Beschlussvorlage - 1025/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 4,6 Mio.  € gedeckt werden kann.

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Sachverhalt

 

Die Stadt Hagen als kreisfreie Stadt ist Kostenträger für Hilfe zur Erziehung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB VIII. Darüber hinaus ist die Stadt Hagen nach den Regelungen des SGB VIII zur Sicherstellung des Kinderschutzes verpflichtet.

 

Diese Leistungen werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0630 – Leistungen für junge Menschen/Familienhilfe wie folgt verausgabt

 

- TP 0630 - 1063002 (Erzieherische Hilfen i. S. d. SGB VIII innerhalb und außerhalb von Einrichtungen),

- TP 0630 - 1063003 (Andere Aufgaben der Hilfe zur Erziehung SGB VIII),

- TP 0630 – 1063004 (Kinderschutz)

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für die o. a. Leistungen im gesamten Teilplan in einem größeren Umfang als prognostiziert. 

 

Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Teilplan auf voraussichtlich 6,9 Mio. € belaufen.

 

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4,6 Mio. € gedeckt werden kann.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen die in der Vorlage beschriebenen finanziellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen