Beschlussvorlage - 1012/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 5.209.200 € gedeckt werden kann.

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Sachverhalt

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft ist für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Gebäude verantwortlich. Zu dieser Verantwortung Zählen insbesondere die Pflichten zur Verkehrssicherung, Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften.

Die dafür anfallenden Aufwendungen und Erträge werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0130 – Gebäudewirtschaft dargestellt.

Im Bereich der Bauleistungen steigen die Preise pro Jahr um etwa 9,8 %. Aufgrund der vielen alten städtischen Gebäude und der damit verbundenen Bausubstanz, erhöhte sich der Instandhaltungsaufwand erheblich. Hinzu kommen gestiegene Anforderungen im Bereich Brandschutz, gesetzlich vorgeschriebene Wartungen und Trinkwasserhygiene. Nicht im Haushalt eingeplante Restmaßnahmen zur Einrichtung des Zentralen Bürgeramts in der Volme Galerie oder etwa die zusätzlich zu bewältigende Unterhaltung der Landesunterkunft für Geflüchtete trugen ebenso zu einer Kostenüberschreitung bei, wie das zusätzliche Erfordernis von Sicherheitsdiensten zum Schutze der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der Flüchtlingsunterkünfte, die länger als geplant betrieben werden müssen.

Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht durch zweckgebundene Mehrerträge/-Einzahlungen gedeckt werden können, im gesamten Teilplan auf voraussichtlich 5.209.200 € belaufen.

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrags in Höhe des oben genannten Betrags gedeckt werden kann.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrags in Höhe von voraussichtlich 5.209.200 € gedeckt werden kann.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Beschlüsse

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen