Berichtsvorlage - 0704/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Wassersportliche Nutzung des Hengsteysees
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Michael Kirchhof
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2025
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Sachverhalt
Vor dem Hintergrund der in Teilen schwierigeren wassersportlichen Nutzung des Hengsteysees aufgrund der starken Ausbreitung der Wasserpest (Elodea) sowie der schwankenden Wasserstände hat am 25. Juni 2025 ein Ortstermin mit Vertretern des Ruhrverbands, der Vereine und der Verwaltung stattgefunden. In diesem Rahmen wurde klargestellt, dass sowohl der Hengstey- als auch der Harkortsee seinerzeit als Flusskläranlage in Betrieb genommen wurden und in den entsprechenden, bis heute gültigen Betriebserlaubnissen keinerlei Sport- oder Freizeitaktivitäten vereinbart wurden.
Hengstey- und Harkortsee sind zwar keine ausgewiesenen Wassersportflächen, gleichwohl sind der Ruhrverband und die Stadt Hagen bemüht, die Seen so gut wie möglich wassersportlich nutzbar zu machen. Eine Erweiterung zur ausgewiesenen Wassersportfläche durch den Ruhrverband ist nicht möglich.
Ein von Vereinsvertreter gefordertes Ausbaggern des Hengsteysees stellt angesichts der schwierigen Genehmigungslage und einem geschätzten Kostenvolumen von wenigstens zwölf Millionen Euro (ohne Planungskosten) keine realistische Option dar. Zudem fehlen in Nähe des Sees entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten. Für den Aushub der Sedimente würde eine Fläche von mindestens 500 x 200 Meter benötiget werden, die schlicht nicht vorhanden ist.
Die regelmäßig bis zu 70 Zentimeter schwankenden Wasserstände im Hengsteysee sind der wirtschaftlichen Nutzung des Gewässers geschuldet und lassen sich nicht vermeiden.
Grundsätzlich ist das Aufkommen von Elodea das Ergebnis der guten Wasserqualität und des geringen Nährstoffeintrags in das Gewässer. Gleichwohl ist die Wasserpest für den Wassersportbetrieb jahreszeit- und witterungsbedingt hinderlich. Vor diesem Hintergrund stellt der Ruhrverband den Vereinen ein Mähboot kostenfrei zur Verfügung und trägt die Kosten für Wartungs- sowie etwaige Reparaturarbeiten. Die Vereine sind im Gegenzug verpflichtet, die Bootsführer zu stellen und die Spritkosten zu tragen.
Ein Problem mit dem Mähboot ist aus Sicht der Vereine, dass die abgeschnittenen Pflanzenreste im Wasser treiben und nicht eingesammelt werden können. Daher regten einige Vereinsvertreter an, das Boot mit einer Rupf-Gabel auszustatten. Dies wurde bereits in der Vergangenheit erprobt, aber verworfen – unter anderem, weil die Vereine sehr unterschiedliche Anforderungen für den individuellen Mähbetrieb äußerten und eine praktikable Lösung zur Aufnahme und Verladung des Mähguts bislang fehlt.
Bei einem Gespräch zwischen dem Ruhrverband und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen wurde nun vereinbart, versuchsweise zu prüfen, ob und wie die Elodea durch den WBH kompostierbar werden könne. Sollte dies grundsätzlich möglich sein, müssten in einem zweiten Schritt Fragen der Finanzierung, der konkreten Zuständigkeiten und der logistischen Umsetzung auf städtischer Seite geklärt werden.
Offen ist zudem, wie die abgeschnittene Elodea eingesammelt werden kann. Unabhängig davon prüft der Ruhrverband wie und wo die vorhandenen Mähboote künftig eingesetzt werden sollen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
