Beschlussvorlage - 1021/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass der Umbau des Rasenplatzes im Erich-Berlet-Stadion zu einem Kunstrasenplatz für eine mögliche Förderung im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bis zum 15.01.2026 angemeldet werden soll.

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Sachverhalt

Der Sport- und Freizeitausschuss hat in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hohenlimburg festgelegt, dass spätestens im Jahre 2029/2030 ein weiterer Kunstrasenplatz in Hohenlimburg realisiert werden soll. Für dieses Vorhaben sind eine Million Euro aus Mittel der Sportpauschale vorgesehen. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ besteht nun die Möglichkeit, das Vorhaben mit bis zu 75 Prozent fördern zu lassen, sofern es eine entsprechende Förderzusage gibt.

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet für Städte in der Haushaltssicherung die Möglichkeit, Maßnahmen bis zu 75 Prozent fördern zu lassen, sofern ein entsprechender Antrag bis zum 15.01.2026 gestellt wird. Voraussetzung ist hier ein entsprechender Ratsbeschluss; förderlich ist zudem eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), diese ist bei WBH derzeit in Bearbeitung. Eine kurzfristige Umsetzung wäre damit sichergestellt.

 

Das Servicezentrum Sport (SZS) möchte daher die ursprünglich für den Zeitraum 2029/2030 geplante Maßnahme zum Umbau des Hohenlimburger Erich-Berlet-Stadions für eine mögliche Förderung anmelden und damit vorziehen. Der notwendige Eigenanteil würde über die ohnehin für diese Maßnahme in der Sportpauschale eingeplanten Mittel in Höhe von einer Million Euro bereitgestellt werden können.

 

Angedacht ist, den Naturrasen im Stadion gegen einen sandverfüllten Kunstrasen analog zu den Plätzen auf Emst, am Kirchenberg und an der Alexanderstraße auszutauschen. Der Rasenplatz im Erich-Berlet-Stadion ist zum einen sehr pflegeintensiv, zum anderen sehr wetteranfällig, so dass er bei kalter oder feuchter Witterung weder für den Schul- noch für den Vereinssport zur Verfügung steht. Zudem ist die Drainage veraltet und nicht mehr vollumfänglich leistungsfähig und auch die Bewässerung ist aufwendig sowie kostenintensiv. Ein Kunstrasen würde die Möglichkeit eröffnen, den Platz nahezu ganzjährig für den Schul- und Vereinssport zu nutzen.

 

Für den bislang auf dem Naturrasen durchgeführten Speerwurf im Schul- und Vereinssport müssten spezielle Speere angeschafft werden, die eigens für die Kunstrasennutzung konstruiert wurden. Trainingsspeere mit dem Wettkampfgewicht 400 Gramm kosten aktuell rund 160 Euro pro Stück; mit dem Wettkampfgewicht von 700 Gramm etwa 210 Euro pro Stück.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 860.000 Euro zuzüglich der Personalkosten des WBH in Höhe von 140.000 Euro. Sollte dem Förderantrag stattgegeben werden, würde sich der Eigenanteil auf etwa 215.000 Euro reduzieren. Somit stünden in der Sportpauschale rund 645.000 Euro für andere Projekte und Maßnahmen zur Verfügung. Aus einem Teil der Summe müssten dann etwa 30 Speere zu den oben genannten Konditionen angeschafft werden. 

 

Gemäß Ausschreibung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ müsste im Falle einer positiven Förderzusage das Projekt bis zum Jahre 2031 umgesetzt und abgeschlossen sein.

 

Sofern unser Antrag erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportstätten und- förderung

Finanzstelle:

     5.000977

Bezeichnung:

Hohenlimburg- Neubau Kunstrasenplatz

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2029

2030

2031

2032

2033

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

1.000.000€

200.000€

800.000€

 

 

 

Eigenanteil

1.000.000€

200.000€

800.000€

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung der Maßnahme ist -vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates- in der Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2026/2027 berücksichtigt und mit Refinanzierung aus der Sportpauschale hinterlegt.

Sofern unser Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet.

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Neubau des Kunstrasens Erich-Berlet-Stadion in Höhe von insgesamt 1.000.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und der Unterbau des Kunstrasens hat eine Nutzungsdauer von 45 Jahren. 2/3 Drittel der Gesamtkosten entfallen hierbei auf den Unterbau des Sportplatzes. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich auf 22.222,22 € und für den Unterbau auf 14.814,81 €, somit insgesamt 37.037,03 €.

Der Neubau des Kunstrasens führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Naturrasenplatzes. Dieser ist jedoch bereits vollständig abgeschrieben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.000.000 € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 37.037,03 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

37.037,03 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

37.037,03 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

37.037,03 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Beschlüsse

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10.12.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen