Anfrage - 0114/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der HAK-Fraktion
Hier: Häusliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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04.03.2026
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Sachverhalt
Vor dem Hintergrund einer steigenden gesellschaftlichen Sensibilität für
Kindeswohlgefährdungen sowie zunehmender Berichte über häusliche Gewalt
bittet die HAK-Fraktion die Verwaltung um eine differenzierte Darstellung der
Situation in der Stadt Hagen unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden
Schutz- und Präventionsstrukturen.
1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurden
dem Jugendamt der Stadt Hagen in den letzten fünf Jahren bekannt?
2. Wie stellt sich die Geschlechterverteilung der betroffenen Kinder und
Jugendlichen dar und welche Altersgruppen sind besonders betroffen?
3. In wie vielen der bekannt gewordenen Fälle wurden folgende Maßnahmen
ergriffen:
• Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII,
• Hilfen zur Erziehung,
• weitere Schutz- oder Interventionsmaßnahmen gemäß § 8a SGB VIII?
4. In welchen Kontexten werden Hinweise auf häusliche Gewalt überwiegend
bekannt (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Polizei, medizinische
Einrichtungen, Beratungsstellen, anonyme Meldungen)?
5. Wie sind die bestehenden kommunalen Schutzstrukturen in Hagen in die
Bearbeitung dieser Fälle eingebunden, insbesondere:
• die Fachberatung Kindeswohl,
• die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz,
• sowie weitere beteiligte Fachstellen und Netzwerke?
6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit anderen
relevanten Akteuren, insbesondere mit:
• der Polizei,
• Schulen und Kindertageseinrichtungen,
• dem Gesundheitswesen,
• freien Trägern der Jugendhilfe?
7. Welche präventiven Angebote bestehen aktuell in Hagen, um häuslicher
Gewalt gegen Kinder frühzeitig vorzubeugen und betroffene Familien zu
unterstützen, und wie sind diese Angebote strukturell miteinander verknüpft?
8. Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der Fallzahlen und der Erfahrungen
aus der Praxis weiteren Handlungs- oder Verbesserungsbedarf, insbesondere
in Bezug auf:
• frühzeitige Risikoerkennung,
• Prävention und niedrigschwellige Beratung,
• personelle oder strukturelle Ausstattung bestehender Angebote,
• Koordination und Schnittstellen zwischen den beteiligten Stellen?
Begründung:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gehört zu den zentralen
Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Häusliche Gewalt stellt dabei ein besonders
sensibles und oftmals verborgenes Risiko für das Kindeswohl dar. Neben akuten
Gefährdungslagen können langfristige psychische, soziale und gesundheitliche
Folgen für die betroffenen Kinder entstehen.
Die Stadt Hagen verfügt bereits über wichtige fachliche und organisatorische
Strukturen im Bereich des Kinderschutzes, darunter insbesondere die
Fachberatung Kindeswohl sowie die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz.
Diese Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, fachlichen
Beratung und zur Vernetzung der beteiligten Akteure.
Gleichzeitig ist es Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, die Wirksamkeit dieser
bestehenden Strukturen regelmäßig zu überprüfen und auf neue oder veränderte
Bedarfe zu reagieren. Eine differenzierte Betrachtung der aktuellen Fallzahlen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Alters- und Geschlechteraspekten sowie
der bestehenden Schutzsysteme, ist erforderlich, um mögliche Versorgungslücken
zu erkennen und bestehende Angebote gezielt weiterzuentwickeln.
Die Anfrage dient der sachlichen Bestandsaufnahme, der politischen Einordnung
sowie der Unterstützung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des kommunalen
Kinderschutzes in Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,2 kB
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