Beschlussvorlage - 0255/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen.

 

Realisierungsdatum: 30.07.2010

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist in der Regel zuständig für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus ist er befristet bis zum 30.Juni 2013 zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen, die das selbständige Wohnen ermöglichen oder sichern sollen (Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2009 – AV-SGB XII NRW).

Des Weiteren ist der LWL in der Regel zuständig für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wenn es erforderlich ist, die Hilfe in einer teilstationären oder stationären Einrichtung zu gewähren. Seit dem 01. Juni 2009 ist der LWL für diese Hilfeart auch dann zuständig, wenn sie dazu dient, Hilfe in einer teilstationären oder stationären Einrichtung zu verhindern.

 

Nach der AV-SGB XII NRW sind die überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe verpflichtet, ihre Leistungsinhalte und -strukturen in Steuerungs- und Planungsgremien gemeinsam weiterzuentwickeln und zu koordinieren. Zu diesem Zweck müssen sie Kooperationsvereinbarungen abschließen. Ziel ist es, angesichts der Entwicklung der Fallzahlen die ambulanten Strukturen weiter auszubauen und im Sinne einer wohnortnahen und damit integrativen Leistungsstruktur die bestehenden stationären Wohnangebote anzupassen.

 

Bereits im Jahr 2006 wurde zwischen dem LWL und der Stadt Hagen eine Zielvereinbarung für den Bereich „Eingliederungshilfe Wohnen für Menschen mit Behinderung“ abgeschlossen. Die neue Vereinbarung beinhaltet geringfügige Änderungen für den Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und enthält zusätzliche Regelungen für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Der Inhalt der Vereinbarung wurde vom Fachbereich Jugend und Soziales mit dem Gesundheitsamt, sozialpsychiatrischer Dienst, abgestimmt.

 

Der Inhalt der beigefügten Vereinbarung wurde nunmehr einvernehmlich mit dem LWL festgelegt. Die im Text dieser Vereinbarung erwähnten Anlagen 1 – 4 liegen zur Information ebenfalls bei.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.05.2010 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen