Beschlussvorlage - 1025/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales für Leistungen nach dem SGB VIII für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Irina Loska
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 4,6 Mio. € gedeckt werden kann.
Sachverhalt
Die Stadt Hagen als kreisfreie Stadt ist Kostenträger für Hilfe zur Erziehung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB VIII. Darüber hinaus ist die Stadt Hagen nach den Regelungen des SGB VIII zur Sicherstellung des Kinderschutzes verpflichtet.
Diese Leistungen werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0630 – Leistungen für junge Menschen/Familienhilfe wie folgt verausgabt
- TP 0630 - 1063002 (Erzieherische Hilfen i. S. d. SGB VIII innerhalb und außerhalb von Einrichtungen),
- TP 0630 - 1063003 (Andere Aufgaben der Hilfe zur Erziehung SGB VIII),
- TP 0630 – 1063004 (Kinderschutz)
Im laufenden Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für die o. a. Leistungen im gesamten Teilplan in einem größeren Umfang als prognostiziert.
Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Teilplan auf voraussichtlich 6,9 Mio. € belaufen.
Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4,6 Mio. € gedeckt werden kann.
