Berichtsvorlage - 0058/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswahl der Haltestellen für den barrierefreien Ausbau 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Beteiligt:
- HVG GmbH
- Freigabe durch:
- VB 5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Kenntnisnahme
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11.02.2026
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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18.03.2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.02.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Hagen beantragt jährlich Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Daher wurden erneut Bushaltestellen ausgewählt, die im vergangenen Jahr barrierefrei geplant wurden.
Nachfolgend werden diese Haltestellen vorgestellt (9. Bauabschnitt) und das aktuelle Vorgehen im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus kurz erneut erläutert. Außerdem wird, wie in der Vorlage mit der Drucksachennummer 0576/2024-2 angekündigt, die Planung der Haltestelle Grundschötteler Str. (stadtauswärts) vorgestellt.
Auswahl der Haltestellen für den barrierefreien Ausbau 2026 (9. Bauabschnitt)
Im Jahr 2026 wird die Stadt Hagen für die untenstehenden Haltesteige einen Förderantrag stellen:
- Büddingstr. (stadtauswärts)
- Grundschötteler Str. (stadtauswärts)
- Helfe Mitte (stadteinwärts)
- Helfe Mitte (stadtauswärts Richtung Boele Markt)
- Helfe Mitte (stadtauswärts Richtung Kabel)
- Polizeipräsidium (stadteinwärts)
- Polizeipräsidium (stadtauswärts)
- Vereinsstr. (stadteinwärts)
- Vereinsstr. (stadtauswärts)
Demnach wurde der barrierefreie Ausbau von 9 Haltesteigen geplant. Diese bilden den 9. Bauabschnitt. Bis auf die Haltestelle Büddingstr. (Kategorie IV) befinden sich alle Haltestellen in der Kategorie III.
Der 9. Bauabschnitt setzt sich größtenteils aus Haltesteigen zusammen, die im Rahmen des 8. Bauabschnitts nicht vollständig fertiggestellt werden konnten. Die Gründe dafür werden in der Vorlage mit der Drucksachennummer 0676/2025 unter dem Punkt „2. Verwaltungsinterne Planung – 2.1 9. Bauabschnitt“ erläutert. Lediglich der Haltesteig Büddingstr. (stadtauswärts) ist neu hinzugekommen.
Die Haltesteige Emsterfeld (stadteinwärts) und Spessartstr. (stadtauswärts) konnten, anders als in der zuvor genannten Vorlage angekündigt, nicht in den 9. Bauabschnitt aufgenommen werden. Bei dem Haltesteig Emsterfeld ist zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus ein Gestattungsvertrag mit den Eigentümern des angrenzenden Grundstücks notwendig. Dieser konnte noch nicht abgeschlossen werden. Bei dem Haltesteig Spessartstr. konnte die beauftragte Vermessung (Grundlage für die Planung) nicht rechtzeitig geliefert werden. Die beiden Haltesteige werden voraussichtlich in den nächsten Bauabschnitt aufgenommen.
Der Haltesteig Helfe Mitte (stadteinwärts) ist der einzige Haltesteig des 9. Bauabschnitts, bei dem die bereits vorhandene Busbucht beibehalten werden soll. Dies wurde bereits im Rahmen der Vorlage mit der Drucksachennummer 0576/2024 erläutert und beschlossen.
Nachdem die 9 Haltesteige im Jahr 2025 geplant wurden, sollen diese im Frühjahr 2026 zur Förderung angemeldet werden. Mit dem Förderbescheid wird daraufhin im Jahr 2027 gerechnet. Anschließend kann die bauliche Umsetzung beginnen.
Ein Sachstandsbericht zum barrierefreien Haltestellenausbau kann der Vorlage mit der Drucksachennummer 0676/2025 unter Punkt „2. Verwaltungsinterne Planung – 2.3 Stand des barrierefreien Umbaus“ entnommen werden.
Aktuelles Vorgehen barrierefreier Haltestellenausbau
Wie in der Vorlage mit der Drucksachennummer 0676/2025 erläutert, nimmt die Stadt Hagen an dem Projekt „Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr“ des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) teil. In diesem Rahmen soll die barrierefreie Planung von 120 Haltesteigen beauftragt werden. Die Planung soll dabei jeweils bis einschließlich Leistungsphase 5 (HOAI) erfolgen. Die Kosten für die Leistungsphasen 1-4 trägt der VRR.
Wie in der genannten Vorlage unter dem Punkt „2. Verwaltungsinterne Planung“ dargestellt, strebt die Verwaltung an, neben dem VRR-Projekt verwaltungsintern weitere Haltesteige barrierefrei zu planen. Da der reguläre Rhythmus von der Planung/Umsetzung von bis zu 40 Haltesteigen im Jahr mit dem VRR-Projekt bereits eingehalten wird, ist die verwaltungsinterne Planung aller weiteren Haltesteige während der Laufzeit des Projekts eine Ergänzung.
Aufgrund der notwendigen Vorbereitung und Betreuung des VRR-Projekts und im Hinblick darauf, dass der WBH in den nächsten Jahren mit der Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen ausgelastet sein wird (Ausbau der Bauabschnitt 6, 7 und 8 sowie der 120 Haltesteige aus dem VRR-Projekt), fällt die Anzahl der Haltesteige der anstehenden verwaltungsinternen Bauabschnitte bis auf absehbare Zeit niedriger als in den vergangenen Bauabschnitten aus.
Planung der Haltestelle Grundschötteler Str. (stadtauswärts)
Die Haltestelle Grundschötteler Str. (stadtauswärts) wurde mehrmals im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität behandelt (DS.-Nr. 0576/2024, 0576-1/2024, 0576/2024-2), da eine mögliche Beibehaltung der vorhandenen Busbucht sowie eine Verlegung des Haltesteigs diskutiert wurden. In der letztgenannten Vorlage wurde angekündigt, dass die genaue Lösung zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus nach Fertigstellung der Planung vorgestellt wird.
Es wurde beschlossen, dass der Haltesteig als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut werden soll (DS.-Nr. 0576/2024). Dies wurde in der Planung umgesetzt. Außerdem wurde ein Ausbau des Haltesteigs am derzeitigen Standort beschlossen (DS.-Nr. 0576/2024-2). Dies konnte aufgrund der beiden Einfahrten, durch welche der Haltesteig von beiden Seiten begrenzt wird, nicht umgesetzt werden. Ein ausreichend langer Haltesteig war hier nicht möglich.
Daher wurde der Haltesteig nun als Fahrbahnrandhaltestelle an dem südwestlich gelegenen Parkstreifen barrierefrei geplant (s. Luftbild in Abbildung 1).
Abbildung 1: Luftbild Haltestelle Grundschötteler Str. (stadtauswärts)
Der Haltesteig erstreckt sich am neuen Standort auf einer Länge von 20 m. Auf dieser Länge wird hinter dem Haltesteig ein Längsparkstreifen eingerichtet (zuvor befanden sich hier Senkrechtstellplätze). Auf diese Weise ist die Anzahl der wegfallenden Parkplätze geringfügig.
Durch die Verlegung des Haltesteiges wird die Gefahrensituation zwischen der Ein- und Ausfahrt des neuen „Drive-In-Bäckers“ entschärft und damit den Wünschen der Vertreter*innen der angrenzenden Waldorf-Schule entsprochen. Der angrenzende signalisierte Fußgängerüberweg (FGÜ) auf der Enneper-Straße wird im Zuge der Maßnahme mit barrierefrei umgebaut. Ebenso erhält die Querung der Parallelfahrbahn im Einmündungsbereich der Straße „Im Mühlenwert“ einen barrierefreien FGÜ (ohne Signalisierung). Um ein „wildes“ Queren der Parallelfahrbahn zum Erreichen oder Verlassen der Haltestelle zu verhindern, wird der Haltesteig mit einer neuen Zaunanlage zur Fahrbahn hin abgetrennt. Des Weiteren wird in der Parallelfahrbahn eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Westerbauer eingerichtet.
Die alte vorhandene Busbucht wird zurückgebaut und der Bereich der Busbucht damit dem Gehweg zugeschlagen. Dies dient vor allem der Schulwegsicherung und erhöht die Sicherheit zwischen den vorhandenen Einfahrten des „Drive-in-Bäckers“.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von
Menschen mit Behinderung. Die Ausbauplanung berücksichtigt diese Belange.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf
den Klimaschutz aus.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
