Beschlussvorlage - 1024/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 281.000 € gedeckt werden kann.

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Sachverhalt

 

Die durch die Stadt Hagen erbrachten sog. Sonstigen Sozialen Leistungen stellen die wirtschaftliche Lebensgrundlage für eine Vielzahl der Hagener Einwohner sicher.

 

Die Stadt Hagen als kreisfreie Stadt ist Kostenträger für

 

- die Leistungen für Hagener Frauen in Frauenhäusern in anderen Städten,

- die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

 

Diese Leistungen werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0551 – Sonstige Soziale Leistungen wie folgt verausgabt:

 

- TP 0551 - 1055101 (Erstattungen an andere Kommunen für sog. Frauenhausfälle),

- TP 0551 - 1055102 (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz) 

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für die o. a. Leistungen im gesamten Teilplan in einem größeren Umfang als prognostiziert.

 

Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Teilplan auf voraussichtlich 526.000 € belaufen.

 

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 281.000 € gedeckt werden kann.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen die in der Vorlage beschriebenen finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen