Anfrage - 0167/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Ist der Eigentümer des Hauses Lenneuferstraße 15 der Ordnungsverfügung vom 11. November 2025 nachgekommen und hat die losen Fassadenteile und Dachziegel an dem Gebäude fachmännisch beseitigen lassen?

• Hat der Eigentümer des Hauses, wie von der Verwaltung gefordert, die Standsicherheit des Gebäudes durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen nachweisen lassen?

• Sollte der Eigentümer des Gebäudes der Ordnungsverfügung nicht nachgekommen sein: Welche (juristischen) Schritte unternimmt die Verwaltung, damit der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht künftig erfüllt?

• Sollte der Eigentümer des Gebäudes der Ordnungsverfügung nicht nachgekommen sein: Sorgt die Verwaltung dafür, dass die losen Fassadenteile und Dachziegel beseitigt werden, sodass keine Gefahren mehr für Passanten bestehen?

• Wann ist mit der Wiederherstellung der Verkehrssicherungspflicht zu rechnen und wer trägt die Kosten für die notwendigen Arbeiten?

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt