Beschlussvorlage - 1022/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Aufwendungen im Fachbereich Jugend und Soziales für Leistungen nach dem SGB XII und SGB IX für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Irina Loska
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 6,8 Mio. € gedeckt werden kann.
Sachverhalt
Die Leistungen nach dem SGB XII und SGB IX stellen die wirtschaftliche Lebensgrundlage für eine Vielzahl der Hagener Einwohner sicher. Die Stadtverwaltung Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, erbringt für alle Leistungsberechtigten in Hagen Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Stadt Hagen als kreisfreie Stadt ist Kostenträger für
- die Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (u. a. Grundsicherung)
- die Leistungen innerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und dem APG-NW
- die Bedarfe für integrative Beschulung
Diese Leistungen werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0511 – Soziale Leistungen nach SGB XII wie folgt verausgabt
- TP 0511 - 1051101 (Soziale Leistungen innerhalb von Einrichtungen u. a. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen),
- TP 0511 - 1051102 (Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen u. a. für integrative Beschulung nach dem SGB IX) und
- TP 0511 -1051103 (Leistungen nach dem SGB XII für Grundsicherung)
Im laufenden Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für die o. a. Leistungen im gesamten Teilplan in einem größeren Umfang als prognostiziert.
Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Teilplan auf voraussichtlich 15,7 Mio. € belaufen.
Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 6,8 Mio. € gedeckt werden kann.
