Beschlussvorlage - 0071/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Bildungsgangs der einjährigen Ausbildungsvorbereitung gemäß APO-BK Anlage A 2.2, "Ausbildungsvorbereitung (Vollzeitform (§ 22 Absatz 3 APO-BK))"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Marco Milanovic
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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19.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.02.2026
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Gemäß §§ 81 sowie 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage A.2.2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO BK) wird der einjährige Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung“ am Berufskolleg Kaufmannsschule II in Vollzeitform einzügig ab dem 01.08.2026 errichtet.
Begründung:
Die Schulleitung des Berufskollegs Kaufmannsschule II hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang ab dem 01.08.2026 formal zu errichten. Grund hierfür ist insbesondere der große Bedarf im Hinblick auf ein schulisches Angebot für Schüler*innen ohne Schulabschluss.
Bereits zum Schuljahr 2025/2026 gab es diesen erst unmittelbar vor Schuljahresbeginn erkennbaren Bedarf. Um die Versorgung der Schüler*innen kurzfristig zu gewährleisten, wurde nach Erörterung mit der Bezirksregierung der Bildungsgang gestartet, mit der perspektivischen Vereinbarung, den Bildungsgang zum Schuljahr 2026/2027 auch formal zu errichten.
Nähere Informationen zum Bildungsgang können der beigefügten Anlage des Berufskollegs Kaufmannsschule II entnommen werden.
Im Hinblick der Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden die Stadt Dortmund, der Kreis Unna, der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt. Im Ergebnis gibt es aus deren Sicht keine Bedenken bezüglich der Errichtung des Bildungsganges in Hagen.
Für die Durchführung des Bildungsganges sind im Rahmen eines einzügigen Angebots die erforderlichen Räume mit der entsprechenden Ausstattung vorhanden und können mitgenutzt werden. Zusätzliche Investitionskosten für den Schulträger fallen nicht an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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539,5 kB
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