Beschlussvorlage - 0515/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss für einen Sportboden in der Ischelandhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2025
|
Sachverhalt
Um am Spielbetrieb der Basketball-Profi-Ligen teilnehmen zu können, ist ein Parkettboden verpflichtend. Der Parkettboden, der aktuell zu jedem Heimspiel von Phoenix Hagen in der Ischelandhalle ausgelegt wird, wurde zuletzt im Jahre 2017 erneuert, ist entsprechend in die Jahre gekommen und verschlissen. Phoenix Hagen möchte den Boden daher mit Blick auf die neue Spielzeit 2025/2026 erneuern. Der Anschaffungspreis für das neue Parkett liegt bei 70.000 Euro.
Um dem zuschauträchtigen Spitzenbasketball in Hagen weiterhin die benötigten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, schlägt das SZS daher vor, die Anschaffung des Parkettbodens mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern.
Hinweis: Im Jahr 2023 hatten die Handballer des VfL Eintracht Hagen einen für den Profibetrieb vorgeschriebenen blauen, medientauglichen Sportboden angeschafft. Der Kauf wurde damals mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale unterstützt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
|
x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
|
|
1
1.2 Investive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
|
Finanzstelle: |
5.000240 |
Bezeichnung: |
Investitionszuschüsse an Vereine |
|
Finanzposition: |
781800 |
Bezeichnung: |
Auszahlung an übrige Bereiche |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
|
Einzahlung (-) 6nnnnn |
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlung (+) 781800 |
10.000 € |
10.000 € |
|
|
|
|
|
Eigenanteil |
10.000 € |
10.000 € |
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
|
x |
Die Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die Ausgabe für die anteilige Finanzierung eines neuen Spielbodens an Phoenix Hagen in Höhe von insgesamt 10.000 € stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 10 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investitionen um einen beweglichen Vermögensgegenstand handelt, der analog der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig ist. Die jährlichen Abgrenzungen betragen 1.000 € und führen zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellen in gleicher Höhe Erträge dar. |
- Folgekosten in Euro:
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
|
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
1.000 € |
|
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
|
Zwischensumme |
1.000 € |
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
|
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche Bindung |
|
x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
207,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
