Stellungnahme - 0056/2026-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05. Februar 2026 gab es weitergehende Fragen der FDP-Ratsgruppe, die nachfolgend beantwortet werden.

 

 

1. Ist es der Verwaltung möglich jene Fragen, die nur durch das Jobcenter zu beantworten sind, an eben jenes weiterzuleiten, zumal eine gemeinsame Trägerschaft besteht?

 

Siehe anliegende Stellungnahme des Jobcenters

 

 

2. Warum ist die Anzahl der Anhörungen zur Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit in den letzten Jahren im Vergleich zu 2023 stark gesunken?

 

Anhörungen zur Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit, s. auch Stellungnahme 0056/26-1, werden anlassbezogen durchgeführt. Anlässe sind Hinweise auf Leistungsbetrug, fehlende Einkommensnachweise oder Straffälligkeit. Ohne entsprechende Anlässe erfolgt in Konsequenz kein Anhörungsverfahren.

 

 

3. Wie viele von den 28 zuständigen Mitarbeiter: innen sind in Hagen für Verlustfeststellungen im EU-Recht zuständig? Gab es in Hagen in der Vergangenheit ein Team, das spezifisch für diese Fälle zuständig war? Wenn ja, warum ist dies nicht mehr der Fall? (Die Zahl fehlt im Vergleich mit Gelsenkirchen).

 

Bereits in der letzten Stellungnahme wurde diese Frage beantwortet. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind in Hagen insgesamt 28 Mitarbeitende zuständig, davon insgesamt 15 Mitarbeitende für die abschließende Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen. Hier sei erneut angemerkt, dass die Mitarbeitenden für sämtliche Aufgaben einer örtlichen Ausländerbehörde zuständig sind (Drittstaatsangehörige und EU-Bürger).


4.Wie viele Maßnahmen der Stadt Hagen wurden im Rahmen der erwähnten Klage- und Eilrechtsschutzquote in den letzten drei Jahren gestoppt? Gab es wie erwähnt Fälle wo Amtshaftungs- oder Entschädigungsansprüche geltend gemacht wurden?

 

In einem Fall wurden vom Verwaltungsgericht Arnsberg aufenthaltsbeendende Maßnahmen untersagt. Fälle von Amtshaftungsansprüchen oder Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind hier nicht bekannt.

 

Zur Prozessentwicklung im Bereich Ausländerwesen hat das Rechtsamt folgende Zahlen ermittelt (siehe auch WP-Artikel vom 20.02.2026):

 

  • "Neuverfahrenseingänge"

2023:      39

2024:      57

2025:      70

 

  • Verfahrensabschlüsse seit 11/2022 (keine Differenzierung nach Ausgang des Verfahrens)

2022 - 2025: 79

 

  • aktuell anhängige Verfahren: 66

 

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Ausländerbehörde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen (Ablehnungen, Ausweisungen, Verlustfeststellungen) trifft.

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.03.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen