Vorschlag zur Tagesordnung - 0103/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Höhenbegrenzung von 1,80 m für die Anlieferung von Kleinmengen Müll an der Müllverbrennungsanlage Hagen so anzupassen, dass auch Fahrzeuge mit bauartbedingt höherer Fahrzeughöhe (z. B. VW Caddy, Range Rover, Hochdachkombis, Kleintransporter u. ä.) gegen Entrichtung der vorgesehenen Gebühr von 10 € die Anlage zur Müllanlieferung nutzen können.

 

Hierzu sind die erforderlichen baulichen, organisatorischen oder betrieblichen Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, sodass allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der Fahrzeughöhe eine gleichberechtigte Nutzung dieser Entsorgungsmöglichkeit ermöglicht wird.

 

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Sachverhalt

An der Müllverbrennungsanlage in Hagen besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Kleinmengen Müll mit dem PKW gegen eine Pauschalgebühr von 10 € anzuliefern. Diese grundsätzlich bürgerfreundliche Regelung wird jedoch faktisch durch eine Höhenbegrenzung von 1,80 m erheblich eingeschränkt.

 

Zahlreiche heute weit verbreitete Fahrzeuge wie Hochdachkombis, VW Caddy, Kleinbusse oder kleinere Transporter überschreiten diese Höhe bereits serienmäßig. Gerade diese Fahrzeuge werden jedoch häufig von Familien, Handwerkern und Bürgern genutzt, die größere oder sperrige Gegenstände entsorgen möchten.

 

In der Praxis führt diese Regelung dazu, dass Bürger trotz Zahlungsbereitschaft von der Nutzung ausgeschlossen sind und auf umständlichere oder kostenintensivere Entsorgungswege ausweichen müssen. Dies ist weder bürgerfreundlich noch zeitgemäß. Mit vergleichsweise geringem organisatorischem oder baulichem Aufwand kann hier eine sofortige Verbesserung des Serviceangebots für die Hagener Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Ziel dieses Antrages ist es daher, diese unnötige Hürde zu beseitigen und die bestehende Entsorgungsmöglichkeit allen Fahrzeughaltern gleichermaßen zugänglich zu machen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.02.2026 - Rat der Stadt Hagen