Beschlussvorlage - 1055/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Ausbildungskonzepts Notfallsanitäter*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein(Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.02.2026
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Sachverhalt
Das Konzept für die Qualifizierung von Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen ist Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplans 2022 (Drucksachen-Nr. 0445/2024). Danach stehen der Stadt Hagen jährlich bis zu 18 Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter zur Verfügung. Die jährlich genaue Anzahl ist mit den Krankenkassen als Kostenträger abzustimmen und als Ratsbeschluss zu beschließen. In dieser Ergänzungsvorlage werden die Ausbildungsbedarfe für den Lehrgangsbeginn 2026 beschrieben.
Da die Qualifizierung zum Notfallsanitäter, als anerkannte Berufsausbildung vergleichsweise zeitintensiv ist, soll auch im Jahre 2026 eine Ausbildung angeboten werden, um künftig nicht in eine Unterdeckung mit qualifiziertem Personal zur Besetzung von Rettungsmitteln zu geraten. Der Lehrgang wird voraussichtlich am 29.11.2029 abgeschlossen.
Im Zuge des Rettungsdienstbedarfsplanes 2022 wurde der Personalausfallfaktor einvernehmlich angepasst sowie Stellen für Praxisanleiter geschaffen. Hier kommt es zu einer Stellenmehrung, die in den Ausbildungsbedarfen zu berücksichtigen ist. Neben Pensionierungen sind auch in- und externe Wechsel von Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
Für den Ausbildungsbeginn November 2026 sollen daher 15 Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin für den Rettungsdienst der Stadt Hagen an der Berufsfachschule Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hagen verfügbar gemacht werden.
Die Verbände der Krankenkassen sind mit Schreiben vom 08.01.2026 um Erteilung des Einvernehmens gebeten worden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.
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Eine Refinanzierung erfolgt entsprechend des Ausbildungserlasses über die Erhebung der Rettungsdienstgebühren.
Rechtscharakter |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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