Beschlussvorlage - 0106/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag der Fraktion HAK/Linke
hier: Spiegelmontage an der Auffahrt zum Parkplatz der Reformierten Gemeinde am Bergischen Ring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Bearbeitung:
- Bianca Loock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.03.2026
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Sachverhalt
Einleitend ist mitzuteilen, dass die Verwaltung bereits seit geraumer Zeit grundsätzlich keine Verkehrsspiegel mehr für den Individualverkehr anordnet, da sie als nicht verkehrssicher eingestuft werden. Verkehrsspiegel können zu Fehleinschätzungen führen und gelten daher nicht als dauerhaft verlässliches Mittel der Verkehrsführung.
Als Unsicherheitsfaktoren sind zu benennen.
- Beschlagen des Spiegels bei Temperaturschwankungen,
- Verdrehen des Spiegels durch äußere Einflüsse,
- unklare Sicht bzw. Streulicht bei Regen,
- spiegelbildliche und verkleinerte Wiedergabe des Verkehrsraum und der sich nähernden Fahrzeuge als auch
- durch verzerrte Wiedergabe Fehleinschätzung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen auf der zuzufahrenden Straße.
Mitgeteilt werden kann, dass im Rahmen der Verkehrsrundfahrt von Polizei, Verkehrsbehörde, 01/2 (Bürgerkommunikation, Anregungen und Beschwerden) und mir als Vertreter der Straßenbaulast der Stadt Hagen, die Örtlichkeit am 20.02.2026 aufgesucht und geprüft worden ist.
Der Ausfahrtsbereich stellt sich so dar, wie viele andere Ausfahrten im Stadtgebiet. Im Rahmen eines Fahrversuches konnte man keine unüberbrückbarer Sichtprobleme feststellen. Bei vorsichtigen Herantasten über den Gehweg bis zur Fahrbahn wurden keine Hemmnisse festgestellt.
In diesem Kontext ist auf § 10 StVO hinzuweisen. Hier heißt es u.a., dass wer aus einem Grundstück auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Der Zufahrtsbereich ist darüber hinaus als unfallunauffällig festzustellen.
Aktuell prüft die Sachgruppe 32/04 – Verkehrsangelegenheiten des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Möglichkeit ob der Markierung einer Fahrbahnbegrenzungslinie im Bereich der Ausfahrt, die das Linksausfahren vom Parkplatz verkehrsrechtlich untersagt. In diesem Fall besteht dann noch die Möglichkeit rechts raus auf den Bergischen Ring einzubiegen. Verkehre die z.B. in Richtung Buschey oder Wehringhauser Straße verkehren wollen, können dann per Blockumfahrung linkabbiegend über die Bergstraße oder Hochstraße weiter über die Prentzelstraße oder Kampstraße in Richtung Buschey oder Wehringhauser Straße gelangen.
Dem Vorschlag nach § 6 GO zur BVM Sitzung am 05.03.2026; hier: Spiegelmontage an der Auffahrt zum Parkplatz der Reformierten Gemeinde am Bergischen Ring kann entsprechend nicht gefolgt werden.
