die E-Tretroller in diesen Gebieten auch außerhalb der Abstellflächen abgestellt werden dürfen.
Abbildung 4: Darstellung von Abstellflächen in der Lime App (© Lime)
Verpflichtende Reaktionszeiten zur Beseitigung falsch abgestellter E-Tretroller:
Auch hierzu wurden in der Vereinbarung zwischen Stadt Hagen und Lime Absprachen getroffen.
Lime hat dafür Sorge zu tragen, dass die E-Tretroller zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben genannten Regeln abgestellt sind. Beschwerden über unsachgemäß abgestellte E-Tretroller sind innerhalb von 24 Stunden durch Lime zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, können die betreffenden E-Tretroller auf Kosten von Lime entfernt werden.
Sofern ein E-Tretroller nicht betriebsbereit ist, z.B. wenn der Akku leer ist, muss er ebenfalls innerhalb von 24 Stunden aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
Einführung eines Meldeportals oder einer vereinfachten Bürger-Meldemöglichkeit über Handy/QR-Code, um falsch abgestellte E-Tretroller schnell zu erfassen:
Unsachgemäß abgestellte oder beschädigte E-Tretroller können über das bundesweit einheitliche Meldeportal Scooter-Melder.de anonym an Lime gemeldet werden.
Darüber hinaus ist auch eine Meldung über die Lime App (Hilfe – Unsachgemäßes oder illegales Parken), per E-Mail (hilfe@li.me) oder über die Kundenhotline von Lime (069 770 447 33) möglich.
Die Telefonnummer der Kundenhotline befindet sich auch auf gut sichtbaren Aufklebern an den E-Tretrollern. Darüber hinaus befinden sich auch QR-Codes auf den E-Tretrollern, die gescannt werden können um einen ordnungswidrig abgestellten E-Tretroller über das Meldeportal Scooter-Melder.de zu melden.
Um der Beschwerde nachzugehen benötigt Lime die genaue Adresse (oder GPS-Daten), das Kennzeichen des E-Tretrollers oder die Fahrzeug ID und eine kurze Problembeschreibung. Optional kann auch ein Foto des E-Tretrollers hinzugefügt werden aus dem wenn möglich ersichtlich ist warum eine Beschwerde erfolgt.
Prüfung, ob Verwarngelder bzw. Gebühren gegenüber den Anbietern erhoben werden können, wenn E-Tretroller dauerhaft falsch stehen oder Gehwege blockieren:
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit möglicherweise daraus resultierenden Verwarngeldern kann von Seiten des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung nur gegen die Nutzer der E-Tretroller, nicht aber gegen Lime als Anbieter eingeleitet werden.
Lime kann der Stadt zwar Daten zum letzten Nutzer eines E-Tretrollers zur Verfügung stellen. Um ein Verwarngeld gegen einen Nutzer zu verhängen muss jedoch zweifelsfrei bewiesen sein, dass dieser Nutzer den E-Tretroller ordnungswidrig abgestellt hat. Da die E-Tretroller nach dem Abstellen manuell bewegt, zur Seite geschoben oder umgeworfen werden können gestaltet sich die Ermittlung eines Verursachers, gegen den ein Verfahren eingeleitet und ein Verwarngeld verhängt werden kann in der Praxis sehr schwierig.
Da die Zahl der Beschwerden zu ordnungswidrig abgestellten E-Tretrollern, die die Stadt erreichen, gering ist wird in der Regel kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Bei der Stadt eingehende Beschwerden werden an Lime weitergeleitet, sodass Lime schnellstmöglich entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.
Durch die andauernden Probleme im Zusammenhang mit der Abstellfläche am Berliner Platz 18 wurden hier inzwischen erste Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sollten im Rahmen dieser Verfahren keine Verursacher zu ermitteln sein werden die angefallenen Verwaltungsgebühren über einen Kostenbescheid dem Anbieter Lime in Rechnung gestellt werden.
Sicherstellung der Barrierefreiheit, indem insbesondere Bereiche vor Altenheimen, Kliniken, Bushaltestellen und wichtigen Fußwegen als „No-Parking-Zonen“ gekennzeichnet werden:
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung eines stadtbildverträglichen Betriebs des E-Tretroller-Verleihsystems hat Lime digitale Sperrbereiche (Parkverbotszonen/No-Parking-Zonen), in denen das Parken von E-Tretrollern bzw. das Beenden von Mietvorgängen nicht möglich ist, eingerichtet. Im Folgenden wird kurz auf die Situation in denen in der Vorlage genannten Bereichen eingegangen:
Altenheime:
An diversen Altenheimen im Stadtgebiet gibt es bereits Parkverbotszonen. So zum Beispiel am DRK Seniorenheim Hagen (Lange Straße 9 – 11), am Dietrich-Bonhoeffer-Haus (Eilper Straße 70 -72) und am Friedhelm-Sandkühler-Seniorenzentrum (Hüttenplatz 46). Jedoch existieren auch mehrere Altenheime an denen es keine Parkverbotszonen gibt.
