Anfrage - 0114/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Vor dem Hintergrund einer steigenden gesellschaftlichen Sensibilität für

Kindeswohlgefährdungen sowie zunehmender Berichte über häusliche Gewalt

bittet die HAK-Fraktion die Verwaltung um eine differenzierte Darstellung der

Situation in der Stadt Hagen unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden

Schutz- und Präventionsstrukturen.

1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurden

dem Jugendamt der Stadt Hagen in den letzten fünf Jahren bekannt?

2. Wie stellt sich die Geschlechterverteilung der betroffenen Kinder und

Jugendlichen dar und welche Altersgruppen sind besonders betroffen?

3. In wie vielen der bekannt gewordenen Fälle wurden folgende Maßnahmen

ergriffen:

• Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII,

• Hilfen zur Erziehung,

• weitere Schutz- oder Interventionsmaßnahmen gemäß § 8a SGB VIII?

4. In welchen Kontexten werden Hinweise auf häusliche Gewalt überwiegend

bekannt (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Polizei, medizinische

Einrichtungen, Beratungsstellen, anonyme Meldungen)?

5. Wie sind die bestehenden kommunalen Schutzstrukturen in Hagen in die

Bearbeitung dieser Fälle eingebunden, insbesondere:

• die Fachberatung Kindeswohl,

• die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz,

• sowie weitere beteiligte Fachstellen und Netzwerke?

 

6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit anderen

relevanten Akteuren, insbesondere mit:

• der Polizei,

• Schulen und Kindertageseinrichtungen,

• dem Gesundheitswesen,

• freien Trägern der Jugendhilfe?

7. Welche präventiven Angebote bestehen aktuell in Hagen, um häuslicher

Gewalt gegen Kinder frühzeitig vorzubeugen und betroffene Familien zu

unterstützen, und wie sind diese Angebote strukturell miteinander verknüpft?

8. Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der Fallzahlen und der Erfahrungen

aus der Praxis weiteren Handlungs- oder Verbesserungsbedarf, insbesondere

in Bezug auf:

• frühzeitige Risikoerkennung,

• Prävention und niedrigschwellige Beratung,

• personelle oder strukturelle Ausstattung bestehender Angebote,

• Koordination und Schnittstellen zwischen den beteiligten Stellen?

 

 

Begründung:

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gehört zu den zentralen

Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Häusliche Gewalt stellt dabei ein besonders

sensibles und oftmals verborgenes Risiko für das Kindeswohl dar. Neben akuten

Gefährdungslagen können langfristige psychische, soziale und gesundheitliche

Folgen für die betroffenen Kinder entstehen.

Die Stadt Hagen verfügt bereits über wichtige fachliche und organisatorische

Strukturen im Bereich des Kinderschutzes, darunter insbesondere die

Fachberatung Kindeswohl sowie die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz.

Diese Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, fachlichen

Beratung und zur Vernetzung der beteiligten Akteure.

Gleichzeitig ist es Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, die Wirksamkeit dieser

bestehenden Strukturen regelmäßig zu überprüfen und auf neue oder veränderte

Bedarfe zu reagieren. Eine differenzierte Betrachtung der aktuellen Fallzahlen,

insbesondere unter Berücksichtigung von Alters- und Geschlechteraspekten sowie

der bestehenden Schutzsysteme, ist erforderlich, um mögliche Versorgungslücken

zu erkennen und bestehende Angebote gezielt weiterzuentwickeln.

Die Anfrage dient der sachlichen Bestandsaufnahme, der politischen Einordnung

sowie der Unterstützung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des kommunalen

Kinderschutzes in Hagen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.03.2026 - Jugendhilfeausschuss