Beschlussvorlage - 0364/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrages eines Ladenlokals zu einem Automatenspielcenter mit drei Einzelspielhallen auf dem Grundstück Körnerstraße 66 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu einem Automatenspielcenter mit drei Einzelspielhallen in den Größen von  147 qm, 144 qm und 145 qm  auf dem Grundstück Körnerstraße 66

Gemarkung Hagen, Flur 43, Flurstücke 6,7,8.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0018/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 15.4.2010.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/86 Teil 2 (423) „Volmeaue“ u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet).

 

 In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 10.06.2010 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, das die weitere Ansiedlung von Spielhallen im Bereich der Körnerstraße verhindert.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0