Beschlussvorlage - 0116/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 20. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung (ZustO) vom 13 April 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

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Sachverhalt

Aufgrund der vom Rat in der Sitzung am 06.11.2025 beschlossenen Veränderungen in der Gremienlandschaft sind erneut Anpassungen an die ZustO vorzunehmen.

 

Des Weiteren sind im Zuge dessen redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

Erläuterungen der Veränderungen lassen sich aus der dritten Spalte der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnehmen.

 

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst, daher wurde in der ZustO lediglich auf den entsprechenden Paragraphen 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. Die seit 01.01.2026 für zwei Jahre geltenden Schwellenwerte liegen für Bauleistungen bei 5.404.000 € und für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 €.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2026 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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26.03.2026 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der 20. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung (ZustO) vom 13 April 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist, vorbehaltlich der Kenntnisnahme des § 3 der Zuständigkeitsordnung seitens der Bezirksvertretungen der Stadt Hagen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen