Beschlussvorlage - 0004/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Umgestaltung des Neumarkts an der Ecke Bahnhofstraße/Neumarktstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Bearbeitung:
- Bianca Loock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
- sich am Förderaufruf Klimaanpassung.Kommunen.NRW mit dem Projekt „Neumarkt“ in der Kategorie „Projekte unter 200.000 € Gesamtkosten“ zu beteiligen,
- bei einer Förderbewilligung entsprechende Aufträge nach den Maßgaben des
Fördermittelgebers zu vergeben,
- den neu angelegten Platz inklusive aller Installationen mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist fachgerecht zu unterhalten.
Sachverhalt
Ausgangslage:
Der Neumarkt ist ein kleiner Platz von etwa 520 qm im Zentrum von Hagen an der nordöstlichen Ecke Bahnhofstraße/Neumarktstraße. Er ist überwiegend versiegelt, und es besteht ein großer Instandhaltungsstau. Bänke wurden ersatzlos demontiert, die Vegetation wurde über Jahrzehnte lediglich zurückgeschnitten und Abgänge wurden nicht nachgepflanzt. Der aktuell so triste Platz liegt inmitten einer der größten Hitzeinseln der Stadt (vgl. Klimaanalysekarte) mit angrenzenden Baublöcken, die durch Mehrfamilienhäuser geprägt sind, die kaum über Grünflächen verfügen. Vorlage 0004/2026- 2 –
Vorhaben:
Der Neumarkt soll mittels des Fördertopfes „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) NRW erneuert und aufgewertet werden. Für die Anwohner*innen sowie für den Fuß- und Radverkehr in der Bahnhofstraße soll so eine grüne Oase mit Aufenthaltsqualität entstehen, die insbesondere in Hitzesommern zum Verweilen einlädt. Dadurch erfährt eine der Hauptachsen vom Hauptbahnhof zur Innenstadt eine deutliche Aufwertung. Dabei werden die typischen Elemente der klimagerechten Stadterneuerung berücksichtigt: Entsiegelung, Bodenverbesserung, Begrünung mit heimischen, klimaresistenten Pflanzen, neue Sitzmöglichkeiten im Schatten, Installation eines Trinkbrunnens etc. Finanzierung: Die Fördermittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Die Förderquote liegt bei 90% für
finanzschwache Kommunen. Es können maximal 200.000 € netto Gesamtkosten gefördert werden. Diese müssen sich auf verschiedene Aufträge aufteilen, die jeweils maximal 100.000 € netto betragen dürfen und die folgenden Positionen beinhalten können: Abbruch und Entsorgung, Bodenerneuerung und Neugestaltung inklusive Neupflanzungen, Installation eines Trinkbrunnens inklusive Tiefbau, evtl. zusätzlich Neubepflanzung der angrenzenden Pflanzinseln entlang der Bahnhofstraße.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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622,8 kB
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