Vorschlag zur Tagesordnung - 1050/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung,

 

1. die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung) grundlegend zu überprüfen und fortzuschreiben,

 

2. dabei einen Vergleich mit den ordnungsbehördlichen Verordnungen benachbarter Städte (u. a. Dortmund, Witten, Schwerte, Herne) vorzunehmen,

 

3. dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung einen Entwurf zur Änderung bzw. Neufassung der Gebietsordnung vorzulegen und

 

4. die nachfolgend dargestellten Regelungsvorschläge inhaltlich zu prüfen und in

die Erarbeitung des Entwurfs einzubeziehen.

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Sachverhalt

Die aktuell geltende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1985 und wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert. Seitdem haben sich Nutzung, Konfliktlagen und Anforderungen im öffentlichen Raum erheblich verändert.

 

Im Vergleich zu Nachbarstädten bestehen in der Hagener Gebietsordnung erkennbare Regelungslücken. Diese betreffen insbesondere den Umgang mit ordnungsstörendem Verhalten, die Nutzung öffentlicher Flächen, den Schutz vor Vermüllung sowie zeitgemäße Bußgeldregelungen. Gleichzeitig fehlt es an klaren und praktikablen Rechtsgrundlagen, die dem Ordnungsdienst ein rechtssicheres und einheitliches Handeln ermöglichen. Ziel des Antrags ist es daher, eine umfassende, moderne und rechtssichere Fortschreibung der Gebietsordnung anzustoßen. Um den Prüfauftrag zu konkretisieren und zu strukturieren, werden nachfolgend beispielhafte Regelungsvorschläge benannt, die sich an bewährten Regelungen umliegender Städte orientieren.

 

Diese Vorschläge stellen keine Vorfestlegung, sondern eine fachliche Arbeitsgrundlage für die Verwaltung dar.

 

Anlage:

Inhaltliche Regelungsvorschläge zur Fortschreibung der Gebietsordnung

1. Allgemeine Verhaltenspflicht im öffentlichen Raum (neu)

Vorschlag für einen neuen § 3a – Allgemeine Verhaltenspflicht

(1) Jede Person hat sich auf Straßen, Plätzen und in Anlagen so zu verhalten, dass keine Gefahren, Behinderungen oder Belästigungen für andere entstehen.

(2) Unzulässig sind insbesondere aggressives oder aufdringliches Betteln, ordnungsstörendes Verhalten unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie wiederkehrende Ansammlungen, von denen regelmäßig Störungen ausgehen.

 

2. Lagern, Campieren und Übernachten (neu)

Vorschlag für einen neuen § 7a – Lagern und Übernachten im öffentlichen Raum

(1) Das Lagern, Campieren oder Übernachten auf Straßen, Plätzen und in Anlagen ist unzulässig.

(2) Als Lagern gilt insbesondere das Aufstellen von Zelten, Schlafgelegenheiten oder das längerfristige Abstellen persönlicher Gegenstände.

(3) Ausnahmen können aus ordnungs- oder sozialrechtlichen Gründen zugelassen werden.

 

3. Straßenmusik und Darbietungen (neu)

Vorschlag für einen neuen § 20a – Straßenmusik und künstlerische Darbietungen

(1) Straßenmusik und vergleichbare Darbietungen im öffentlichen Raum sind anzeigepflichtig.

(2) Sie sind zeitlich zu begrenzen und dürfen andere Personen nicht erheblich stören.

(3) Der Einsatz von Verstärkeranlagen ist unzulässig.

 

4. Alkohol und Rauschmittel (Ergänzung)

Ergänzung zu § 7 – Schutz der Anlagen und Straßen

Untersagt wird der Konsum alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel in Anlagen, soweit hierdurch Belästigungen, Verunreinigungen oder Gefährdungen entstehen.

 

5. Abfall, Vermüllung und Sperrmüll (Ergänzung)

Ergänzung zu § 4 – Verunreinigungen

Das Ablegen, Zurücklassen oder Lagern von Abfällen, Sperrmüll oder sonstigen Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist verboten.

 

6. Tierhaltung / Hunde (Präzisierung)

Ergänzung zu § 8 – Tierhaltung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich zu beseitigen und geeignete Hilfsmittel mitzuführen.

 

7. Bußgeldrahmen (Anpassung)

Anpassung zu § 22 – Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen soll überprüft und an das Niveau vergleichbarer Städte angepasst werden, um eine ausreichende Abschreckungswirkung zu erzielen.

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Beschlüsse

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05.02.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen