Beschlussvorlage - 0176/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0177/2026, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

a) die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2024 – 31.07.2025 mit einem Verlust in Höhe von 1.116.032,72 €,

b) den Verlust in Höhe von 1.029.032,52 € aus der Gewinnrücklage auszugleichen und in Höhe von 87.000,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.

c) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2024/2025.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2024 – 31.07.2025 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 24.02.2026 formuliert.

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zur Kenntnis. Der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH wird vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.8.2024 bis 31.07.2025 mit einem Verlust von 1.116.032,72 € fest;

2.  beschließt, diesen Verlust im Umfang von 1.029.032,52 € aus der damit aufgebrauchten Gewinnrücklage auszugleichen und im Umfang von 87.000,20 € auf neue Rechnung vorzutragen;

3. und beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2024/25.

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0177/2026 entnommen werden.

  •       Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderungen

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.03.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen