Beschlussvorlage - 1005/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 II S. 1 GO NRW bezüglich des Versicherungsschutzes und der Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten unter Berücksichtigung der Prognosewerte zum Jahresende in Höhe von 225.880,00 €.

 

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Sachverhalt

Die Versicherungsbeiträge für von der Stadt Hagen zu unterhaltenen Sach- und Gebäudeversicherungen sind in 2025 angestiegen ohne dass dies durch die Verwaltung beeinflusst werden konnte.

 

-Gebäudeversicherung aus städtischem Immobilienbesitz Anstieg um 4,16 % gegenüber dem Vorjahr

-Sachversicherungen Anstieg um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr (Einzelversicherungen unterliegen der Indexanpassung)

-Personenversicherung Anstieg um 5,5 % gegenüber dem Vorjahr (Beitragsvorschuss zur gesetzlichen Unfallkasse)

 

In 2025 sind Mehraufwendungen im Bereich der Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten in Höhe von 17.900,00 € zu verzeichnen.

 

Hier wirkt sich zum einen die zum 01.06.2025 in Kraft getretene Erhöhung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) um 7,5 % aus. Hinzu kommt, dass Klageverfahren, auf deren Initiierung die Stadt Hagen als Beklagte kaum Einfluss hat, um Amtshaftungsansprüche nach Art. 34 GG, § 839 BGB aufgrund zwingender gesetzlicher Zuweisung vor den Landgerichten geführt werden, bei denen Anwaltszwang für beide Prozessparteien besteht. Letztlich war in einer umfangreichen rechtlichen Angelegenheit externe anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.

 

Durch den Anstieg der Versicherungsbeiträge ist eine Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Personenversicherungen in Höhe von 73.997,00 €, bei Sachversicherungen in Höhe von 54.200,00 € und bei Gebäudeversicherungen in Höhe von 113.574,00 € entstanden.

 

Bei den KSA-Umlagen handelt es sich um eine komplexe Berechnung, die nicht vorhersehbar ist. So ist bei der KSA-Autokaskoumlage ein Mehraufwand von 84.000,00 € zu verzeichnen.

 

Im Bereich der Rechtangelegenheiten sind bei Gerichtsverfahren weniger Aufwendungen entstanden, so dass es zu einer Minderaufwendung in Höhe von 40.000,00 € gekommen ist.

 

Auch bei den KSA-Umlagen, speziell bei KSA allg.Haftpfl.uml. (63.791,00 €) und KSA Kfz.Haftpfl.uml. (14.000,00 €) sind Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 77.791,00 € zu verzeichnen.

 

Diese Minderaufwendungen reduzieren den zu deckenden Betrag.

 

Daraus resultiert ein Fehlbetrag von 225.880,00 €. Dieser kann im eigenen Budget nicht aufgefangen werden. Im Rahmen des VB4 stehen Mittel zur Deckung zur Verfügung.

 

- Kostenart 543140, Kostenstelle 61260 (Minderaufwand, der Ansatz beträgt 250.000,- €. Das derzeitige Ist = 52.270,46 €)

- Kostenart 541600, Kostenstelle 737411 (progn. Minderaufwand i. H. v. rd. 148.000,- € aufgrund von späterer Umstellung auf Poolkleidung im RD-Bereich (Beginn: Mitte 10/2025)

 

Demnach stehen Mittel zur Deckung wie folgt zur Verfügung: 150.000,- aus Kostenart 543140, Kostenstelle 61260 und 75.880,- € aus Kostenart 541600, Kostenstelle 737411.

 

Um weiterhin Versicherungsschutz und die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten gewährleisten zu können, sind die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich und somit gem. § 83 II S. 1 GO NRW unabweisbar.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Einsatzmittel zur Gewährleitung des Versicherungsschutzes und zur Wahrung der Rechtsangelegenheiten

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

10118

Bezeichnung:

Rechtsangelegenheiten

Auftrag:

1011801

Bezeichnung:

Rechtsangelegenheiten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

542600

Bezeichnung:

Prüfung/Beratung

Kostenart

542960

Bezeichnung:

Aufw.Gerichtsverf.

Kostenstelle:

1118

Bezeichnung:

Versicherungen

Kostenart:

544300

Bezeichnung:

Pers.vers.beitr.zent.

Kostenart:

544400

Bezeichnung:

Sachvers.beitr.zent.

Kostenart:

544405

Bezeichnung.

Gebäudevers.zent.

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

544600

Bezeichnung:

KSA All.Haftpfl.uml.

Kostenart:

544640

Bezeichnung:

KSA Autokaskoumlage

Kostenart:

544630

Bezeichnung:

KSA Kfz.Haftplf.uml.

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542600

 

17.900,00

 

 

 

 

Aufwand (+)

544300

 

73.997,00

 

 

 

Aufwand (+)

544400

 

54.200,00

 

 

 

Aufwand (+)

544405

 

113.574,00

 

 

 

Aufwand (+)

544640

 

84.000,00

 

 

 

Aufwand (+)

542960

 

-40.000,00

 

 

 

Aufwand (+)

544600

 

-63.791,00

 

 

 

Aufwand (+)

544630

 

-14.000,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

225.880,00

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

61260

Bezeichnung:

Brandschutz

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringw.Vermögensgegenstände

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

737411

Bezeichnung:

 

Kostenart:

541600

Bezeichnung:

Dienst-und Schutzkleidung usw.

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

543140

 

 

150.000,00

Minderaufwand (+)

541600

 

 

75.880,00

Minderaufwand (+)

 

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Vertragliche Bindung

 

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Beschlüsse

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 II S. 1 GO NRW bezüglich des Versicherungsschutzes und der Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten unter Berücksichtigung der Prognosewerte zum Jahresende in Höhe von 225.880,00 €.

 

Die Deckung erfolgt vollständig aus dem Teilplan 0260 Brand- und Katastrophenschutz.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen