Beschlussvorlage - 0695/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
VIII. Nachtrag zur Satzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister); Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.02.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.02.2026
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen, beschließt den als Anlage beigefügten textliche Ergänzung des VIII. Nachtrags zur Satzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechts.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. im Rahmen des laufenden Anzeigeverfahrens gem. § 115 GO NRW der zuständigen Kommunalaufsicht zur Kenntnis zu geben.
3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister zu allen Handlungen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erforderlich oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Mit der Ratsvorlage 0695/2025 wurde in der Sitzung am 25.09.2025 der VIII. Nachtrag zur Satzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBH) beschlossen.
Der Nachtrag beinhaltete eine Ausweitung des Gesellschaftszwecks in § 2 analog zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der HEG mbH. Zudem wurde in § 9 die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Ausnahmefällen die Verwaltungsratssitzungen auch digital bzw. hybrid durchführen zu können.
Nachdem der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Nachtrag beschlossen hatte, wurde vom städt. Beteiligungscontrolling das gem. § 115 GO NRW erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.
Im Zuge dessen wies die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass in der Satzung eine sprachliche Ergänzung vorzunehmen sei. Aus der neu eingefügten Formulierung in § 2 Abs. 1 müsse klar hervorgehen, dass sich die Tätigkeiten ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Hagen beziehen.
Die in der Anlage ersichtlichen in Rot gehaltenen Ergänzungen in § 2 Abs. 1 sind mit der Bezirksregierung abgestimmt, so dass das laufende Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW nach erfolgter Beschlussfassung abgeschlossen werden kann.
Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 04.02.2026 dem Rat der Stadt Hagen vermutlich den als Anlage beigefügten ergänzten VIII. Nachtrag empfehlen.
Die Entscheidung über die Änderung der Satzung obliegt gem. § 114a Abs. 2 GO NRW dem Rat der Stadt Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
224,7 kB
|
