Beschlussvorlage - 1007/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 4.743.161  € gedeckt werden kann.

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Sachverhalt

Das Jobcenter Hagen als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit sowie der Stadt Hagen erbringt für alle Leistungsberechtigten in Hagen Leistungen des Bürgergeldes nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

 

Nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II ist die Stadt Hagen als kreisfreie Stadt Kostenträger für

-        die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II

-        die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II und

-        für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.

 

Diese Leistungen werden im städtischen Haushalt im Teilplan 0512 – Soziale Leistungen nach SGB II wie folgt verausgabt:

-        TP 0512 - 1051201 (Unterkunft, Heizung, Mietkaution),

-        TP 0512 - 1051203 (Bildung und Teilhabe) und

-        TP 0512 -1051202 (Einmalige Leistungen).

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für Leistungen des Bürgergelds im gesamten Teilplan in einem größeren Umfang als prognostiziert. Im TP 0512 - 1051201 (Mieten / Heiz- und Nebenkosten sowie Mietkautionen) entstanden Mehraufwendungen aufgrund von höheren Mieten, höheren Neben- und höheren Heizkosten. Die Aufwände für die Erstausstattung von Wohnungen (TP 0512 – 1051202) stiegen aufgrund markt- und inflationsbedingter Kostensteigerungen.

 

Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Teilplan nach anteiligen Erstattungen des Bundes auf voraussichtlich 4.743.161 € belaufen.

 

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4.743.161 € gedeckt werden kann.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                 Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der überplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages in Höhe von voraussichtlich 4.743.161 € gedeckt werden kann.

 

 

  1.                                                             Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Beschlüsse

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen