Beschlussvorlage - 0241/2025-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Anschaffung eines Transportmittels für das Zufahrtskontrollsystem wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Hinblick auf die Sicherheit von Großveranstaltungen hat der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss und erfolgreichem Vergabeverfahren ein Zufahrtskontrollsystem (ZKS) angeschafft.

 

In der Vorlage DS 0241/2025 hat sich das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bereit erklärt, bei der Lagerung sowie dem Transport des ZKS zu unterstützen. Im Rahmen der erfolgten Einweisung auf das Produkt stellte sich heraus, dass die verabredete Hilfe nicht ausreichend ist. Dies betrifft insbesondere den Transport sowie den Auf- und Abbau der Sperren.

Daher wurde durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Ende 2025 ein eigenes Transportmittel (LKW-Ladekran mit Anhänger) angeschafft.

Das damalige Angebot stellte - bezogen auf den taktischen Einsatzwert - eine günstige Gelegenheit dar.

Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug mit Anhänger lagen bei 52.702,72 € (brutto). Die Mittel standen zur Verfügung, da die für das ZKS veranschlagten Mittel nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden mussten. Die Beschaffung erfolgte zu 100 % aus der Investitionspauschale.

Der Kauf stellte sich gegenüber einem Miet- oder Dienstleistungsmodell als wirtschaftlichere Alternative dar.

Ausgehend von rd. 40 Veranstaltungen im Jahr, bei denen ein Gefahrenpotenzial gegeben ist, dass den Einsatz des ZKS begründet und einem Aufwand von 1,5 Tagen für den Auf- und Abbau des ZKS inklusive Lade- und Wegezeiten, wurde geprüft, ob die Arbeiten auch in Form einer Dienstleistung vergeben werden können. Hierzu wurden Anfragen bei der Fa. ABS sowie Elektro Prange zur Ausweitung der dort bereits bestehenden Dienstleistungsverträge gestellt. Darüber hinaus wurde der WBH angefragt, ob die Arbeiten von dort übernommen werden können. Folgende Ergebnisse wurden ermittelt:

 

 

 

Fa. ABS:

- Der Stundensatz beträgt 165 € (netto). Unter Berücksichtigung des o. a. Arbeitsaufwandes ergeben sich jährliche Kosten i. H. v. 82.467 € (brutto).

 

Fa. Prange

- Die Anfrage wurde durch die Fa. Prange mangels vorhandener Ressourcen abgelehnt.

 

WBH:

- Die jährlichen Kosten betragen 86.320 €. (brutto). Derzeit stehen beim WBH keine ausreichenden Ressourcen für das Arbeitsaufkommen zu Verfügung.

 

37:

- Wird bei der Lagerung und teilweise dem Transport unterstützen. Der Aufwand für den Auf- und Abbau übersteigt die vorhandenen Möglichkeiten.

 

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden normale Arbeitstage ohne Zulagen für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten berücksichtigt. Diese können sich aber ebenso ergeben wie eine kurzfristige Erforderlichkeit der Dienstleitung. Das kann mindestens vom WBH und 37 nicht geleistet werden.

Bei der Fa. ABS und dem WBH ist davon auszugehen, dass sich die jährlichen Kosten durch solche Einsatzzeiten nicht unerheblich erhöhen werden.

Die eigene Anschaffung und Bereitstellung eines Transportmittel stellt gegenüber der Vergabe in Form einer Dienstleistung noch immer die wirtschaftliche Lösung dar.

 

Dies auch unter Berücksichtigung der laufenden Kosten für die Abschreibung, Versicherung, Reparaturen inkl. Inspektion, Verschleißteilen, unvorhersehbaren Defekten sowie die Aus- und Fortbildung.

 

Die Höhe der jährlichen Abschreibungen kann den finanziellen Auswirkungen entnommen werden.

 

Die Fahrzeuge sind im Rahmen des Umlageverfahrens über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert.

 

Kosten für Reparaturen werden direkt auf den fahrzeugbezogenen Kostenstellen 45774 (LKW HA-V3218) und 45775 (Anhänger HA-V3219) sowie

 

a) Reparaturen bei 37 auf dem Sachkonto 525102 (Aufwand Werkstattlager für Ersatzteile Dienstfahrzeuge) und

b) Reparaturen in externen Werkstätten auf dem Sachkonto 525101 (Unterhaltung KfZ externe Werkstattleistungen)

 

gebucht. Der Höhe nach können diese nicht näher beziffert werden.

 

Ebenso wenig lassen sich Kosten für Aus- und Fortbildungen, welche auf dem Innenauftrag 832012204001 (Maßnahmen zur Gefahrenabwehr), Bestandteil des PSP 1.02.20.01 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Sachkonto 529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Fachämter) gebucht werden, derzeit konkret bestimmen.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat der Beschaffung unter dem Vorbehalt eines Nachtragsbeschlusses durch den zuständigen Fachausschuss zugestimmt.

 

 

Daher schlägt die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss vor, der Anschaffung des Transportmittels für das ZKS nachträglich zuzustimmen.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Finanzstelle:

5.800315.7.710.01

Bezeichnung:

Öffentl. Sicherheit und Ordnung, IPM

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 EUR

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

52.702,72

 

52.702,72

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den LKW und den Anhänger in Höhe von rd. 52.703 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Der LKW hat eine Nutzungsdauer von 11 Jahren. Der Anhänger hat eine Nutzungsdauer von 15 Jahren. Somit ergibt sich für den LKW mit einem Anschaffungswert von rd. 46.158 € eine jährliche Abschreibung von 4.196 €. Der Anhänger hat einen Anschaffungswert von 6.545 €. Folglich entsteht eine jährliche Abschreibung von 436 €. Dies ergibt eine Gesamtabschreibung von 4.632 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

4.632,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

4.632,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.632,00

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.02.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen