Stellungnahme - 0004/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Umweltamt begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Teilnahme am Förderaufruf Klimaanpassung. Kommunen.NRW und befürwortet die geplante Umgestaltung des Neumarkts im Bereich der Ecke Bahnhofstraße/Neumarktstraße. Das Vorhaben entspricht den Leitlinien der städtischen Klimaanpassungsstrategie und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung städtischer Hitzeinseln sowie zur Aufwertung des innerstädtischen Freiraums.

 

 Die Antragstellung in der Kategorie „Projekte unter 200.000 € Gesamtkosten“ wird als sachgerecht eingeschätzt und ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme. Die vorgesehenen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und unterstützen eine nachhaltige, klimaangepasste Stadtentwicklung. Aus Sicht des Umweltamtes sollte jedoch auf die Installation eines zusätzlichen Trinkbrunnens verzichtet werden, um die laufenden Unterhaltskosten des Gesamtprojekts möglichst gering zu halten.

 

Die Projektleitung soll bei 69/3 liegen, insbesondere im Hinblick auf die Fördermittelbeantragung sowie die Vergabe der Leistungen, in enger Abstimmung mit 61/3. Ein erster fachlicher Austausch hat bereits stattgefunden; 61/3 steht 69/3 beratend zur Seite. Als Eigenanteil in Höhe von 10 % können Gelder aus Ersatzzahlungen der Baumpflegesatzung eingesetzt werden.

 

Bei Realisierung von Baumpflanzungen im Wert von rund 5.000 € können somit Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 50.000 € umgesetzt werden. Im Altlastenkataster liegen für den Standort keine Einträge vor. Zur Absicherung soll dennoch eine Untersuchung beauftragt werden, die förderfähig ist. Nach einer Förderbewilligung erfolgt die Umsetzung entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers. Die Entwicklungspflege kann anteilig über die Fördermittel finanziert werden.

 

 Die Unterhaltung nach Ablauf der Entwicklungspflege bis zum Ende der Zweckbindungsfrist ist noch in Abstimmung mit dem WBH zu klären. Da die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden, ist ein zeitnaher politischer Beschluss erforderlich, um die Bewilligungschancen zu erhöhen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.01.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte