Anfrage - 0025/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer zeichnet für die Beseitigung von Eis und Schnee in der Hohenlimburger Fußgängerzone verantwortlich?

2. Sind Anwohner und anliegende Einzelhändler vor ihren Häusern bzw. Ladenlokalen für die Beseitigung von Eis und Schnee und somit für die Sicherheit von Fußgängern zuständig?

3. Wenn ja: Auf welcher Breite müssen die Anwohner und Händler vor ihren Gebäuden räumen bzw. streuen?

4. Wer ist zur Beseitigung von Schnee und Eis in den Bereichen der Fußgängerzone verpflichtet, die einen größeren Abstand zu den Gebäuden haben (z. B. mittlerer Bereich der Herren- und Freiheitstraße, Neuer Marktplatz)?

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.01.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg