Anfrage - 0098/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Islamischen Religionsunterricht an Hagener Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
- Freigabe durch:
- Regina Pott, Fachbereichsleitung FB 40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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19.02.2026
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Sachverhalt
1. An welchen städtischen Schulen in Hagen wird derzeit Islamischer Religionsunterricht
(IRU) gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angeboten?
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob Eltern oder Schulpflegschaften
den Wunsch nach Einführung dieses Unterrichts geäußert haben?
3. Beabsichtigt die Verwaltung, Schulen, an denen dieser Unterricht bislang nicht
angeboten wird, aktiv auf die Möglichkeit der Einführung hinzuweisen und
diese entsprechend zu beraten bzw. zu unterstützen?
Begründung:
Ein aktueller wissenschaftlicher Abschlussbericht der Universität Münster zur Evaluation
des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) in Nordrhein-Westfalen, der im
Schulausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vorgestellt wurde, kommt zu
dem Ergebnis, dass dieses Unterrichtsangebot insgesamt überwiegend positive Wirkungen
entfaltet. Zugleich macht der Bericht jedoch deutlich, dass der IRU bislang
nur einen vergleichsweise kleinen Teil der muslimischen Schülerschaft erreicht: Von
rund 500.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW nehmen derzeit
31.673 am Islamischen Religionsunterricht teil. Im laufenden Schuljahr wird das Angebot
lediglich an 247 von rund 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgehalten.1
1 WDR (2026, 21. Januar): Bericht fordert flächendeckenden islamischen Religionsunterricht in NRW.
Abrufbar unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/islamischer-religions-unterricht-abschlussbericht-
nrw-100.amp
Aus Sicht der HAK-Fraktion kann die Einführung dieses Unterrichts einen positiven
Beitrag zur schulischen Bildung leisten. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit,
sich sachlich, reflektiert und unter pädagogischer Begleitung mit ihrer Religion
auseinanderzusetzen. Dabei ist es besonders wichtig, dass religiöse Inhalte
durch qualifizierte und staatlich ausgebildete Lehrkräfte vermittelt werden und nicht
außerhalb des schulischen Rahmens ungeordnet oder unreflektiert stattfinden.
Durch theologisch fundierte und reflektierte Vermittlung kann er ein Gegengewicht
zu einseitigen, vereinfachenden oder extremistischen Deutungen bilden und zur Förderung
von Medienkompetenz und gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen.
Der Islamische Religionsunterricht fördert Multiperspektivität, indem Schülerinnen und
Schüler lernen, unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Sichtweisen zu verstehen,
einzuordnen und respektvoll miteinander in Dialog zu treten.
So heißt es im Kernlehrplan des Faches unter anderem:
„Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt der Religionsunterricht im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Wertereflexion, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung, zur interdisziplinären Verknüpfung sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf.“2
Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse zu erfahren, in welchem Umfang dieses
Angebot bereits an Hagener Schulen umgesetzt wird, wo möglicherweise noch
Bedarfe bestehen und welche Voraussetzungen für eine Ausweitung erfüllt sein
müssen.
2 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Kernlehrplan für die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen: Islamischer Religionsunterricht, 1. Aufl., Düsseldorf 2014, S. 9.
Anlagen
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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