Beschlussvorlage - 0696/2025-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der ergänzenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG), wie in dieser Vorlage beschrieben, zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. im Rahmen des laufenden Anzeigeverfahrens gemäß § 115 GO NRW der zuständigen Kommunalaufsicht zu Kenntnis zu geben.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister zu allen Handlungen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erforderlich oder sachgerecht sind.

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Sachverhalt

 

Mit der Ratsvorlage 0969/2025-1 wurde in der Sitzung am 25.09.2025 u. a. die Neufassung von § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HEG beschlossen.

 

Nachdem der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Neufassung beschlossen hatte, wurde vom städt. Beteiligungscontrolling das gem. § 115 GO NRW erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.

 

Im Zuge dessen wies die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass in der Satzung eine sprachliche Ergänzung vorzunehmen sei. Aus der neu eingefügten Formulierung in § 2 Abs. 1 müsse klar hervorgehen, dass sich die Tätigkeiten ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Hagen beziehen.

 

Mit den im Folgenden ersichtlichen in „Fettdruck“ gehaltenen Ergänzungen in § 2 Abs. 1 sind mit der Bezirksregierung abgestimmt, so dass das Anzeigeverfahren nach erfolgter Beschlussfassung abgeschlossen werden kann.

Ergänzte Neufassung des § 2 Abs.1 des Gesellschaftsvertrags der HEG

 

„Gegenstand des Unternehmens ist

  1.    der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Umgestaltung, die Planung und Durchführung der Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten sowie deren Vermarktung und Veräußerung sowie die Planung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Hagen;
  2.    der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur Realisierung von Maßnahmen der Objektentwicklung und die Herstellung von baureifen Grundstücken zur Verbesserung der Wohnraumversorgung und Verbesserung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Stadt Hagen;
  3.    der Bau, die Sanierung, die laufende Instandhaltung und Instandsetzung sowie die funktionstüchtige Erhaltung der im Eigentum der Stadt Hagen stehenden Gebäude sowie die Errichtung von Gebäuden für die öffentliche Infrastruktur in Hagen; d) die Übernahme und die Entwicklung von strukturell mit erheblichen Defiziten belasteten Immobilien und Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Hagen, die durch am Markt agierende private Investoren nicht aufgegriffen und beseitigt werden, mit dem Ziel der Vermarktung der Grundstücke und Immobilien oder deren Nutzung durch die Gesellschaft, insbesondere durch Vermietung/Verpachtung.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die Gesellschaft die Zielsetzung, die für die Stadt Hagen als kommunale Gebietskörperschaft maßgeblich sind sowie die finanzwirtschaftlichen und sonstigen Ziele, die sich aus der Einbindung der Gesellschaft in das kommunale Aufgaben- und Beteiligungsspektrum ergeben, zu beachten.“

 

Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 04.02.2026 vermutlich ebenfalls der Ergänzung zustimmen.

 

Die mit der Ratsvorlage 0696/2025-1 beschlossenen Anpassung des § 12 des Gesellschaftsvertrages bleibt bestehen.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.02.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.02.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen