Berichtsvorlage - 0038/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

Mit Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.12.2025 wurde die anteilige Altschuldenentlastung nach § 6 Abs. 3 ASEG NRW für die Stadt Hagen auf 543.077.030,34 Euro festgesetzt. Der Bescheid ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt und wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Das Finanzministerium NRW (FM NRW) übernimmt zum 27.01.2026 Liquiditätskredite im Volumen von insgesamt 540 Mio. €. Der restliche Betrag in Höhe von rd. 3 Mio. € wird der Stadt Hagen zum selben Stichtag überwiesen.

 

Bei der Auswahl der zu übernehmenden Kredite wurde der portfoliobezogene Durchschnittszins sowie die Duration berücksichtigt. Übernommen werden Liquiditätskredite mit diversen Zinskonditionen aus dem gesamten Laufzeitspektrum, so dass die strategische Portfoliostruktur im Wesentlichen erhalten bleibt.

 

Die Zinslast für die vom Land NRW übernommenen Kredite ist bis zum Stichtag 27.01.2026 von der Stadt Hagen zu tragen. Für das Jahr 2026 ergibt sich dadurch, in Abhängigkeit von der tatsächlichen Zinsentwicklung und strategischen Laufzeitstreuung eine Zinsersparnis in Höhe von etwa 9,5 Mio. €.

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Auswirkungen

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.02.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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26.02.2026 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen