Berichtsvorlage - 0045/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

1.1. Vorläufiges Ergebnis 2025

 

Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis ist zurzeit in Bearbeitung und wird bis zum 30.04.2026 der Bezirksregierung vorgelegt. Eine Aussage zum vorläufigen Ergebnis 2025 kann derzeit nicht getroffen werden, da die Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

 

1.2. Haushaltssicherungskonzept 2025

 

Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO NRW. Der Planansatz für das Jahr 2025 beträgt 23,6 Mio. €. Die Ermittlung des IST-Wertes für das abgelaufene Jahr ist im Rahmen des Jahresabschlusses derzeit in Bearbeitung.

 

1.3. Gewerbesteuer 2025

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2025 beträgt 136,1 Mio. €. Das vorläufige Ergebnis beinhaltet deutlich darunter liegende Gewerbesteuereinnahmen von voraussichtlich 127,2 Mio. € (2024: 139,1 Mio. €).

 

1.4. Gewerbesteuerentwicklung 2026

 

Nach der Jahressollstellung 2026 und den ersten Verarbeitungsläufen liegt das Steuersoll bei 92 Mio. €. Die Orientierungsdaten für die Steuern des Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizieren für das Jahr 2026 einen geringen Anstieg der Gewerbesteuer. So wird für das Jahr 2026 erwartet, dass die Einnahmen des Jahres 2025 mindestens wieder erreicht werden.

 

 

 

 

2. Schuldenstand

 

20.01.2026

Vorjahr

Liquiditätskredite

1.000.144.040 €

896.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.249.332 €

4.582.453 €

Liquiditätskredite gesamt

      

1.004.393.372 €

901.082.453 €

 

 

 

Investitionskredite

24.352.754 €

29.432.397 €

Förderkredite

5.343.950 €

3.741.270 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

15.050.050 €

16.176.089 €

Investitionskredite gesamt

44.746.754 €

49.349.756 €

 

Im Rahmen des Altschuldenentlastungsprogramms NRW übernimmt das Land NRW ein Volumen von rd. 543 Mio. € an Liquiditätskrediten von der Stadt Hagen. Die Umsetzung erfolgt zum 27.01.2026. Auf die weiteren Ausführungen in der Vorlage 0038/2026 wird hingewiesen.

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die im Zusammenhang mit dem Streit um Grönland vom US-Präsidenten Trump angedrohten Zölle haben gezeigt, wie wenig berechenbar die weltwirtschaftliche und geopolitische Lage ist. In diesem, insbesondere für die deutsche exportorientierte Wirtschaft schwierigen Umfeld, deutet sich nach zwei Rezessionsjahren wieder ein leichtes Wachstum an.

Die EZB hat im Dezember die Leitzinsen aufgrund der weiter um den mittelfristigen Zielwert von 2,0 % liegenden Inflation unverändert gelassen. Aufgrund ihrer Projektionen für 2026 (1,9 %), 2027 (1,8 %) und 2028 (2,0 %) sollte weiter mit einem stabilen Zinsniveau gerechnet werden können.

 

2.2. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen.)

 

 

 

29.08.2025

12.11.2025

20.01.2026

€STR (Tagesgeld)

1,920 (3,664)

1,930 (3,163)

1,932 (2,919)

3 Monats-Euribor

 2,061 (3,505)

2,048 (3,034)

2,027 (2,677)

12 Monats-Euribor

       2,119 (3,108)

       2,224 (2,502)

       2,236 (2,483)

3 Jahre Swapsatz

       2,143 (2,509)

       2,230 (2,218)

       2,354 (2,348)

5 Jahre Swapsatz

       2,316 (2,438)

       2,380 (2,228)

       2,547 (2,386)

10 Jahre Swapsatz

       2,659 (2,482)

       2,685 (2,303)

       2,892 (2,485)

 

 

 

3. Haushaltsplanung 2026/2027

 

Die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026/27 wurde aufgrund der schwierigen finanziellen Situation vom 11.12.2025 auf den 26.02.2026 verschoben. Damit ist mit einem Beschluss der Haushaltssatzung frühestens im Mai 2026 zu rechnen. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt erst nach Genehmigung durch die Bezirksregierung, die sich durch die Verschiebung der Einbringung höchstwahrscheinlich in den späten Sommer hinein verzögern wird.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Beschlüsse

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05.02.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen