Stellungnahme - 0013/2026-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zu den Anfragen der CDU- und SPD-Fraktion
hier: Barrierefreier Haltestellenausbau in Hohenlimburg (gem. DS.-Nr. 0013/2026, 0142/2026 und 0161/2026)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Beteiligt:
- HVG GmbH
- Freigabe durch:
- VB 5 (Henning Keune)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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05.03.2026
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Sachverhalt
Die nachfolgende Stellungnahme nimmt Bezug auf insgesamt drei Anfragen bzw. Anträge. Die CDU-Fraktion stellte für die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 29.01.2026 einen Antrag zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Stadtbezirk Hohenlimburg (DS.-Nr. 0013/2026). In der Stellungnahme zu diesem Antrag wies die Verwaltung darauf hin, dass die offen gebliebenen Fragen zum barrierefreien Haltestellenausbau aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags in einer gesonderten Stellungnahme für eine nachfolgende Sitzung beantwortet werden. Daraufhin stellte die CDU-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 05.03.2026 einen gesonderten Antrag zur transparenten Darstellung des Mobilitäts- und Haltestellenkonzepts für Hohenlimburg (DS.-Nr. 0142/2026). Für dieselbige Sitzung wurde durch die SPD-Fraktion eine Anfrage zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen im Stadtbezirk Hohenlimburg gestellt (DS.-Nr. 0161/2026).
Da die in den Anträgen bzw. Anfragen gestellten Fragen sich inhaltlich sehr ähneln, werden diese im Rahmen einer Stellungnahme beantwortet. Dabei werden alle gestellten Fragen beantwortet. Nachfolgend wird entsprechend zunächst auf das Konzept zum barrierefreien Haltestellenausbau in Hagen eingegangen und die Kategorisierung der Haltestellen in Hohenlimburg vorgestellt. Anschließend folgt die Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes in dem Bezirk und die Erläuterung des Standards beim barrierefreien Haltestellenausbau.
Konzeptvorstellung
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen erfolgt in Hagen anhand einer Prioritätenliste. Die Grundlage dieser Liste bildet die Kategorisierung der Haltestellen. Somit wurden im Jahr 2017 die Kategorien I-V sowie eine Sonderkategorie gebildet. Die Haltestellen der Sonderkategorie werden aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorrangig umgebaut. Anschließend erfolgt der sukzessive Umbau der Haltestellen der regulären Kategorisierung.
Die Grundlage der Haltestellenkategorisierung bilden Daten zu den Ein- und Aussteigern, den Linienhalten pro Stunde sowie der Anzahl der Linien an den jeweiligen Haltestellen. Für diese Faktoren wurden jeweils Punkte vergeben, aus denen sich im Anschluss eine Gesamtpunktzahl ergibt, die über die Zuordnung zu den Kategorien I-V bestimmt. Die Sonderkategorie wird von diesem Verfahren ausgenommen, da hier allein die Nähe einer Haltestelle zu einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen entscheidend ist.
Die fünf unterschiedlichen Kategorien spiegeln dementsprechend die Bedienung und Nutzung der Haltestelle abstufend wider. Während Haltestellen der Kategorie I durch eine besonders hohe Anzahl an Linien bedient werden und hohe Fahrgastzahlen aufweisen, befinden sich in der Kategorie V Haltestellen mit sehr niedrigem Aufkommen an Fahrgästen und wenigen Linienhalten pro Stunde.
Dieses Vorgehen wurde im Rahmen der Vorlage mit der Drucksachennummer 0035/2018 vorgestellt und beschlossen. Nachdem die erstmalige Kategorisierung der Haltestellen im Jahr 2017 erfolgte, wurde die Kategorisierung der Haltestellen im Jahr 2022 aktualisiert. Diese Aktualisierung wurde in der Vorlage mit der Drucksachennummer 0514/2023 dargestellt. Der Vorlage wurde eine Übersicht aller Haltestellen im Hagener Stadtgebiet inkl. Kategorie beigefügt. Eine Zuordnung der Haltestellen zu den jeweiligen Bezirken ist in der Übersicht ebenfalls enthalten.
Die Stadt Hagen beantragt jährlich Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen (eingeteilt in Bauabschnitte). Die ausgewählten Haltestellen werden jedes Jahr im Stadtentwicklungsausschuss, im Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie im Seniorenbeirat vorgestellt (DS.-Nr. 0179/2020, 0485/2021, 0394/2022, 0514/2023, 0576/2024, 0676/2025, 0058/2026). Teil dieser Vorlagen ist seit dem Jahr 2023 jeweils ein Sachstandsbericht, der über den aktuellen Stand des barrierefreien Ausbaus informiert. Die Vorlagen sind auch für Bürgerinnen und Bürger jeweils über das Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen einsehbar.
Wie in der Vorlage mit der Drucksachennummer 0676/2025 erläutert, nimmt die Stadt Hagen an dem Projekt „Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr“ des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) teil. In diesem Rahmen soll die barrierefreie Planung von 120 Haltesteigen beauftragt werden. Die Planung soll dabei jeweils bis einschließlich Leistungsphase 5 (HOAI) erfolgen. Die Kosten für die Leistungsphasen 1-4 trägt der VRR.
