Beschlussvorlage WBH - 1070/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die als Anlage beigefügte textliche Ergänzung des VIII. Nachtrags zur Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen -Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen- zu beschließen.

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Sachverhalt

Mit der Verwaltungsratsvorlage 0664/25 wurde in der Sitzung am 09.09.2025 der VIII. Nachtrag zur Kommunalunternehmenssatzung beschlossen.

 

Der Nachtrag beinhaltete eine Ausweitung des Gesellschaftszwecks in § 2 analog zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der HEG mbH. Zudem wurde in § 9 die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Ausnahmefällen die Verwaltungsratssitzungen auch digital bzw. hybrid durchführen zu können.

 

Nachdem der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Nachtrag beschlossen hatte, wurde vom städt. Beteiligungscontrolling das gem. § 115 GO NRW erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.

Im Zuge dessen wies die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass in der Satzung eine sprachliche Ergänzung vorzunehmen sei. Aus der neu eingefügten Formulierung in § 2 Abs. 1 müsse klar hervorgehen, dass sich die Tätigkeiten ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Hagen beziehen.

 

Mit den aus der Anlage ersichtlichen in Rot gehaltenen Ergänzungen wird dem Hinweis der Bezirksregierung nachgekommen.

Der Beschluss des Verwaltungsrates ist anschließend wieder gem. § 114 a Abs. 2 GO NRW dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)  Vorstand    Kfm. Vorstand

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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04.02.2026 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen