Stellungnahme - 0095/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu der Anfrage der AFD-Fraktion vom 09.02.2026 mit dem Aktenzeichen 04.03.2026_JHA_01 und der Drucksachnummer 0095/2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Vorfälle in Hagen, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Gewalttaten und Art der Gewalt?

 

Antwort:

 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen melden dem Landesjugendamt (Heim/Betriebsaufsicht für den Bereich der Kindertageseinrichtungen) Vorfälle, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden (Meldung nach § 47 SGB VIII). Dies können unterschiedliche Vorfälle sein: z.B. Schimmelbefall, bauliche Beeinträchtigungen, personelle Unterbesetzung, Gewalt unter Kindern, Gewalt gegen Kinder etc. Die Stadt Hagen selbst führt darüber hinaus kein weiteres stadtweites Monitoring über die Meldungen nach § 47 SGB VIII durch, da die Meldungen der unterschiedlichen Träger direkt an das Landesjugendamt erfolgen. Es gibt aber seit Mitte 2024 eine anonymisierte Übersicht der Meldungen für die Jugendämter, die im Portal KiBiz Web hinterlegt wird.

 

Eine Meldung bedeutet erst einmal, dass eine Situation eingetreten ist, die geeignet ist, das Kindeswohl zu gefährden. Ob und in welcher Art die Gefährdung vorliegt, wird vor Ort recherchiert und durch das LJA bewertet.

 

Von 112 einbezogenen Einrichtungen im JA-Bezirk Hagen waren 36 Einrichtungen betroffen. Es gab insgesamt 63 Meldungen (besondere Vorkommnisse) nach § 47 SGB VIII davon 34 mit einem Übergriffs- oder Gewalthintergrund (körperlich /psychisch).

 

  1. Wird unterschieden zwischen Gewaltausübung durch Erwachsene oder Kinder gegenüber Kindern?

 

Antwort:

 

Ja. Im Rahmen der Meldungen nach § 47 SGB VIII sowie der fachlichen Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII wird unterschieden, ob Übergriffe durch Erwachsene oder unter Kindern erfolgt sind.

Übergriffe unter Kindern machen erfahrungsgemäß einen großen Anteil der Meldungen aus. Diese stehen häufig im Zusammenhang mit entwicklungsbedingten Konfliktdynamiken, erfordern jedoch stets eine pädagogische Einordnung und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen. Übergriffe durch Erwachsene stellen hingegen grundsätzlich eine Pflichtverletzung dar und sind besonders sorgfältig zu prüfen.

Maßgeblich für die Bewertung ist in jedem Einzelfall ausschließlich die konkrete Gefährdungssituation des Kindes. Weitere personenbezogene Merkmale sind für die fachliche Einschätzung nicht entscheidungsrelevant.

 

  1. Was sind mögliche Faktoren wie z.B. Personalbedarf, Arbeitsbedingungen, räumliche Gegebenheiten, pädagogische Konzepte?

 

Antwort:

 

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die das Auftreten von Vorkommnissen beeinflussen.

 

  • Zunehmende psychosoziale Belastungen in Familien: Viele Kinder wachsen unter belastenden Lebensbedingungen auf, z. B. durch Armut, familiäre Konflikte, psychische Erkrankungen der Eltern oder Erfahrungen mit häuslicher Gewalt. Diese Belastungen können sich in Verhaltensauffälligkeiten, erhöhter Stressreaktivität oder geringer Frustrationstoleranz äußern.
  • Anteil von Kindern mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf: Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Traumafolgen oder neurodivergenten Entwicklungsverläufen (z. B. Autismus-Spektrum-Störungen) benötigen eine intensivere individuelle Begleitung und spezifische fachliche Kompetenzen
  • Arbeitsbedingungen und fachliche Unterstützung: Hohe Arbeitsbelastung, Zeitdruck sowie fehlende Möglichkeiten zur Reflexion pädagogischen Handelns oder Supervision können das Risiko für Eskalationen in Belastungssituationen erhöhen. Regelmäßige Fortbildungen und fachliche Begleitung sind daher von zentraler Bedeutung.
  • Zu knapp bemessener Personalschlüssel nach KiBiz: Daraus ergeben sich geringe -Handlungsmöglichkeiten bei Personalausfall. Die Folge sind Notgruppen.
  • Sprachbarrieren:  Kommunikationsschwierigkeiten können zu Missverständnissen und Frustration führen.
  • Fehlende Schulungen im Umgang mit herausforderndem Verhalten und mangelnde Reflexion der eigenen pädagogischen Arbeit
  • Medienkonsum: Der regelmäßige Konsum von gewalttätigen Videospielen, Filmen und Serien kann zu einer Desensibilisierung führen, wodurch Aggressionen im „echten“ Leben steigen.

 

  1. Gibt es konkrete Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, Konfliktprävention, Anti-Gewalt-Programme, Training für Fachkräfte?

