Beschlussvorlage - 0054/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagen
hier: Einleitungsbeschluss zur 5. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Daniela Kreische
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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05.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.03.2026
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.03.2026
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.03.2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.03.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 (zuletzt geändert am 20. Dezember 2023) im Stadtbezirk Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange.
Sachverhalt
Im Rahmen des 5. Änderungsverfahrens sollen zwei weitere Bäume in die Naturdenkmalverordnung Hagen (ND-VO) aufgenommen werden.
- Gemeine Esche Auf dem Dörrwald:
- städtischer Straßenbaum
- Lage: Kreuzung Auf dem Kämpchen/Auf dem Dörrwald
- Rot-Buche Bergstraße 96:
- Privateigentum
- Lage: Vorgarten
Beide Bäume befinden sich im Stadtbezirk Mitte. Eine Überprüfung der aufgeführten Bäume hat ergeben, dass sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Naturdenkmals erfüllen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt nach Ratsbeschluss. Danach erfolgen die Beteiligung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen sowie der Träger öffentlicher Belange.
Gleichzeitig werden folgende Änderungen und Anpassungen in der ND-VO vorgenommen:
- Die Naturdenkmäler „HO-7 Spitzahorn Am Boeckwaag“ und „N-9: Ulme Auf dem Graskamp“ sind im Winter 2025/2026 abgestorben und mussten aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt werden. Sie werden daher aus der Naturdenkmal-Verordnung entlassen.
- Die Liste der Naturdenkmäler wird in Folge einer Vereinheitlichung des amtlichen Lagebezugssystems aktualisiert: die noch im GK2 (Gauß-Krüger-Abbildung im 2. Streifen) angegebenen Koordinatenpaare werden auf das aktuelle Referenzsystem ETRS89/UTM32 (European Terrestrial Reference System 1989, Universal Transverse Mercator-Abbildung, Zone 32) umgerechnet.
Diese Änderungen erfordern keinen Einleitungsbeschluss. Sie werden im Ratsbeschluss behandelt und umgesetzt.
