Beschlussvorlage - 0515/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den Erwerb eines neuen bundesligatauglichen blauen Sportbodens für den Basketball für den Bundesligaspielbetrieb von Phoenix Hagen mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale zu unterstützen.

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Sachverhalt

Um am Spielbetrieb der Basketball-Profi-Ligen teilnehmen zu können, ist ein Parkettboden verpflichtend. Der Parkettboden, der aktuell zu jedem Heimspiel von Phoenix Hagen in der Ischelandhalle ausgelegt wird, wurde zuletzt im Jahre 2017 erneuert, ist entsprechend in die Jahre gekommen und verschlissen. Phoenix Hagen möchte den Boden daher mit Blick auf die neue Spielzeit 2025/2026 erneuern. Der Anschaffungspreis für das neue Parkett liegt bei 70.000 Euro.

 

Um dem zuschauträchtigen Spitzenbasketball in Hagen weiterhin die benötigten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, schlägt das SZS daher vor, die Anschaffung des Parkettbodens mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern.

 

Hinweis: Im Jahr 2023 hatten die Handballer des VfL Eintracht Hagen einen für den Profibetrieb vorgeschriebenen blauen, medientauglichen Sportboden angeschafft. Der Kauf wurde damals mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale unterstützt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlung an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

781800

10.000 €

10.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

10.000 €

10.000 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe für die anteilige Finanzierung eines neuen Spielbodens an Phoenix Hagen in Höhe von insgesamt 10.000 € stellt einen Investitionskostenzuschuss

gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der

Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 10 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der

durchzuführenden Investitionen um einen beweglichen Vermögensgegenstand handelt, der

analog der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von

Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig ist.

Die jährlichen Abgrenzungen betragen 1.000 € und führen zu Aufwendungen in der

Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein

entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der

Aufwendungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellen in

gleicher Höhe Erträge dar.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

1.000 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

  •           1.000 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen