Anfrage - 0098/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. An welchen städtischen Schulen in Hagen wird derzeit Islamischer Religionsunterricht

    (IRU) gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angeboten?

 

2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob Eltern oder Schulpflegschaften

    den Wunsch nach Einführung dieses Unterrichts geäußert haben?

 

3. Beabsichtigt die Verwaltung, Schulen, an denen dieser Unterricht bislang nicht

    angeboten wird, aktiv auf die Möglichkeit der Einführung hinzuweisen und

    diese entsprechend zu beraten bzw. zu unterstützen?

 

Begründung:

Ein aktueller wissenschaftlicher Abschlussbericht der Universität Münster zur Evaluation

des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) in Nordrhein-Westfalen, der im

Schulausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vorgestellt wurde, kommt zu

dem Ergebnis, dass dieses Unterrichtsangebot insgesamt überwiegend positive Wirkungen

entfaltet. Zugleich macht der Bericht jedoch deutlich, dass der IRU bislang

nur einen vergleichsweise kleinen Teil der muslimischen Schülerschaft erreicht: Von

rund 500.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW nehmen derzeit

31.673 am Islamischen Religionsunterricht teil. Im laufenden Schuljahr wird das Angebot

lediglich an 247 von rund 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgehalten.1

 

1 WDR (2026, 21. Januar): Bericht fordert flächendeckenden islamischen Religionsunterricht in NRW.

Abrufbar unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/islamischer-religions-unterricht-abschlussbericht-

nrw-100.amp

 

Aus Sicht der HAK-Fraktion kann die Einführung dieses Unterrichts einen positiven

Beitrag zur schulischen Bildung leisten. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit,

sich sachlich, reflektiert und unter pädagogischer Begleitung mit ihrer Religion

auseinanderzusetzen. Dabei ist es besonders wichtig, dass religiöse Inhalte

durch qualifizierte und staatlich ausgebildete Lehrkräfte vermittelt werden und nicht

außerhalb des schulischen Rahmens ungeordnet oder unreflektiert stattfinden.

Durch theologisch fundierte und reflektierte Vermittlung kann er ein Gegengewicht

zu einseitigen, vereinfachenden oder extremistischen Deutungen bilden und zur Förderung

von Medienkompetenz und gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen.

 

 

 

Der Islamische Religionsunterricht fördert Multiperspektivität, indem Schülerinnen und

Schüler lernen, unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Sichtweisen zu verstehen,

einzuordnen und respektvoll miteinander in Dialog zu treten.

 

So heißt es im Kernlehrplan des Faches unter anderem:

 

„Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt der Religionsunterricht im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Wertereflexion, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung, zur interdisziplinären Verknüpfung sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf.“2

 

Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse zu erfahren, in welchem Umfang dieses

Angebot bereits an Hagener Schulen umgesetzt wird, wo möglicherweise noch

Bedarfe bestehen und welche Voraussetzungen für eine Ausweitung erfüllt sein

müssen.

 

2 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Kernlehrplan für die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen: Islamischer Religionsunterricht, 1. Aufl., Düsseldorf 2014, S. 9.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2026 - Schulausschuss