Beschlussvorlage - 1074/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der bauschädigenden Wurzeleinwirkung der städtischen Linde auf das Kioskgebäude Boeler Straße 28 / Am Rastebaum umzusetzen.

 

2. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen vorrangig zu prüfen und

zeitnah umzusetzen:

 

a) fachgerechte Kappung der schädigenden Wurzeln bzw. sofern technisch erforderlich, Fällung der Linde, sofern diese die einzig wirksame Maßnahme zur dauerhaften Sicherung der baulichen Substanz darstellt, oder

 

b) alternativ die Herstellung einer dauerhaft wirksamen Wurzelsperre einschließlich baulicher Instandsetzung des Gebäudes auf Kosten der Stadt, sofern der Baumerhalt technisch möglich ist.

 

3. Sollte eine Sicherung des bestehenden Gebäudes technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sein, wird die Verwaltung verpflichtet, dem Pächter einen gleichwertigen Ersatzstandort oder eine Ersatzbaulichkeit am bisherigen Standort zur Verfügung zu stellen.

 

4. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Mitte spätestens zur nächsten Sitzung einen verbindlichen Umsetzungs- und Zeitplan einschließlich Kostenrahmen vor.

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Sachverhalt

Der Kiosk an der Boeler Straße 28 / Am Rastebaum befindet sich in einem städtischen Gebäude und ist ein fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur des Quartiers. Er dient der wohnortnahen Versorgung von Familien, Kindern und Anwohnerinnen und Anwohnern und stellt zugleich eine faktisch öffentlich genutzte sanitäre Anlaufstelle im Umfeld des stark frequentierten Spielplatzes dar. Am Gebäude liegt ein fortschreitender, substanzgefährdender Schaden vor, der nachweislich durch die Wurzeleinwirkung der angrenzenden städtischen Linde verursacht wird. Die Wurzeln drücken in das Mauerwerk ein, führen zu statischen Beeinträchtigungen, Feuchtigkeitsschäden und zunehmenden Nutzungseinschränkungen. Die wirtschaftliche Existenz des Kiosks sowie die Sicherheit der baulichen Anlage sind dadurch ernsthaft gefährdet. Da sowohl das Gebäude als auch der schädigende Baum im Eigentum der Stadt stehen, besteht hier eine eindeutige städtische Verantwortung zur Gefahrenabwehr und Bestandssicherung. Ein weiteres Zuwarten würde zu irreversiblen Schäden, Folgekosten und im schlimmsten Fall zum Wegfall dieses wichtigen Standortes führen. Ziel dieses Antrages ist daher eine verbindliche, zeitnahe Entscheidung und Umsetzung entweder durch die fachgerechte Beseitigung der schädigenden Wurzeln bzw. Fällung des Baumes oder durch die dauerhafte bauliche Sicherung mittels Wurzelsperren und Instandsetzung. Sollte dies nicht möglich sein, ist dem Pächter ein gleichwertiger Ersatz zu stellen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Beschlüsse

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29.01.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beauftragt die Verwaltung, die Situation dort weiter zu beobachten und bittet diese, alle zwei Jahre zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Linke/HAK

2

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0