Stellungnahme - 0114/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurden

dem Jugendamt der Stadt Hagen in den letzten fünf Jahren bekannt?

 

Sämtliche Mitteilungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung werden gem. § 8a SGB VIII im Rahmen von Prozessstandards bearbeitet. Eine Differenzierung nach Tatbestand im Rahmen der Entscheidungsfindung ist nicht erheblich und wird statistisch nicht vorgenommen. Jede Form von Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls erfahren dadurch eine Gleichbehandlung im Prozessstandart. Auch in der Bundesstatistik wird dieses Merkmal innerhalb der Meldung nicht erhoben, sodass auch hier keine Behelfsauswertung angestellt werden kann.

 

2. Wie stellt sich die Geschlechterverteilung der betroffenen Kinder und Jugendlichen dar und welche Altersgruppen sind besonders betroffen?

 

Mit Bezug zur Beantwortung der ersten Frage können hier ebenfalls keine validen Daten aufbereitet werden.

 

3. In wie vielen der bekannt gewordenen Fälle wurden folgende Maßnahmen

ergriffen:

 

• Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII,

 

• Hilfen zur Erziehung,

 

• weitere Schutz- oder Interventionsmaßnahmen gemäß § 8a SGB VIII?

 

Mit Bezug zur Beantwortung der ersten Frage können hier ebenfalls keine validen Daten aufbereitet werden.

 

4. In welchen Kontexten werden Hinweise auf häusliche Gewalt überwiegend

bekannt (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Polizei, medizinische

Einrichtungen, Beratungsstellen, anonyme Meldungen)?

 

Mit Bezug zur Beantwortung der ersten Frage können hier ebenfalls keine validen Daten aufbereitet werden.

 

 

5. Wie sind die bestehenden kommunalen Schutzstrukturen in Hagen in die

Bearbeitung dieser Fälle eingebunden, insbesondere:

 

• die Fachberatung Kindeswohl,

 

• die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz,

 

• sowie weitere beteiligte Fachstellen und Netzwerke?

 

Die Bearbeitung von Fällen Kindeswohlgefährdung erfolgt in Hagen innerhalb eines abgestimmten kommunalen Schutzsystems, in dem fallbezogene Fachberatung, strategische Koordination sowie spezialisierte Unterstützungsangebote ineinandergreifen. Dieses Zusammenspiel gewährleistet eine strukturierte, fachlich fundierte und interdisziplinär abgestimmte Fallbearbeitung.

 

Fachberatung Kindeswohl

 

Die Fachberatung Kindeswohl im Beratungszentrum Rat am Ring stellt die gesetzlich vorgesehene Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß § 8a, § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG sicher. Sie berät Fachkräfte unterschiedlicher Institutionen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, unterstützt bei der fachlichen Einschätzung der Gefährdungslage und bei der Planung geeigneter Schutzmaßnahmen.

 

Koordinationsstelle Präventiver Kinderschutz

 

Die Koordinationsstelle übernimmt die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der Kinderschutzstrukturen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schulen, Polizei, Justiz und freien Trägern, unterstützt Qualitätsentwicklung und sorgt für verbindliche Abstimmungsprozesse. Netzwerkarbeit und Fachtage dienen der strukturellen Verankerung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes gemäß Landeskinderschutzgesetz NRW.

 

Weitere beteiligte Fachstellen und Netzwerke

 

Die Fallbearbeitung erfolgt in enger Kooperation mit spezialisierten Angeboten und Einrichtungen, insbesondere:

 

  • den Erziehungs- und Familienberatungsstellen (kommunal und frei),
  • der Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen,
  • der Kinderschutzambulanz,
  • der anonymen Beratung von Kindern und Jugendlichen (KiJuB),
  • den Angeboten der Frühen Hilfen,
  • den Familienbegleitungen.

Darüber hinaus bestehen verbindliche Netzwerke und Arbeitskreise, darunter das Kinderschutzforum, das Netzwerk Frühe Hilfen, das Netzwerk „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“, das Netzwerk „Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sowie der Arbeitskreis Familienbegleitung. Hier werden fachliche Standards abgestimmt, Präventionsstrategien weiterentwickelt und institutionelle Schutzkonzepte begleitet.

 

6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit anderen

relevanten Akteuren, insbesondere mit:

 

• der Polizei,

 

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Polizei ist in Hagen verbindlich geregelt und erfolgt in einem kontinuierlichen, interdisziplinären Austausch.

 

Die Polizei – insbesondere der polizeiliche Opferschutz –  ist in kommunale Netzwerke und Arbeitskreise im Bereich Kinderschutz eingebunden. Neben einem engen fachlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen, Handlungssicherheit im Verdachtsfall sowie abgestimmten Interventionsabläufen umfasst die Zusammenarbeit gemeinsame Fortbildungs- und Schulungsangebote.

 

• Schulen und Kindertageseinrichtungen,

 

Die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit Schulen und Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler Baustein des präventiven und intervenierenden Kinderschutzes in Hagen und erfolgt in verschiedenen Kooperationsstrukturen.

 

Fachkräfte aus Schulen und Kindertageseinrichtungen nehmen regelmäßig an Arbeitskreisen und Netzwerken teil, in denen der Umgang mit aktuellen Entwicklungen erörtert werden.

 

Schulen und Kitas erhalten fachliche Unterstützung z.B. durch die Fachberatung Kindeswohl, durch die insoweit erfahrenen Fachkräfte der Beratungsstellen. Diese beraten bei der Einschätzung von Gefährdungslagen und unterstützen bei der Planung geeigneter Schutzmaßnahmen. An den Schulen wird das Netzwerk durch den Bereich OGS und Schulsozialarbeit erweitert. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt Schulen sowohl im Einzelfall als auch systemisch. Sie berät bei Krisensituationen, Gewalt- und Konfliktlagen, begleitet schulische Kriseninterventionen und bietet Fortbildungen zu Themen wie Gewaltprävention und wirkt an der Entwicklung schulischer Schutzkonzepte mit.

Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen ergänzen die Angebote und Maßnahmen, indem sie Eltern, Kinder und Fachkräfte frühzeitig bei Erziehungsfragen, familiären Belastungen und Konfliktsituationen unterstützen.

 

• dem Gesundheitswesen,

 

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt ebenso in verbindlichen Kooperationsstrukturen. So besteht beispielsweis im Bereich der Frühen Hilfen eine enge Kooperation insbesondere mit Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden sowie dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Ziel ist es, Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen, Familien niedrigschwellig zu unterstützen und Entwicklungsrisiken für Kinder vorzubeugen.

 

• freien Trägern der Jugendhilfe?

 

Die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist ein tragendes Element der kommunalen Kinderschutz- und Präventionsstruktur in Hagen. Sie erfolgt partnerschaftlich, kontinuierlich und auf der Grundlage verbindlicher Kooperations- und Abstimmungsprozesse.

 

Ein regelmäßiger fachlicher Austausch findet in verschiedenen Fachgremien und Netzwerkstrukturen statt, wie z.B. der AG IV nach § 78 SGB VIII.

 

Diese Gremien und Netzwerke dienen der Abstimmung fachlicher Standards, der Weiterentwicklung präventiver Strategien sowie der Koordination von Unterstützungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien. Durch den interdisziplinären Austausch werden Bedarfe frühzeitig erkannt, Versorgungslücken identifiziert und abgestimmte Vorgehensweisen im Kinderschutz entwickelt.

 

Die strukturierte Kooperation zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe trägt wesentlich dazu bei, Hilfen niedrigschwellig, bedarfsgerecht und sozialräumlich verankert bereitzustellen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sichern und Familien frühzeitig wirksam zu unterstützen.

 

7. Welche präventiven Angebote bestehen aktuell in Hagen, um häuslicher

Gewalt gegen Kinder frühzeitig vorzubeugen und betroffene Familien zu

unterstützen, und wie sind diese Angebote strukturell miteinander verknüpft?

 

In Hagen besteht ein umfassendes System ineinandergreifender präventiver und intervenierender Angebote, das darauf ausgerichtet ist, Gefährdung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig vorzubeugen, Belastungssituationen in Familien zu erkennen und betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen wirksam zu unterstützen. Präventiver Kinderschutz wird dabei als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Polizei und freien Trägern verstanden.

Zur Verknüpfung der unterschiedlichen Angebote wird auf die Beantwortung der Fragen 5. und 6. verwiesen.

 

8. Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der Fallzahlen und der Erfahrungen

aus der Praxis weiteren Handlungs- oder Verbesserungsbedarf, insbesondere

in Bezug auf:

 

• frühzeitige Risikoerkennung,

 

• Prävention und niedrigschwellige Beratung,

 

• personelle oder strukturelle Ausstattung bestehender Angebote,

 

• Koordination und Schnittstellen zwischen den beteiligten Stellen?

 

Prävention ist nicht nur fachlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Frühzeitige Unterstützung kann Eskalationen verhindern und dazu beitragen, kostenintensive Hilfen zur Erziehung, stationäre Unterbringungen oder langfristige gesundheitliche Folgekosten zu vermeiden.

 

Trotz fachlich gut aufgestellter Präventionsangebote bestehen strukturelle Herausforderungen. Die Netzwerkpartner und die Stadt Hagen sind sich dieser Herausforderungen bewusst. Die bestehenden Strukturen werden laufend evaluiert und auf Verbesserungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen überprüft.

 

Ziel bleibt es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Kinder und Jugendliche sowie Familien wirksam zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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04.03.2026 - Jugendhilfeausschuss