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen Kontakt zu den Altenheimen ohne Parkverbotszone aufgenommen um zu prüfen ob die Einrichtung einer Parkverbotszone für E-Tretroller gewünscht ist. Eine erste zusätzliche Parkverbotszone konnte zusammen mit dem Unternehmen Lime Mitte Februar am Altenpflegeheim St. Hedwig (Bergischer Ring 60) eingerichtet werden. Am Bodelschwingh Haus (Kuhlestraße 33) besteht laut Aussage der Einrichtungsleitung kein Bedarf an einer Parkverbotszone, da es im Umkreis des Altenheims keine Probleme mit ordnungswidrig abgestellten E-Tretrollern gibt.
Krankenhäuser:
Das Agaplesion Klinikum/Allgemeines Krankenhaus Hagen liegt außerhalb des Bediengebiets von Lime. Das Bediengebiet endet direkt vor dem Krankenhaus am Bergischen Ring bzw. an der Buscheystraße (siehe auch Abbildung 1).
Im Umkreis des St. Josefs-Hospital wurde eine Parkverbotszone eingerichtet, die durch die Straßen „Roßbacher Str.“, „Friedensstr.“, „Spicherstr.“, „Neckarstr.“, „Berghofstr.“ und „Dreieckstr.“ begrenzt wird.
Am Evangelischen Krankenhaus Hagen-Haspe existiert keine Parkverbotszone. Die Verwaltung wird sich kurzfristig mit Lime und dem Evangelischen Krankenhaus in Verbindung setzen um die Möglichkeit einer Parkverbotszone zu erläutern.
Bushaltestellen:
Im Herbst 2024 stellte die Hagener Straßenbahn AG (nachfolgend HST) genannt einen Anstieg von Situationen fest, bei denen E-Tretroller des Anbieters Lime im direkten Bereich von Bushaltestellen abgestellt wurden. Teilweise standen die E-Tretroller im Fahrprofil der Busse in den Haltebuchten, teilweise aber auch in den Wartehäuschen sowie im Ein- & Ausstiegsbereich, den die Busse anfahren. Gerade hier stellen ordnungswidrig abgestellte E-Tretroller eine Gefahr für ein- & aussteigende Fahrgäste da.
Um einen geordneten und barrierefreien Busbetrieb zu gewährleisten ist die Verwaltung daraufhin in einen Dialog mit der HST, dem Unternehmen Lime und den Bezirksvertretungen getreten um einige eingerichtete und beschilderte aber deaktivierte Abstellflächen in der Nähe von Bushaltestellen für das Abstellen von E-Tretrollern zu reaktivieren. (siehe auch Vorlagen 1012/2024, 1056/2024, 1076/2024, 1097/2024 und 1107/2024). Hierdurch konnte der tagtägliche Betrieb des E-Tretroller-Verleihsystems an die Bedürfnisse des Busbetriebs der HST angepasst werden, sodass laut Aussage der HST derzeit keine Probleme mit ordnungswidrig abgestellten E-Tretrollern an den Bushaltestellen im Hagener Stadtgebiet zu verzeichnen sind.
Darüber hinaus können E-Tretroller in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr eine Alternative zum PKW sein und damit einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Damit eine Kombination von ÖPNV und E-Tretrollern für die Nutzer attraktiv ist und von ihnen genutzt wird muss jedoch die Möglichkeit bestehen die E-Tretroller in der Nähe von Bushaltestellen abzustellen.
Aus diesem Grund gibt es derzeit keine Planungen Parkverbotszonen an Bushaltestellen einzurichten.
Fußwege:
In Einzelfällen kann durch die Verwaltung und das Unternehmen Lime geprüft werden ob Fußwege als Parkverbotszonen gekennzeichnet werden können. Da die GPS- bzw. Geofencing-Technologie nicht so genau ist, dass nur der Fußweg „gesperrt“ werden kann muss in einem solchen Fall jedoch in der Regel eine größere Zone (z.B. die gesamte Straße) als Parkverbotszone ausgewiesen werden.
So wurde auf Wunsch der Deutschen Bahn im November 2025 in der Straße „Am Hauptbahnhof“ zwischen Berliner Platz und der Einmündung „Werdestraße“ eine Parkverbotszone für E-Tretroller eingerichtet um sicherzustellen, dass der Schienenersatzverkehr während der umfangreichen Baumaßnahmen an der Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln ungehindert die SEV-Haltestelle in der Straße am Hauptbahnhof anfahren kann.
Anlagen
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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