Mitteilung - 0009/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Hagen stellt ein Ladeinfrastrukturkonzept auf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.02.2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Erledigt
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Infrastrukturausschuss
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Kenntnisnahme
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16.03.2026
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Sachverhalt
Kurzvorstellung des (Förder-) Vorhabens:
Seit November 2025 erarbeitet die Stadtverwaltung mit Beratungsunterstützung der TÜV-Nord-Tochter DMT ENERGY ENGINEERS GmbH und verschiedenen Akteuren und unter Einbeziehung der Wirtschaft ein durch das Land NRW gefördertes Ladeinfrastrukturkonzept.
Dieses Konzept wird auf der Grundlage eines prognostizierten Markthochlaufs von E-Fahrzeugen und einer Analyse vorhandener E-Ladesäulen den Ladeinfrastrukturbedarf bis zum Jahr 2035 aufzeigen. Als Ergebnis wird ein Zeit- und Maßnahmenplan für den Ausbau öffentlicher E-Ladesäulen für das Stadtgebiet erwartet, der auch nach Stadtteilen und zwischen Schnell- und Normallademöglichkeiten differenziert. In die Aufstellung des Konzeptes werden interessiere Bürger, wichtige Akteure und Unternehmen miteinbezogen.
Übergeordnetes Ziel des Konzeptes ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Hagen gezielter steuern zu können. Dafür wird ein Umsetzungsfahrplan erarbeitet, der der Stadt verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur durch Investoren aufzeigen wird. Das Konzept soll zum vierten Quartal 2026 fertig gestellt werden.
Weiterführende Informationen zum (Förder-) Vorhaben:
Städte stehen aktuell vor der Herausforderung, sich auf den Hochlauf der Elektromobilität vorzubereiten und die dafür notwendige öffentliche Ladeinfrastruktur zu schaffen. Für das Jahr 2030 plant die Bundesregierung mit mindestens 15 Mio. E-Fahrzeugen auf deutschen Straßen. Auch das Land NRW hat sich zur E-Mobilität ambitionierte Ziele gesetzt und unterstützt Kommunen hierzu mit Beratungsangeboten, Leitfäden, Projekten und Förderprogrammen u.v.m.
Unabhängig von den Zielvorgaben des Bundes und den Angeboten des Landes ist für Hagen festzustellen, dass sich eine Vielzahl von Investoren und auch Energieversorgungsunternehmen aus dem Bundesgebiet bei der Verwaltung gemeldet haben, die - parallel zu den bereits hier tätigen Investoren - weitere Ladeinfrastruktur errichten möchten.
Von diesen wurden über einhundert Anträge auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis[1] für die Errichtung von E-Ladesäulen auf städtischen Flächen gestellt. Das bedeutet, dass Investoren an vorausgewählten Standorten häufig eine Ladesäule (mit zwei Ladepunkten), an einzelnen Standorten teilweise aber auch mehrere Ladesäulen errichten möchten. Die Anzahl an eingegangenen Anträgen ist so hoch, dass diese von der Verwaltung nicht mehr im bisher gewählten Verfahren bearbeitet werden können. Aktuell nimmt die Verwaltung daher von Investoren keine Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mehr entgegen. Zudem konkurrieren einige Investoren um besonders lukrative Standorte; für Investoren vermeintlich weniger attraktive Standorte werden für den Bau von E-Ladesäulen kaum nachgefragt.
Die Verwaltung benötigt daher dringend ein Konzept, um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2035 planerisch und stadtteilbezogen gezielter steuern zu können. Das Konzept wird den Status Quo von vorhandenen E-Ladesäulen erfassen, eine allgemeine Bedarfsermittlung enthalten und geeignete städtische Flächen für den weiteren Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur analysieren, kategorisieren und priorisieren. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem beauftragten Unternehmen und der Stadt möglichst bis zum 4. Quartal 2026 fertiggestellt werden. Akteure, Bürger, Stakeholder und Vertreter von Verbänden und interessierte Mitarbeitende aus dem Konzern Stadt können sich in den Prozess der Konzepterstellung aktiv einbringen.
Die Verwaltung hat, vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt, beim Land NRW im Februar 2025 einen Antrag auf die Gewährung von Fördermitteln für die Erstellung des Konzeptes gestellt. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erstellung dieser Konzepte mit dem Programm progres.nrw[2] .
Seit Februar 2025 beträgt die Förderquote in diesem Programm 90 % anstatt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Verwaltung hat die Novellierung der Förderrichtlinie zu progres.nrw gezielt abgewartet und nach Veröffentlichung der Richtlinie unmittelbar einen Antrag gestellt. Die Kostengrenze für die Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten ist für das Jahr 2025 vom Land NRW auf maximal 70.000 Euro festgesetzt worden. Der Stadt Hagen liegt mittlerweile ein Zuwendungsbescheid seitens des Landes NRW vor. Das Hagener Konzept hat ein Auftragsvolumen von rund 55 Tsd. Euro (brutto); die Erstellung dieses Konzeptes wird mit einer 90 %-tigen Quote vom Land NRW gefördert.
Das anvisierte Ladeinfrastrukturkonzept wird einen Beitrag dazu leisten, die Emissionswerte in Hagen zu reduzieren, die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Stadt zu unterstützen, für eine bessere Luftqualität sorgen und die Ziele Hagens im Bereich der Elektromobilität noch effektiver zu erreichen.
[1] Eine Sondernutzungserlaubnis für Ladesäulen ist eine behördliche Genehmigung, öffentliche Verkehrsflächen (z.B. Parkplätze, etc.) für den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur zu nutzen.
[2] Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität. (Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität) vom 24.1. 2025.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Bei der Suche, Auswahl und Bewertung weiterer Flächen bzw. Standorte für den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Das LIS-Konzept wird einen Beitrag dazu leisten, die Emissionswerte in Hagen zu reduzieren. Durch den Betrieb von E-Ladesäulen wird ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Stadt geleistet. Ladesäulen, die mit grünem Ökostrom betrieben werden (müssen) sorgen durch das Betanken der E-Autos mit „grün“ erzeugtem Strom für eine bessere Luftqualität in Hagen. Weitere E-Ladesäulen sorgen dafür, dass Hagen einen Beitrag zu den Zielen des Bundes (vgl. Masterplan Ladeinfrastruktur II) und des Landes NRW leistet (z.B. Förderung des Markthochlaufs von E-Fahrzeugen).
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Dadurch dass das Land die Erstellung des Hagener Konzeptes fördert, entstehen der Stadt nur geringe Kosten von rund 5.500 Euro. Der städtische Eigenanteil an den gesamten Kosten des Fördervorhabens ist vorhanden und im Haushalt 2026 des Umweltamtes eingeplant.
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1410 |
Bezeichnung: |
Umwelt- und Immissionsschutz |
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Auftrag: |
1141001 |
Bezeichnung: |
Umweltplanung |
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Kostenart: |
414100 |
Bezeichnung: |
Zuweisung vom Land |
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542950 |
Bezeichnung: |
Sonstige Aufwendungen, Inanspruchnahme von Diensten |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
414100 |
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49.518 |
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Aufwand (+) |
542950 |
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55.020 |
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Eigenanteil |
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5.502 |
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X |
Auftragsangelegenheit |
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Ohne Bindung |