 

Antwort:

 

  • Kinderschutzkonzepte (integraler Bestandteil der Einrichtungskonzeptionen und Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis): Sie enthalten verbindliche Verfahrensabläufe zum Schutz von Kindern sowie Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen und Grenzverletzungen.
  • Im Rahmen des kooperierenden Hilfesystems stehen praxisnahe Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung, die Einrichtungen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und bei der Einschätzung von Gefährdungslagen unterstützen
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden in den Kitas u.a. zu den Themen Kinderschutz, Inklusion. Multikulturalität. Gewaltprävention
  • Bedarfsorientierte Supervisionsangebote
  • Beschwerdemanagementsystem für Kinder, Eltern und Mitarbeitende in den Einrichtungen
  • Es gelten verbindliche aufsichtsrechtliche Vorgaben und organisatorische Standards, die den Schutz von Kindern sowie klare Verantwortlichkeiten im pädagogischen Alltag sicherstellen.
  • Verbindliche Regelungen in den Zuständigkeitsbereichen

 

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Handlungssicherheit im pädagogischen Alltag zu stärken, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Schutz von Kindern nachhaltig zu gewährleisten.

 

  1. Wie werden Vorfälle dokumentiert, gemeldet und kommuniziert?

 

Antwort:

 

Vorfälle, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden oder den Schutz von Kindern zu beeinträchtigen, werden nach klar geregelten Verfahren dokumentiert, gemeldet und kommuniziert.

 

  • Dokumentation auf Einrichtungsebene: Pädagogische Fachkräfte dokumentieren relevante Vorfälle zeitnah und sachlich. Die Dokumentation dient der fachlichen Bewertung, der Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen sowie der Qualitätssicherung.
  • Information und Einbindung der Personensorgeberechtigten: Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden – soweit dem Schutz des Kindeswohls nicht entgegenstehend – zeitnah informiert und in die weiteren Schritte einbezogen.
  • Dokumentation und Bewertung auf Trägerebene: Die Träger der Einrichtungen prüfen und bewerten die Vorfälle, stellen eine sachgerechte Dokumentation sicher und veranlassen erforderliche Maßnahmen.
  • Meldung an das Landesjugendamt gemäß § 47 SGB VIII: Besondere Vorkommnisse, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, werden durch die Träger an das zuständige Landesjugendamt (Betriebserlaubnis- und Aufsichtsbehörde) gemeldet. Das Landesjugendamt prüft den Sachverhalt und entscheidet über erforderliche Maßnahmen.
  • Fachliche Beratung und Begleitung: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können Einrichtungen die Fachberatung Kindeswohl hinzuziehen. Die Beratungsergebnisse werden gemeinsam mit den Fachkräften dokumentiert; anonymisierte Daten werden zur internen Statistik und Qualitätssicherung erfasst.

 

Diese abgestuften Verfahren gewährleisten Transparenz, fachliche Bewertung und eine zeitnahe Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

 

  1. Bestehe Kooperationen mit Eltern, psychosozialen Diensten und lokalen Organisationen?

 

Antwort:

 

Zur Sicherstellung eines wirksamen Kinderschutzes bestehen in Hagen vielfältige Kooperationen mit Elternvertretungen, psychosozialen Diensten sowie lokalen Institutionen und Fachstellen. Ziel ist es, frühzeitig Unterstützungsbedarfe zu erkennen, Hilfen abgestimmt einzuleiten und den Schutz von Kindern nachhaltig zu gewährleisten.

  • Zusammenarbeit mit Eltern und Elternvertretungen
    • Kooperation mit dem Jugendamtselternbeirat und den Einrichtungselternbeiräten als Interessenvertretung der Eltern in Kindertageseinrichtungen
    • Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen in den Einrichtungen zur frühzeitigen Klärung von Anliegen und Konflikten
  • Kooperation mit Trägern und Einrichtungen
    • Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (AG 3) der Träger von Kindertageseinrichtungen zur Abstimmung fachlicher Standards und Verfahren
    • Enge Zusammenarbeit zwischen den Trägern und dem Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik und dem Fachbereich Jugend und Soziales
  • Zusammenarbeit mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten
    • Beratungszentrum Rat am Ring
    • ökumenische Beratungsstelle ZeitRaum
    • Kinderschutzambulanz
    • Deutscher Kinderschutzbund und weitere freie Träger
    • Netzwerkstrukturen wie das Kinderschutzforum

 

Diese Einrichtungen bieten Beratung, Prävention, Diagnostik sowie Unterstützung für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

 

  • Interdisziplinäre Kooperation:
    • Polizei, insbesondere Opferschutzdienststellen
    • Fachbereich Jugend und Soziales
    • Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
    • psychosoziale und medizinische Dienste

 

Diese Zusammenarbeit ermöglicht ein abgestimmtes Vorgehen in Gefährdungssituationen sowie präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

 

Durch die enge Vernetzung aller beteiligten Akteure wird sichergestellt, dass Unterstützungsangebote frühzeitig greifen, Hilfen koordiniert erfolgen und Kinder sowie Familien bedarfsgerecht begleitet werden.

 

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