Beschlussvorlage - 0362/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Überprüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit  eines islamischen Kulturzentrums auf dem Grundstück Körnerstraße 94 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Überprüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines islamischen Kulturzentrums mit

  • einem Versammlungsraum von ca. 294 qm,
  • einem Gebetsraum von ca. 245 qm,
  • einem Vorstandszimmer von ca. 40 qm
  • und diversen Büro- und Nebenräumen

auf dem Grundstück Körnerstraße 94   Gemarkung Hagen, Flur 47, Flurstück 91.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0029/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 15.4.10.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II (421) „Bahnhofsviertel-Erweiterung“ u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet).

 

In der o.g Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen