Berichtsvorlage - 0093/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gesamtsumme der Fördermittel (ohne Spenden und Sponsoring) im Bewilligungszeitraum in 2025 beträgt 101.343.955,85 Euro. Davon entfielen 76.729.184,38 Euro auf Förderungen mit Antrag und Verwendungsnachweis,13.048.360,51 Euro auf Förderungen ohne Antrag, jedoch ebenfalls mit Verwendungsnachweis und in Höhe von 11.566.410,96 Euro wurden Personalkosten refinanziert.

 

Dabei werden folgende Förderschwerpunkte deutlich:

Von der Fördersumme her mit deutlichem Abstand werden Förderungen in Höhe von  62.298.447,97 Euro im Bereich Soziales bei der Kinder- und Jugendhilfe vom LWL- Landesjugendamt Westfalen in Anspruch genommen. Diese Gesamtsumme verteilt sich auf insgesamt 15 Anträge.

 

Förderungen der Bezirksregierung Arnsberg werden in Höhe von  14.511.276,66 Euro in Anspruch genommen, verteilt auf 62 Anträge. Dabei handelt es sich um Förderungen, die nahezu sämtliche  Bereiche der Stadt betreffen. Es reicht vom Heimatpreis über Kultur, Schule, VHS, Musikschule, Gesundheitswesen, Teilhabe und Integration, Kinder- und Jugendhilfe, Flüchtlingsaufnahme, Denkmalpflege, Pflege von Friedhöfen bis hin zu Umwelt und Naturschutz.

Gesondert aufgelistet sind unter dem Zusatz Dez. 48 schulorganisatorische Maßnahmen mit einer Höhe von  17.269.489,76 Euro, verteilt auf 4 Anträge.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat bei sechs Anträgen Förderungen in Höhe von  2.697.362,87 Euro bewilligt, um die Inklusion zu unterstützen.

 

Im Bereich Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wurde ein neuer Antrag mit einer Förderung in Höhe von  2.387.300,00 Euro für den weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in Anspruch genommen.

 

Vom Land NRW wurden Förderungen in Höhe von  282.604,50 Euro verteilt auf 3 Anträge akquiriert. Diese kommen der Gesundheit, der Haftentlassenen-Hilfe und der Verbesserung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen zu Gute.

 

Die vom Fachbereich Personal und Organisation gemeldeten Personalkosten innerhalb der Förderung nach §16i und §16e SGB II in Höhe von 197.418,29 Euro stellt zum Vorjahr eine deutliche Abweichung nach unten (2024: rd. 475.000 EUR) dar. Dies resultiert daraus, dass Arbeitsverhältnisse beendet wurden, oder nach Auslaufen des maximalen Förderzeitraums keine Mittel mehr abgerufen werden können.

 

Spenden wurden in Höhe von  117.079,87 Euro akquiriert und in der Finanzsoftware SAP verbucht. In der Förderdatenbank wurden davon 110.345,34 Euro eingetragen. Daraus entfielen 19.723,64 Euro auf das Tierheim, 48.171,47 Euro auf den Muschelsalat, 30.000,00 Euro für das Männerasyl, 7.450,23 Euro auf das Osthaus Museum Hagen, 3.500,00 Euro auf den FB Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung, 1.000,00 Euro auf die Spende Zonta Frauennotschlafstelle und 500,00 Euro auf Kindertageseinrichtungen.

 

Die restlichen 6.734,53 Euro verteilen sich auf Spenden für außerschulische Sprachförderung und das Projekt „Startbahn Zukunft“.

 

Durch Firmensponsoring konnten Zuwendungen im Wert von 17.114,00 Euro entgegengenommen werden. 

 

In der Anlage 1 werden alle Fördermittelaktivitäten aus 2025 aufgelistet, die erstmalig oder jährlich wiederkehrend in diesem Jahr bewilligt wurden. Bei den Summen handelt es sich um die bewilligten Mittel laut Förderbescheid. Es werden dort keine Finanzströme erfasst, d.h. es kann kein direkter Bezug bzw. Abgleich mit dem Haushaltsjahr 2025 erfolgen, da Förderungen oft über mehrere Jahre laufen und dann jeweils nur teilweise die Mittel abgerufen oder verausgabt werden.

 

Der Aufbau der Anlage 1 stellt sich daher wie folgt dar:

  • Zuweisungen mit  Antrag und mit Verwendungsnachweis (inklusive Stiftungen)
  • Zuweisungen ohne Antrag und mit Verwendungsnachweis (inklusive Stiftungen)
  • Förderung von Personalkosten
  • Spenden
  • Sponsoring
  • Nachrichtlich die Förderungen von Stadttöchtern (hier ha.ge.we.)

 

Die Anlage 2 (Nachmeldungen der Vorjahre 2020 – 2024) enthält Förderungen, Spenden und Sponsoring-Leistungen, die erst im Nachhinein in der Datenbank erfasst wurden und am Stichtag der Berichtserstellung der Vorjahre noch nicht vorhanden bzw. erfasst waren.

 

Diese Auflistungen wurden in Rücksprache mit allen beteiligten Fachämtern nach den derzeit vorliegenden Informationen bzw. Förderbescheiden ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erarbeitet.

 

Nachrichtlich eine Übersicht über Europaförderungen im Stadtgebiet Hagen:

 

Der KF liegt eine Auswertung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) mit Stand 30.06.2025 vor, nach der folgende Förderungen in der Förderperiode 2021-2027 bisher eingeworben werden konnten:

 

EFRE/JTF NRW 2021-2027 - Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) erhalten Vorhaben, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Kommunen, Unterstützung in den folgenden Themenschwerpunkten: Innovation und Forschung, Gründung und Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadt und Region, Transformation in Kohleregionen und strategische Technologien.

 

Bei einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.524.172,12 Euro, enthielt Hagen bislang eine EU Förderung von 1.409.668,85 Euro. Davon profitierte die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWCKLUNG, agentur mark GmbH und mehrere Gründungsunternehmen.

 

Im Bereich ESF Bund (Europäischer Sozialfond) (Stand 18.07.2025) wurden Mittel aufgewendet in Höhe von 4.401.495,56 Euro. Die Förderung belief sich in diesem Bereich auf 1.760.465,24 Euro. Damit wurden Projekte unterstützt aus den Bereichen Integrationskurse, Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit.

 

Zusätzlich wurden Im Bereich ESF NRW Mittel in Höhe von 14.453.016,97 Euro aufgewendet und EU Mittel in Höhe von 6.070.267,13 Euro eingeworben. Davon profitierte u.a. die Stadt Hagen (Bildungsscheck, Perspektiven im Erwerbsleben, kommunale Koordinierung, „Endlich ein Zuhause“, Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt), die agentur mark, eingetragene Vereine, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Verbände, die FernUniversität Hagen, Fortbildungszentren und mehrere Unternehmen in Hagen.

 

Für den Bereich Horizont Europa (das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) konnten Hagener Unternehmen und die FernUniversität Hagen einen Gesamtbetrag von  964.556,25 Euro an Förderungen in Anspruch nehmen.

 

Mit der Vorlage Drucksachen-Nr. 0110/2025 informierte die Koordinierungsstelle Fördermittelmanagement (KF) zuletzt darüber, dass 826,2 Mio. Euro seit Beginn der Erhebung der Förderbescheide eingeworben wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der KF insgesamt Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von 921,2 Mio. Euro (ohne Stiftungen, Spenden und Sponsoring) vor.

 

Die webbasierte Fördermittel-Datenbank liefert seit dem 01.10.2022 einen gesamtstädtischen Überblick über alle geplanten, beantragten, genehmigten, abgeschlossenen, abgebrochenen und abgelehnten Förderanträge. Die Transparenz der Datenbank hilft den Ämtern und Fachbereichen vor allem bei der Suche nach Ansprechpartnern und der Abstimmung mit den Fördermittelgebern.

 

Unter dem Begriff „Drittmittel“ werden in der Datenbank Förderanträge bei der EU, beim Bund, beim Land oder bei Stiftungen verstanden. Spenden und Sponsoring Einnahmen werden ebenfalls seit 2024 in der Datenbank abgebildet. 

 

Seit 2023 gibt es eine Unterscheidung in der Datenbank nach Förderungen mit- und ohne Antrag. In beiden Fällen muss jedoch ein Verwendungsnachweis geschrieben werden. Da die Datenbank die Mitarbeitenden 90 Tage vor Ablauf des Verwendungsnachweises an diesen Termin erinnert, wurden auch diese Förderungen mit aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Termine nicht versäumt werden, da dies zu einer teilweisen oder vollumfänglichen Rückzahlung der Förderung führen kann. 

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

X

Ohne Bindung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.03.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

26.03.2026 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen