Stellungnahme - 0027/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe FDP
hier: Aktueller Sachstand zur Hundesteuer in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Regina Grünegras
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2026
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Sachverhalt
Frage 1 Aufkommen, Entwicklung und Kosten:
- Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie hoch hat sich die Anzahl der in Hagen gemeldeten Hunde im selben Zeitraum entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten, die für die Erhebung der Hundesteuer anfallen (bitte um eine grobe Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten)?
Antwort zu Frage 1:
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Hundesteuerfallzahlen, Erträge und Kosten 2013 bis 2025 |
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Jahr |
Anzahl der Hunde jeweils zum Stichdatum 31.12. |
Ertrag |
Personalkosten der |
Sach- / Gemeinkosten der Verwaltung |
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2025 |
9.698 |
1,730 Mio € |
199.300 € |
27.600 € / 39.900 € |
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2024 |
10.048 |
1,793 Mio € |
188.900 € |
27.600 € / 37.800 € |
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2023 |
10.047 |
1,805 Mio € |
178.000 € |
27.600 € / 35.600 € |
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2022 |
10.183 |
1,823 Mio € |
173.100 € |
27.600 € / 34.600 € |
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2021 |
10.244 |
1,808 Mio € |
173.100 € |
27.600 € / 34.600 € |
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2020 |
10.040 |
1,764 Mio € |
171.200 € |
27.600 € / 34.200 € |
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2019 |
9.914 |
1,747 Mio € |
165.400 € |
27.600 € / 33.100 € |
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2018 |
9.900 |
1,749 Mio € |
160.300 € |
27.600 € / 32.100 € |
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2017 |
10.008 |
1,750 Mio € |
156.100 € |
27.600 € / 31.300 € |
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2016 |
9.923 |
1,741 Mio € |
152.500 € |
27.600 € / 30.500 € |
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2015 |
9.865 |
1,741 Mio € |
148.500 € |
27.600 € / 29.700 € |
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2014 |
9.320 |
1,630 Mio € |
145.500 € |
27.600 € / 29.100 € |
Die Anzahl der zur Steuer angemeldeten Hunde unterliegt der Fluktuation, die durch Zuzug nach Hagen oder Wegzug aus Hagen der steuerpflichtigen Menschen, sowie Ableben oder Neuerwerb eines Tieres verursacht wird. Die dargestellte Fallzahl wurde daher zum gleichen Stichtag 31.12. eines jeden Jahres erhoben. Die Erträge der Hundesteuer beziehen sich auf ein gesamtes Jahr, daher sind diese Zahlen die geeignetere Basis für einen Vergleich.
Die Personalkosten wurden vom Fachbereich Personal und Organisation anhand der Durchschnittszahlen der jeweiligen Besoldungsgruppe ermittelt. Die Sachkosten basieren auf dem KGSt-Bericht Nr. 8/2025 und unterteilen sich in Kosten eines mit IT ausgestatteten Büroarbeitsplatz, der pauschal mit 9.700 € berechnet wurde (erster Betrag der Spalte Sach-/Gemeinkosten) und Gemeinkosten, die 20 Prozent der Personalkosten zuzüglich eines 60-prozentigen Aufschlags für Pensions- und Beihilferückstellungen beträgt.
Frage 2 Analyse des Rückgangs gemeldeter Hunde:
Die Zahl der gemeldeten Hunde ist laut Berichterstattung in den letzten Jahren rückläufig (von 10.172 im Jahr 2021 auf 9.624 aktuell)
- Ist dieser Rückgang aus Sicht der Verwaltung auf eine tatsächlich sinkende Hundepopulation im Stadtgebiet zurückzuführen oder eher darauf, dass weniger Hunde zur Steuer angemeldet werden?
- Die Verwaltung prüft aktuell die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme. Wann fand die letzte derartige Überprüfung statt, welche Ergebnisse (z. B. Anzahl der nicht gemeldeten Hunde) hat sie erbracht und mit welchen Kosten wäre eine Neuauflage verbunden?
Antworten zu Frage 2:
Da die Anzahl der gemeldeten Hunde nur stichtagbezogen ist, werden die Jahre auf Basis der Erträge wie oben dargelegt verglichen. Die Auswirkungen der Coronapandemie sind bei den höheren Erträgen der Jahre 2021 bis 2023 deutlich sichtbar. Im Jahr 2024 liegt der Ertrag noch über dem Durchschnittsertrag von 1,746 Mio. Euro der Vor-Corona-Jahre 2015 bis 2019. Die Ursachen für das erneute Sinken des Ertrags in 2025 können nicht abschließend geklärt werden. Allerdings entspricht diese Entwicklung dem Bundes- und dem Landestrend. Aktuell stehen erste Überlegungen an, wie der Hundebestand überprüft werden kann.
Die letzte Hundebestandsaufnahme wurde in den Jahren 2015 /2016 durchgeführt. Es wurden ca. 800 Hunde zusätzlich gemeldet und gleichzeitig weitere Tiere wieder abgemeldet, so dass letztendlich rund 600 Hunde zu einer Mehreinnahme von 111.000 € jährlich geführt haben. Der Hundebestand wurde durch zwei städtische Mitarbeiter aufgenommen. Die Personalkosten einer solchen Aktion sowohl für die Vergangenheit als auch aktuell beziffert der Fachbereich Personal und Organisation auf rund 110.000 €.
Frage 3 Begründung der Steuerstaffelung:
Die Hundesteuer in Hagen ist progressiv gestaffelt (ein Hund 180 €, zwei Hunde: je 210 €, drei oder mehr Hunde: je 240 €). Im Gegensatz zu anderen Gemeinden werden Kampfhund nicht zusätzlich besteuert.
- Welcher sachliche Grund rechtfertigt diese Erhöhung der Steuerlast pro Tier bei der Haltung mehrerer Hunde?
- Warum werden sogenannte Kampfhund (Listenhunde) in Hagen im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden nicht erhöht besteuert?
Frage 4 Gegenleistungen für die Hundesteuer:
- Welche konkreten bestehenden Gegenleistungen oder Infrastrukturangebote für Hundehalter (z. B. Unterhalt von Hundewiesen, Bereitstellung von Kotbeutelspendern) werden aus Sicht der Verwaltung derzeit durch das Steueraufkommen mitfinanziert?
- Gibt es konkrete Planungen, die Angebote für Hundehalter im Stadtgebiet zu verbessern oder auszuweiten?
Antwort zu Fragen 3 und 4:
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Aufwandssteuern. Zweck der Steuer ist es die Anzahl von Hunden in einer Gemeinde zu begrenzen, es wird somit ein ordnungspolitisches Ziel verfolgt. Bei der Anschaffung eines Hundes gibt es abgesehen vom Kaufpreis, monatlich wiederkehrende Kosten wie z. B. Futter, Haftpflichtversicherung und Tierarztkosten. Die Wirkung, dass vor Anschaffung eines Tieres zunächst überlegt wird, ob die Familie oder Person sich einen Hund leisten kann, ist mit der Höhe der Hundesteuer durchaus beabsichtigt. Das gilt umso mehr, wenn mehrere Tiere angeschafft werden. Zu bedenken sind hierbei auch die dem städtischen Tierheim entstehenden Kosten bei Abgabe des Hundes.
In 2025 waren in Hagen 211 Listenhunde beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gemeldet. Grundsätzlich ist es zulässig, für gelistete Hunderassen eine höhere Hundesteuer zu erheben. Gleichzeitig wird diese höhere Hundesteuer wieder ermäßigt, wenn durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass das konkrete Tier wahrscheinlich keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Der erhöhte Steuersatz für Listenhunde variiert nach erstem Sichten in NRW zwischen 600 bis 852 €. Viele Gemeinden erheben keinen erhöhten Steuersatz, da der Nebeneffekt, dass ein als Listenhund geführtes Tier ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben wird, nicht erwünscht ist. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich.
Nach der Definition des § 3 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen wie der Stadt Hagen auch zum Zweck der Einnahmeerzielung erhoben werden können. Steuern sind daher grundsätzlich nicht zweckgebunden und stehen der Finanzierung des allgemeinen städtischen Haushalts zur Verfügung. Angesichts der naturnahen Hagener Umgebung (42 Prozent Waldfläche) sowie der angespannten Haushaltslage gibt es keine konkreten Planungen, die Angebote für Hunde im Stadtgebiet auszuweiten oder zu verbessern.
