Mitteilung WBH - 1013/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der WBH saniert zurzeit die Fußgängerbrücken, die über die Saarlandstraße führen:

 

  • Brücke Gneisenaustraße (1. Brücke aus der Innenstadt kommend) 
  • Brücke Klosterstraße (2. Brücke aus der Innenstadt kommend) 
  • Brücke Lortzingstraße (3. Brücke aus der Innenstadt kommend)

 

Aktuell erfolgen Arbeiten an den Brücken Gneisenaustraße und der Lortzingstraße.

 

Ursprünglich sollten die Maßnahmen in 2025 abgeschlossen werden.

Eine wesentliche Sanierungsleistung ist die Erneuerung der Brückenbeschichtung (Oberflächenschutzsystem) im Gehwegbereich. Die Systeme sind sehr witterungsempfindlich und können nur bei trockenem Wetter und mindestens 10°c eingebaut werden. Dies gilt auch während des Austrocknens. Da das System aus mehreren Lagen besteht, sind die Bedingungen über einen längeren Zeitraum erforderlich. Entgegen der Erwartung ergab sich im Oktober d.J. kein Zeitraum, in dem der Einbau möglich gewesen wäre. Ende Oktober hat der WBH sich dann für ein Produktwechsel entschieden. Das neue System härtet deutlich schneller aus, wodurch sich der Zeitraum für die erforderlichen Bedingungen reduziert.

 

Im November hatte der WBH tatsächlich die Gelegenheit das System bei der Brücke Lortzingstraße einzubauen. Leider wurde die Zwischenschicht durch unbefugten Zutritt auf die Brücke beschädigt und in Teilbereichen mit Flüssigkeit bespritzt, wodurch das Material seine Eigenschaften verlor und instandgesetzt werden muss. Durch diesen Zwischenfall konnte der Einbau nicht abgeschlossen und die Brücke in der Konsequenz nicht geöffnet werden. Eine provisorische Öffnung ist ausgeschlossen, da die aktuelle Oberfläche sehr glatt und dadurch die Unfallgefahr zu groß ist.

 

Im Bereich der Gneisenaustraße ist der Sanierungsumfang deutlich größer. Dort wird zusätzlich ein neues Geländer eingebaut (spätere Nutzung als Radweg) sowie die Beschichtung der Außenseite der Gesimse und die Deckenplatte beim Widerlager Nord erneuert. Für die Geländermontage und die Beschichtung der Gesimse ist ein Gerüst erforderlich. Die Beschichtung der Gesimse konnte bereits abgeschlossen werden; der Aufbau des Geländers folgt im Dezember, so dass das Gerüst zum Ende des Jahres wieder zurückgebaut werden kann. Bezüglich der Beschichtung des Gehwegbereiches bleibt die Problematik der Witterungsempfindlichkeit, wie schon bei der Brücke Lortzingstraße.

Das ausführende Unternehmen ist grundsätzlich Leistungsbereit. Es bleibt aber zu befürchten, dass ein Einbau im Winter nicht möglich sein wird.

 

Grundsätzlich muss immer eine Brücke für Umleitungsverkehre geöffnet bleiben, daher wird erst nach Abschluss der Sanierung der Brücke Gneisenaustr. und Lortzingstr. die Sanierung der Brücke Klosterstraße mit einem deutlich geringeren Umfang saniert. Hier ist z.B. nur eine Ausbesserung des Oberflächenschutzsystems geplant.

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstandssprecher  Vorstand    Kfm. Vorstand

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.02.2026 - WBH-Verwaltungsrat - zur Kenntnis genommen

Erweitern

16.03.2026 - Infrastrukturausschuss - zur Kenntnis genommen