Bei den Maßnahmen zu den Bushaltestellen handelt es sich demnach nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um ein städtisches Gesamtkonzept, welches bereits seit vielen Jahren sukzessive umgesetzt wird.
Kategorisierung im Bezirk Hohenlimburg
Im Bezirk Hohenlimburg verteilen sich die Kategorien wie in der untenstehenden Tabelle 1 „Haltestellenkategorien im Bezirk Hohenlimburg“ sowie in der Karte 1 „Kategorisierung“ im Anhang dargestellt.
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Haltestellenkategorien im Bezirk Hohenlimburg |
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Sonderkategorie |
22 Haltesteige |
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Kategorie I |
0 Haltesteige |
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Kategorie II |
0 Haltesteige |
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Kategorie III |
18 Haltesteige |
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Kategorie IV |
51 Haltesteige |
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Kategorie V |
124 Haltesteige |
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Keine Kategorie |
6 Haltesteige |
Tab. 1: Haltestellenkategorien im Bezirk Hohenlimburg
Demnach befinden sich in Hohenlimburg zwar einige Haltesteige der Sonderkategorie, darüber hinaus jedoch keine Haltesteige mit sehr hoher Bedeutung (Kategorie I und II). Nach einigen Haltesteigen mittlerer Bedeutung (Kategorie III), finden sich in diesem Bezirk vordergründig Haltesteige niedriger (Kategorie IV) und sehr niedriger (Kategorie V) Bedeutung.
Es gibt wenige Haltesteige, denen keine Kategorie zugeordnet werden konnte. Dies hat den Hintergrund, dass die für die Kategorisierung notwendigen Daten hier nicht vorliegen. Die Haltesteige werden ausschließlich von Verkehrsunternehmen anderer Kommunen angefahren, welche keine Daten zu den Ein- und Aussteigern zur Verfügung stellen konnten.
Umsetzungsstand im Bezirk Hohenlimburg
Der Umsetzungsstand des barrierefreien Haltestellenausbaus im Bezirk Hohenlimburg wird in der Liste 1 „Barrierefreie Haltesteige“, Liste 2 „Nicht barrierefreie Haltesteige (Ausbau noch nicht terminiert)“ und Liste 3 „Nicht barrierefreie Haltesteige (Ausbau terminiert)“ im Anhang dargestellt. Die Listen werden nachfolgend erläutert.
In Liste 1 „Barrierefreie Haltesteige“ werden alle Haltesteige aufgelistet, die bereits vollständig oder teilweise barrierefrei ausgebaut wurden (insgesamt 44 Haltesteige). Die vollständig ausgebauten Haltesteige verfügen sowohl über ein erhöhtes Bord als auch über ein taktiles Leitsystem (insgesamt 30 Haltesteige). Teilweise barrierefreie Haltesteige verfügen entweder über ein erhöhtes Bord (und kein taktiles Leitsystem) oder über ein taktiles Leitsystem (und kein erhöhtes Bord). Im Bezirk Hohenlimburg verfügen alle vierzehn teilweise barrierefreien Haltesteige über ein erhöhtes Bord. Einige der ausgebauten Haltesteige waren Teil vergangener Bauabschnitte (s. Spalte „Bauabschnitt“). Alle anderen Haltesteige wurden bereits vor längerer Zeit bspw. im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen barrierefrei ausgebaut. Die teilweise ausgebauten Haltesteige verbleiben zunächst im jetzigen Zustand. Nachdem der barrierefreie Ausbau aller vorgesehenen Haltesteige abgeschlossen ist, können die Haltesteige, die nicht nach aktuellem Standard ausgebaut wurden, für den barrierefreien Ausbau eingeplant werden.
In Liste 2 „Nicht barrierefreie Haltesteige (Ausbau noch nicht terminiert)“ werden alle Haltesteige aufgelistet, die noch nicht barrierefrei ausgebaut wurden und aufgrund ihrer niedrigen Bedeutung (viele Haltesteige befinden sich in den Kategorien IV und V) noch nicht für den barrierefreien Haltestellenausbau terminiert wurden (insgesamt 146 Haltesteige). Die letzte Spalte zeigt die vorgesehene Zeitachse auf, welche sich an den vergebenen Haltestellenkategorien orientiert. Den Kategorien III und IV wurde der Umsetzungshorizont „mittelfristig“ zugeordnet, der Kategorie V der Umsetzungshorizont „langfristig“. Insgesamt 23 dieser Haltesteige befinden sich in der Baulast von StraßenNRW (s. Hinweis „Baulast liegt bei StraßenNRW“ in der Spalte „Zeitachse“). Auf den Ausbau dieser Haltesteige hat die Stadt Hagen keinen Einfluss.
In Liste 3 „Nicht barrierefreie Haltesteige (Ausbau terminiert)“ werden alle Haltesteige aufgelistet, die zwar noch nicht barrierefrei ausgebaut, jedoch bereits für den barrierefreien Haltestellenausbau terminiert sind (insgesamt 31 Haltesteige). Die Haltesteige der Bauabschnitte 6 bis 8 (s. Spalte „Bauabschnitt“) wurden bereits geplant und werden in den nächsten Jahren ausgebaut. Der Umsetzungshorizont (s. Spalte „Zeitachse“) wird hier mit kurzfristig bewertet. Der barrierefreie Ausbau der Haltesteige mit dem Hinweis „für die kommenden Bauabschnitte vorgesehen“ wird sukzessive bis zum Jahr 2029 geplant. Anschließend erfolgt die Umsetzung. Der Umsetzungshorizont (s. Spalte „Zeitachse“) wird hier mit „mittelfristig“ bewertet.
Eine Verlegung von Haltesteigen ist lediglich bei den Haltesteigen Elsey Kirche (stadteinwärts) und Elsey Post (stadtauswärts) vorgesehen. Der Haltesteig Elsey Kirche (stadteinwärts) soll im Rahmen des Ausbaus ca. 20 m in Richtung der Fußgängerampel verschoben werden. Der Haltesteig Elsey Post (stadtauswärts) soll dagegen ca. 20 m in Richtung Norden verschoben werden. Eine Verlegung von Haltesteigen wird vorgesehen, wenn diese am aktuellen Standort bspw. nicht in voller Länge oder gerade anfahrbar ausgebaut werden können. Bei den Haltesteigen, die für die kommenden Bauabschnitte vorgesehen sind, hat die Planung noch nicht begonnen. In diesen Fällen kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob Haltesteige verlegt werden müssen.
Welche weiteren Haltesteige in den kommenden Jahren für den barrierefreien Haltestellenausbau vorgesehen werden, kann derzeit noch nicht benannt werden, dies erfolgt aber anhand der erläuterten Kategorisierung.
Der Umsetzungsstand des barrierefreien Haltestellenausbaus wird in der nachfolgenden Tabelle 2 „Stand der Barrierefreiheit im Bezirk Hohenlimburg“ abschließend zusammengefasst. Eine Übersicht über den aktuellen Stand bietet außerdem die Karte 2 „Stand Barrierefreiheit“ im Anhang.
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Stand der Barrierefreiheit im Bezirk Hohenlimburg |
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Barrierefrei |
30 Haltesteige |
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Teilw. barrierefrei |
14 Haltesteige |
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Nicht barrierefrei |
177 Haltesteige |
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Von den 177 nicht barrierefreien Haltesteigen: |
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In Planung/Umsetzung |
31 Haltesteige |
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Noch nicht geplant |
146 Haltesteige* |
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Von den 146 noch nicht geplanten Haltesteigen: |
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Kategorie III |
2 Haltesteige |
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Kategorie IV |
24 Haltesteige |
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Kategorie V |
114 Haltesteige |
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Keine Kategorie |
6 Haltesteige |
Tab. 2: Stand der Barrierefreiheit im Bezirk Hohenlimburg
*davon liegen 23 Haltesteige nicht in der Baulast der Stadt Hagen
Bei der Betrachtung des Umsetzungsstandes ist es wichtig zu beachten, dass der größte Anteil der noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltesteige in Hohenlimburg in der Haltestellenkategorie V liegt. Diese Kategorie wird mit niedrigster Priorität behandelt, um zunächst die Haltesteige mit einer größeren Anzahl an Fahrgästen und Linienhalten pro Stunde barrierefrei umzubauen.
Standard des barrierefreien Haltestellenausbaus
Die Haltesteige erhalten im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus einen erhöhten Buskapstein sowie ein taktiles Leitsystem. Hinsichtlich der Haltestellenausstattung wird für die Haltesteige ein zeitgemäßer Fahrgastunterstand (sofern baulich möglich und noch nicht vorhanden) mit Sitzgelegenheiten, Beleuchtung und Fahrplänen vorgesehen. Je nach Zustand der Mülleimer und Haltestellenschilder werden auch diese im Zuge des Ausbaus durch neue ersetzt.
Eine aktuelle Übersicht über den Wetterschutz, die Beleuchtung und Sitzmöglichkeiten bietet die Liste 4 „Haltestellenausstattung“.
Wie unter dem Punkt „Umsetzungsstand im Bezirk Hohenlimburg“ erläutert, wurden viele der bereits barrierefrei ausgebauten vor längerer Zeit bspw. im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen barrierefrei ausgebaut. Bei diesen Maßnahmen war der im vorangegangenen Absatz dargestellte Standard noch nicht vorhanden. Außerdem ist anzumerken, dass bei dem Hinweis „nicht vorhanden“ in der Spalte „direkte Beleuchtung“ die normale Straßenbeleuchtung, welche bei den meisten Haltesteigen vorhanden ist, nicht einbezogen wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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417,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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441,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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418,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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468,3 kB
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