Beschlussvorlage - 1067/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Susanne Kösters zum ordentlichen Mitglied und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Christian Nitsche zum stellvertretenden Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Hagen als Sachverständige für Vermessungswesen und Liegenschaftskataster.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt, tritt aber erst am 23.03.2026 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Die fünfjährige Amtszeit des Sachverständigen für Vermessungswesen und Liegenschaftskataster im Umlegungsausschuss der Stadt Hagen, Herrn Dipl.-Ing Reinhold Parthesius, endet am 22.03.2026. Da Herr Parthesius für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht, ist für ihn eine Nachfolge zu wählen.

 

Frau Dipl.-Ing. Susanne Kösters, langjähriges stellvertretendes Mitglied, hat sich bereit erklärt, sich zum ordentlichen Mitglied für Vermessungswesen und Liegenschaftskataster bestellen zu lassen.

 

Herr Dipl.-Ing. Christian Nitsche wird als ihr Stellvertreter vorgeschlagen. Er erfüllt nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches die vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse.

 

Frau Kösters sowie Herr Nitsche stimmen diesem Vorschlag zu.

 

Die Amtszeiten betragen jeweils fünf Jahre.

 

 

 

Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen

Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches

durch den Rat zu bestellen ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt, tritt aber erst am 23.03.2026

in Kraft.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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26.02.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen